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Eingruppierung ändern/Leistungsanreize

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Uni:
Bin TV-L E 13, Stufe 3 und möchte mehr Geld verdienen, zumindest so viel wie die KollegInnen in der Abteilung, die dasselbe tun.
Wie erfahre ich, was die direkten KollegInnen verdienen? Gilt die gesetzl. Auskunftspflicht des AG wie in Unternehmen auch?
Wie kann ich eine Gehaltserhöhung erwirken? Durch "Höhergruppierung" - wie geht die? Antrag? Formular? Gespräch?
Bin erstmals im ÖD angestellt und ziemlich entsetzt, denn bisher kannte ich das so: Gehalt + Leitungsanreiz, jährliches Gespräch mit Vorgesetzter/m, dann Bonus und Gehaltserhöhung, wenn zufrieden. Das gibt es im ÖD aber offenbar nicht. Wie funktioniert das dann im ÖD?

The Witch:
Wie schafft man es auf eine E13-er Stelle, wenn man nicht in der Lage ist, sich diese Fragen selbst zu beantworten?

MoinMoin:
Tarifliche Möglichkeiten:
§17.2. stufenlaufzeit Verkürzung wenn man erheblich überdurchschnittliche Leistung bringt.
§16.5 Zulage in Höhe von bis zu zwei Stufen, wenn man dich als zu bindenes qualifiziertes Peronal ansieht.
Höhere EG nur durch die Änderung der auszuübenden Tätigkeiten.

Ersteres wird bei uns nicht gemacht, da keine Leistungsbewertung existiert und somit die PA "nichts in der Hand" haben mit denen sie das begründen können.
letzteres wird nur gemacht, wenn auch tatsächlich solche Arbeit vorhanden ist.
Mittleres wird bei uns gemacht, wenn einer nachweisen kann das er sich woanders hin beworben hat.

Alles wird nur gemacht, wenn der Chef es initiiert und beim PA "beantragt".

In den öD eintreten und dann davon entsetzt zu sein, dass es "klare" Regularien gibt?
Bei EG13, da kann ich nur "entsetzt" sein.

PS. Nach 3 Jahren in der Stufe 3 bekommst du automatisch deine erste Gehaltserhöhung!


Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert - ohne Tätigkeitsänderung keine Höhergruppierung. Stufenaufstiege erfolgen durch Zeitablauf. Das läßt sich eigentlich durch Lesen des Tarifvertrages leicht erschließen - da er durch Verweisung im Arbeitsvertrag von Arbeitszeit bis Urlaub alles regelt, wirst Du ihn ja wohl vor Vertragsschluss durchgelesen haben.

Uni:
Bin erstaunt, wie unhöflich die Antworten hier ausfallen.
Abgesehen davon: Mein AG war nicht in der Lage, mir mein exaktes Brutto zu nennen: "Das müssen Sie im Netz raussuchen". Ziemlich unprofessionell, aber MA im ÖD kennen - wenn ich das Forum hier so durchforste - offenbar nichts anderes.  Dann: Musste um die Einstufung kämpfen - auch nicht mit dem Vorgesetzten sondern mit einer unwilligen Sachbearbeiterin der Personalabteiliung, die überrascht oder überfordert war ("Wie Sie sind mit 1 nicht zufrieden und wollen in einer andere Stufe? Das hatten wir noch nie!"). Verbale Zusagen, man könne am Gehalt ja nach der Probezeit noch etwas machen, wurden "vergessen". Daher mein Frust und meine Fragen.  Danke aber für die Lesetipps, super! Die entsprechenden Paragrafen kenne ich längst. Erhoffte mir hier richtige Tipps, keine Belehrungen.

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