Autor Thema: Genauigkeit des Gehaltsrechners ?  (Read 12975 times)

Statkrep

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Genauigkeit des Gehaltsrechners ?
« am: 02.03.2019 19:14 »
 Hallo zusammen,

schon länger wundere ich mich über die Genauigkeit des Gehaltsrechners. Ich beziehe Entgeldgruppe 13 Stufe 2 und mein Nettogehalt schwankt monatlich in einer Spannweite zwischen 2250 bis 2350 Euro. Dem Rechner zufolge müsste ich 2385 Euro erhalten.

Bisher habe ich gedacht, dass sich dies durch die Jahressonderzahlung und die Abrechung von Dienstreise erklärt.

Nun habe ich allerdings mein Steuererklärung gemacht und nach der Berechung dieser erhalte ich keine Rückzahlung!

Ich bin genau der Standardfall, wie er im Rechner berechnet wird.

Wie sind eure Erfahrung mit dem Gehaltsrechner ?

Viele Grüße und Danke!

Icke

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Antw:Genauigkeit des Gehaltsrechners ?
« Antwort #1 am: 02.03.2019 19:22 »
Möglicherweise liegt es an der VBL, falls bei deinem AG das "Aufzehrmodell" zum Tragen kommt (http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/zusatzversorgung.html)?

nichts_tun

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Antw:Genauigkeit des Gehaltsrechners ?
« Antwort #2 am: 02.03.2019 22:15 »
Entgeldgruppe

Entgelt kommt von entgelten.

Admin

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Antw:Genauigkeit des Gehaltsrechners ?
« Antwort #3 am: 03.03.2019 03:21 »
Unser Ziel ist:
  Gehaltsrechner brutto: genau auf den Cent
  Gehaltsrechner netto: genau +/- 0.01 EUR

Wenn die Abweichung größer ist, bitte detailierte Rückmeldung.

In folgenden Fällen ist der Gehaltsrechner nicht genau:
* individuelle Zulagen
* Zulagen aus Überleitungen von Vorgängertarifverträgen (BAT, MtArb)
* Faktor der Lohnsteuerklasse IV -> in dem Fall rechner24.info verwenden
* Aufzehrmodell VBL
* gleichzeitige Rentenbezüge
* irgendwelche seltenen Sonderfälle (es gibt unzählige davon...)

Icke

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Antw:Genauigkeit des Gehaltsrechners ?
« Antwort #4 am: 03.03.2019 03:39 »
Schade, dass das mit dem Aufzehrmodell nicht funktioniert. VWL wäre auch noch schön, aber die paar Euro...

Bei der Gelegenheit: Mir fiel auf, dass der Rechner zwar recht genau rechnet; klicke ich aber in der Tabelle auf den Wert, werden noch nicht mehr aktuelle Nettoberechnungen aus 2018 angezeigt (z.B. alte AV- und Pflegeversicherungssätze).

Statkrep

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Antw:Genauigkeit des Gehaltsrechners ?
« Antwort #5 am: 03.03.2019 09:15 »
Guten Morgen,

schon einmal vielen Dank für die Antworten.

Eigentlich bin ich kein Sonderfall, sondern ganz normal und ohne irgendwelche Zulagen angestellt. Ich bin jediglich abunzu auf zweitägigen Dienstreise. Die Reisekosten bekomme ich allerdings erstattet.
Daher aber die Einzelzahlung in Höhe von 12,90 im Dez.


Nachdem es nicht viel Sinn ergibt, jede einzelne Gehaltabrechung abzutippen, habe ich einige anonymisiert und hier angehängt.

Zum 01.06 bin ich von Stufe 1 auf Stufe 2 aufgestiegen.

Soweit ich meine Abrechnung verstehe, verwendet mein AG nicht das Aufzehrmodell. Was mich sehr verwundert sind allerdings die starkschwankenden Beträge in Steuerbrutto 08 zu 12 und ZV ST-Hinz-Betrag.

Kann sich nun jemand erklären, warum die ABweichung in meinem Fall so groß ist.


https://www.bilder-upload.eu/bild-1be85f-1551600747.jpeg.html
https://www.bilder-upload.eu/bild-2ac862-1551600773.jpeg.html
https://www.bilder-upload.eu/bild-845156-1551600793.jpeg.html
https://www.bilder-upload.eu/bild-538d37-1551600811.jpeg.html

Danke!

Doso

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Antw:Genauigkeit des Gehaltsrechners ?
« Antwort #6 am: 05.03.2019 05:40 »
Auf den Cent genau hat es bei mir nie gepasst. Kann es irgendwie auch nicht da die VBL bei den Arbeitgebern unterschiedlich verrechnet werden kann. Dazu sind die Vermögenswirksamen Leistungen nicht berücksichtigt. Wenn man diese Abweichung toleriert passt es meistens aber ganz gut, geht nur um ein paar Euro hin oder her.

Gerade scheint mir aber wohl wegen den Tarifverhandlungen gerade wieder ein bisserl mehr Abweichung drin, aber wenn das dann mal alles in trockenen Tüchern ist wird das wieder besser.

Wenn man wirklich Fehler findet reparieren die Admins das hier eigentlich recht fix.

Gerda Schwäbel

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Antw:Genauigkeit des Gehaltsrechners ?
« Antwort #7 am: 06.03.2019 10:08 »
Soweit ich meine Abrechnung verstehe, verwendet mein AG nicht das Aufzehrmodell. Was mich sehr verwundert sind allerdings die starkschwankenden Beträge in Steuerbrutto 08 zu 12 und ZV ST-Hinz-Betrag.

Kann sich nun jemand erklären, warum die ABweichung in meinem Fall so groß ist.
Für mich sieht das so aus, als würde das LfF zwar das Verteilmodell berücksichtigen, im November - also wenn die Jahressonderzahlung geleistet wird - aber auf das Aufzehrmodell umschwenken. Da das Steuerbrutto im Dezember um exakt 130 € höher ist, als im August, scheint der Dezember-Anteil des Freibetrags nach § 3 Nr. 56 EStG schon vorher verbraucht worden zu sein. Steht in der November-Mitteilung  links unten im Feld "Stfr. belassen nach EStG § 3 Nr. 56" auch schon "1560,00"?

D-x

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Antw:Genauigkeit des Gehaltsrechners ?
« Antwort #8 am: 06.03.2019 13:24 »
Es gab meiner Erinnerung nach bei Anwendung des Verteilmodells die Notwendigkeit, am Jahresende zu prüfen, ob ein Arbeitnehmer im laufe des Jahres VBL-Beiträge sowohl unter, als auch über dem Freibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG hatte. Sofern das der Fall war, musste dieser Arbeitnehmer per Rückrechnung zum Jahresanfang auf das Aufzehrmodell umgestellt werden. Dass sich das auch negativ auswirken kann, zumal wenn die Schwankung gering war, war dabei in meiner Erinnerung unbeachtlich. Es traf aber auch nur einen Bruchteil der VBL-pflichtigen Beschäftigten.

P.S. Sofern das hier der Fall gewesen wäre, hätte der Arbeitnehmer für jeden Monat, in dem Änderungen vorlagen, einen geänderten Abrechnungsbeleg erhalten müssen, und die Auswirkung der Änderungen im Monat des Modellwechsels ausgewiesen werden müssen. Auf den abgebildeten Belegen sieht man aber nur eine einzige, kleine Korrektur auf der Dezemberabrechnung.

Wenn zudem im Jahr keine Unterbrechungen vorlagen, die ein geringeres Entgelt zur Folge hatten, dürfte dies bei einer E13 in Vollzeit ohnehin ausgeschlossen sein.
« Last Edit: 06.03.2019 13:39 von D-x »

D-x

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Antw:Genauigkeit des Gehaltsrechners ?
« Antwort #9 am: 06.03.2019 15:49 »
Ich revidiere meine Aussage etwas. Ich habe gerade noch einmal nachgesehen und es war der Fall, dass im Dezember geprüft wurde, ob der steuerfreie Betrag nach § 3 Nr. 56 nicht komplett aufgebraucht wurde. Wenn das der Fall war, wurde rückwirkend auf das Aufzehrmodell umgestellt, ohne Rücksicht auf Verluste.

Weder kann ich die rechtliche Grundlage nennen, noch sehe ich hier Anhaltspunkte dafür, dass das passiert wäre. Die Novemberabrechnung würde mich aber auch interessieren.