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Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
MoinMoin:
--- Zitat von: Spid am 03.03.2019 13:42 ---Die 3,2% sind das Gesamtvolumen der linearen Erhöhung einschl. Mindestbetrag und überproportionaler Erhöhung Stufe 1, siehe Einigungspapier Abschnitt I.1.
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Und der erste große "Betrug" ist: Eben nicht bezogen auf das Jahresentgelt.
tomk:
--- Zitat von: CaptainPicard am 03.03.2019 13:49 ---Wo kann man denn nachlesen, dass die Jahressonderzahlung eingefroren wird?
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https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf
Unter IV/5
MoinMoin:
--- Zitat von: CaptainPicard am 03.03.2019 13:49 ---
--- Zitat von: ChrBY am 03.03.2019 12:56 ---Durch das Einfrieren der Jahressonderzahlung wird die jährliche Entgelterhöhung noch einmal spürbar niedriger als prognostiziert.
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Wo kann man denn nachlesen, dass die Jahressonderzahlung eingefroren wird?
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Abschnitt IV Punkt 5 der Einigung
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf
ChrBY:
--- Zitat von: _restore am 03.03.2019 13:45 ---
--- Zitat von: Admin am 03.03.2019 13:36 ---
--- Zitat von: _restore am 03.03.2019 13:14 ---Es gibt ja auch keine 2,3% sondern 3,2% die ersten zwei Jahre.
Man rechnet 1,032*1,032*1,014, was ziemlich genau 1,08 ergibt.
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3,2%? Wo denn? - haben wir etwas übersehen?
Nach unserer Interpretation sind es 2019 +3,01% bei einem Mindesterhöhungsbetrag von 100 EUR.
Siehe Screenshot unten. Und dabei ist die abgesenkte Jahressonderzahlung noch gar nicht berücksichtigt (das kommt in den nächsten Stunden)
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Ich weiß. Die Frage war aber ja, wie die Sprecher auf die tollen 8% kommen.
Habe dann ja noch dritte Wurzel aus 1,0301*1.0312*1,0129 gezogen. 2,47%. Unter 2,5. wie geschrieben...
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Die dritte Wurzel zu ziehen ist allerdings nicht ganz korrekt, da die Laufzeit nur 2,75 Jahre beträgt und niemand weiß, ob eine und welche Erhöhung dann (rückwirkend) zum 1. Oktober 2021 in Kraft treten wird.
Folglich muß man aus dem berechneten Gesamtwachstumsfaktor über 33 Monate nicht die 3. sondern die 2,75. Wurzel ziehen (falls der verwendete Taschenrechner diese nicht beherrscht, kann man statt dessen auch hoch (1/2,75) eintippen).
Zusätzlich muß die abgesenkte Jahressonderzahlung berücksichtigt werden, welche den Gesamtwachstumsfaktor über 33 Monate spürbar schmälert.
Der Standardakademiker in E13/6 kommt somit auf eine jährliche Erhöhung von 2,59 %, was hinter der Mindesterhöhung des TVöD-Abschlusses (namentlich die 2,5. Wurzel aus 1,067) von 2,63 % zurückbleibt, die zudem ausschließlich die Entgeltgruppe 9a betraf.
Fazit: Die tatsächliche Schere zwischen TVöD und TV-L wird durch diesen Abschluß weiter auseinandergehen, auch wenn das Gegenteil behauptet wird.
Spid:
--- Zitat von: MoinMoin am 03.03.2019 13:51 ---
--- Zitat von: Spid am 03.03.2019 13:42 ---Die 3,2% sind das Gesamtvolumen der linearen Erhöhung einschl. Mindestbetrag und überproportionaler Erhöhung Stufe 1, siehe Einigungspapier Abschnitt I.1.
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Und der erste große "Betrug" ist: Eben nicht bezogen auf das Jahresentgelt.
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Der Abschnitt ist eindeutig überschrieben mit Erhöhung der Tabellenentgelte.
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