Richtig, die Fachkraft darf keine E10 bekommen, das dürfen nur breit aufgestellte Studierte... aber das ist eben einfacher zu argumentieren von den Personalverwaltern.
Alles andere ist lästig und wird ungern umgesetzt, weil man dann ja in Verantwortung gehen müsste.
Ja, traurig, dass die Tätigkeiten einer Fachkraft entsprechend der Tätigkeiten einer Fachkraft bezahlt werden.
Noch trauriger ist, dass man Tätigkeiten eines Studierten nicht auf eine Fachkraft überträgt, die damit auch mehr Geld bekommen würde.
Aber beschissen ist, dass der AG noch genug Deppen (und Gurken) findet, die das mit sich machen lassen und somit den AG nicht dazu zwingen, sich zu überlegen, ob und wie er mittels weiterer Zulagen sich quallifiziertes Personal an Land holen könnte.
Ach ja und ich finde die EGO VKA für ITler durchaus plausibel und sinnig. Es fällt allerdings auf, dass Beschäftigter mit einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss (Informatik) und entsprechender Tätigkeit dort nicht berücksichtg sind, da diese dort nicht erfasst werden und diese wieder im alggemeinen Teil zurückfallen.
Schwierig ist und bleibt es allerdings, den Personalern zu erklären worin der Unterschied in den Tätigkeiten einer Hochschulausbildung und einer wissenschaftlichen Hochschulausbildung besteht.