Autor Thema: Elternzeit  (Read 3097 times)

KaiHannover

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Elternzeit
« am: 03.09.2019 09:26 »
Hallo liebes Forum,

ich bin am 24 August Vater von Moritz gewurden. Er Kam 4 Wochen zu früh und zählt damit als Frühchen.
Jetzt hat das den ganzen Plan der Elternzeit über den Haufen gewurfen und ich frage mich ob es eine Grundlage gibt die es erlaubt meine Elternzeit zu ändern.

Im Normalfall wäre er Ende Sept. auf die Welt gekommen, ich hätte ein bisschen Urlaub gemacht und wäre dann im Oktober und November in Elternzeit.
Mein Arbeitgeber meint nun das Verwaltungstechnisch schon alles durch sei und hat einen neuen Antrag abgelehnt.
 Bin ich als Vater da jetzt echt der gelackmeierte?


MrRossi

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Antw:Elternzeit
« Antwort #1 am: 03.09.2019 10:44 »
Glückwunsch erstmal!
Ja, die Väter haben da keinen Anspruch, da es ja mindestens 6Wo vorher angekündigt werden muss.
Die Mutter genießt aber eine verlängerte MUSchutzZeit, wenn ich mich recht erinnere.

KaiHannover

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Antw:Elternzeit
« Antwort #2 am: 03.09.2019 10:57 »
Wenn das echt so ist - dann wäre es ein starkes Stück.

Ich finde das nur Schade, da es bei mir nur um 8 Tage geht.
Gearbeitet wird noch bis 20ten und ab 21 in Elternzeit.

Aber nein - volle Monate machen und dann auch noch einbusen im Elterngeld hinnehmen.

KaiHannover

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Antw:Elternzeit
« Antwort #3 am: 03.09.2019 11:14 »
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html

hier steht ja eigentlich das bei dringenden Gründen eine Frist verkürzung möglich wäre.

MrRossi

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Antw:Elternzeit
« Antwort #4 am: 03.09.2019 11:55 »
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html

hier steht ja eigentlich das bei dringenden Gründen eine Frist verkürzung möglich wäre.

Dringender Grund wäre vielleicht wenn du die Elternzeit zum Geburtszeitpunkt hättest nehmen wollen,
das ist aber so nicht zu erkennen gewesen. Die Zeit zur Betreuung vor deiner Elternzeit ist ja weiterhin abgedeckt.

Aber wo (k)ein Wille da (k)ein Weg.
Letzlich muss der AG auch seinen Bedarf decken können.

KaiHannover

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Antw:Elternzeit
« Antwort #5 am: 03.09.2019 12:04 »
Der Bedarf ist ja gedeckt - mein Chef sagt das bekommen wir alles hin.
Nur die Verwaltung stellt sich quer.

Wastelandwarrior

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Antw:Elternzeit
« Antwort #6 am: 03.09.2019 12:29 »
Elternzeit beantragt man daher erst, wenn das Kind da ist. Aus den o.g. Gründen für die Mutter safe, für den Vater dann, wenn er frühstens ab dem 3. LM nehme will. Ist denn schon bewusst, das Elterngeld für eben jene Lebensmonate gezahlt wird ? Ich habe das immer so gehandhabt, das meine Elternzeiten damit korrelierten.

Also 3.+4. LM des Kindes und 11.+12.. z.B.

Im Zwiefel würde ich mal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen und prüfen, ob man damit zum AG gehen kann, denn die "Geschäftsgrundlage" für die ursprüngliche Verteilung ist ja weg.

KaiHannover

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Antw:Elternzeit
« Antwort #7 am: 03.09.2019 12:37 »
Hat sich zum Glück alles gereregelt.....habe gelernt das es sich doch lohnt Sachen zu hinterfragen.