Autor Thema: Eingruppierung ändern/Leistungsanreize  (Read 4453 times)

Uni

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Eingruppierung ändern/Leistungsanreize
« am: 02.03.2019 13:17 »
Bin TV-L E 13, Stufe 3 und möchte mehr Geld verdienen, zumindest so viel wie die KollegInnen in der Abteilung, die dasselbe tun.
Wie erfahre ich, was die direkten KollegInnen verdienen? Gilt die gesetzl. Auskunftspflicht des AG wie in Unternehmen auch?
Wie kann ich eine Gehaltserhöhung erwirken? Durch "Höhergruppierung" - wie geht die? Antrag? Formular? Gespräch?
Bin erstmals im ÖD angestellt und ziemlich entsetzt, denn bisher kannte ich das so: Gehalt + Leitungsanreiz, jährliches Gespräch mit Vorgesetzter/m, dann Bonus und Gehaltserhöhung, wenn zufrieden. Das gibt es im ÖD aber offenbar nicht. Wie funktioniert das dann im ÖD?

The Witch

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Antw:Eingruppierung ändern/Leistungsanreize
« Antwort #1 am: 02.03.2019 13:27 »
Wie schafft man es auf eine E13-er Stelle, wenn man nicht in der Lage ist, sich diese Fragen selbst zu beantworten?

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung ändern/Leistungsanreize
« Antwort #2 am: 02.03.2019 13:29 »
Tarifliche Möglichkeiten:
§17.2. stufenlaufzeit Verkürzung wenn man erheblich überdurchschnittliche Leistung bringt.
§16.5 Zulage in Höhe von bis zu zwei Stufen, wenn man dich als zu bindenes qualifiziertes Peronal ansieht.
Höhere EG nur durch die Änderung der auszuübenden Tätigkeiten.

Ersteres wird bei uns nicht gemacht, da keine Leistungsbewertung existiert und somit die PA "nichts in der Hand" haben mit denen sie das begründen können.
letzteres wird nur gemacht, wenn auch tatsächlich solche Arbeit vorhanden ist.
Mittleres wird bei uns gemacht, wenn einer nachweisen kann das er sich woanders hin beworben hat.

Alles wird nur gemacht, wenn der Chef es initiiert und beim PA "beantragt".

In den öD eintreten und dann davon entsetzt zu sein, dass es "klare" Regularien gibt?
Bei EG13, da kann ich nur "entsetzt" sein.

PS. Nach 3 Jahren in der Stufe 3 bekommst du automatisch deine erste Gehaltserhöhung!



Spid

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Antw:Eingruppierung ändern/Leistungsanreize
« Antwort #3 am: 02.03.2019 13:31 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert - ohne Tätigkeitsänderung keine Höhergruppierung. Stufenaufstiege erfolgen durch Zeitablauf. Das läßt sich eigentlich durch Lesen des Tarifvertrages leicht erschließen - da er durch Verweisung im Arbeitsvertrag von Arbeitszeit bis Urlaub alles regelt, wirst Du ihn ja wohl vor Vertragsschluss durchgelesen haben.

Uni

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Antw:Eingruppierung ändern/Leistungsanreize
« Antwort #4 am: 02.03.2019 13:58 »
Bin erstaunt, wie unhöflich die Antworten hier ausfallen.
Abgesehen davon: Mein AG war nicht in der Lage, mir mein exaktes Brutto zu nennen: "Das müssen Sie im Netz raussuchen". Ziemlich unprofessionell, aber MA im ÖD kennen - wenn ich das Forum hier so durchforste - offenbar nichts anderes.  Dann: Musste um die Einstufung kämpfen - auch nicht mit dem Vorgesetzten sondern mit einer unwilligen Sachbearbeiterin der Personalabteiliung, die überrascht oder überfordert war ("Wie Sie sind mit 1 nicht zufrieden und wollen in einer andere Stufe? Das hatten wir noch nie!"). Verbale Zusagen, man könne am Gehalt ja nach der Probezeit noch etwas machen, wurden "vergessen". Daher mein Frust und meine Fragen.  Danke aber für die Lesetipps, super! Die entsprechenden Paragrafen kenne ich längst. Erhoffte mir hier richtige Tipps, keine Belehrungen.


MoinMoin

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Antw:Eingruppierung ändern/Leistungsanreize
« Antwort #5 am: 02.03.2019 14:58 »
Erhoffte mir hier richtige Tipps, keine Belehrungen.
Nun, dann solltest du bisserl besser und konkreter dein Anliegen formulieren:
Ersteres wird bei uns nicht gemacht, da keine Leistungsbewertung existiert und somit die PA "nichts in der Hand" haben mit denen sie das begründen können.
letzteres wird nur gemacht, wenn auch tatsächlich solche Arbeit vorhanden ist.
Mittleres wird bei uns gemacht, wenn einer nachweisen kann das er sich woanders hin beworben hat.
Das sind echte Tipps!
Ich würde ganz konkret, mit deinem Chef zusammen (der ja hoffentlich da mit dir an einem Strang zieht) die Forderung nach Zulage nach §16.5 schreiben. Klar muss dein Chef dich in den Himmel loben und klar machen was für ein unersetzlicher toller hecht du bist und er sorge hat das du abhaust.
Am besten gleich ein paar Bewerbungen machen, falls die mit Kommentaren wie: "Wieso binden, uns fehlt der Nachweis, dass er gehen könnt" kommen, dann halt die Termin der Vorstellungsgespräche denen reindrücken und dann kannste nur hoffen, dass deine Chefs sich gegen die Götter der PA durchsetzen.
In Berlin müßtest du dann noch tatsächliche Arbeitsangebote nachlegen.

Und ja es ist entsetzlich was das Personalmanagment im öD angeht.
Proaktive Mitarbeiterförderung ist Mangelware.

Lothar57

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Antw:Eingruppierung ändern/Leistungsanreize
« Antwort #6 am: 02.03.2019 18:16 »
Falls du beim Land NRW beschäftigt bist, kannst du dir Anträge auf Vorweggewährung von Stufen oder Verkürzung der Stufenlaufzeit ersparen. Hier sitzt man auf dem Geld. Derlei Anträge werden meiner Kenntnis nach alle abgelehnt.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Der Kanzler

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Antw:Eingruppierung ändern/Leistungsanreize
« Antwort #7 am: 02.03.2019 21:46 »
An deiner Stelle würde ich die Probezeit nutzen und den Laden verlassen  :o