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Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
Antiker:
Warum immer alle nur von E9k Stufe 3 reden ist mir ein Rätsel. :D
Ich denke, folgende Herangehensweise ist zumindest Bestandteil der Redaktionsverhandlungen. Ob es am Ende so kommt ist eine andere Frage.
Zunächst sollte man die Stufen 1-6 als Ganzes betrachten. Bzw. genau genommen werden diese ja in 2 Gruppen unterteilt.
Stufe 1 + 2 sind Grundstufen (1 ohne Berufserfahrung, 2 mit Berufserfahrung oder nach Aufstieg aus 1)
Stufen 3 - 6 sind die eigentlichen, sogenannten Entwicklungsstufen.
Also kann man damit rechnen, dass sich innerhalb dieser Stufen und deren Laufzeiten das Laufzeiten-Anerkennungs-Gerangel wohl abspielen wird. (unter Bezugnahme der vorbehaltlichen DBB-Info vom 04.03.19)
Im göttlich-besten Falle wird vielleicht auch die verbrachte Laufzeit in der Stufe 2 anerkannt.
Unabhängig von den Stufenlaufzeiten kann man zu 99,9 % davon ausgehen, dass Niemand betragsmäßig (also jetziges Bruttogehalt) schlechter gestellt werden wird.
Beispiel: Hat man vorher 3560,- € Brutto in der Stufe 4 verdient, so ist der gleiche Betrag jetzt unter Stufe 5 eingeordnet. Zuzüglich der prozentualen Lohnerhöhung für 2019 bekommt also Jeder erstmal das Gleiche wie vorher. Nur die Stufe ist jetzt halt ne andere Nummer - Zahl - Ziffer.
[PS: Etwaige Einlassungen von SPID zu diesem Thema, der Arbeitgeber könnte theoretisch auch Verschlechterungen bzw. niedrigere Löhne vereinbaren, kann man hier sicher getrost ignorieren. ;D]
Aber nun zurück zu der allumfassenden universalen Fragestellung der kleinen E9 Fallgruppe 3 - Gemeinde:
Wer bekommt welche Laufzeiten wie anerkannt? Hier gibt es eigentlich gar nicht sooo viele Modelle / Möglichkeiten. Hier mal ohne Stufe 2 nur für die Stufen 3 bis 4+ (5 gibt es ja nicht in der sogenannten kleinen 9):
Modell 1:
Alle Laufzeiten in den Stufen 3 bis 4+ werden komplett anerkannt. Überschüssige Jahre werden mitgenommen.
Beispiel 1: E9 - Stufe 3 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 4
Beispiel 2: E9 - Stufe 3 (7 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5
Beispiel 3: E9 - Stufe 3 (8 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5 (nimmt 1 Jahr Laufzeit mit in die Stufe 5)
Beispiel 4: E9 - Stufe 4 (2 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5 (nimmt 4 Jahre Laufzeit mit in die Stufe 5)
Beispiel 5: E9 - Stufe 4 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 6 (da ab Stufe 3 = 12 Jahre vergangen sind)
Modell 2:
Wie bei Modell 1 nur ohne Mitnahme überschüssiger Laufzeiten. Unter Berücksichtigung der verbrachten Laufzeiten wird Jeder der entsprechenden Stufe zugeordnet und die Stufenlaufzeiten beginnen dort bei Null.
(Das Überspringen einer Stufe bei entsprechenden Voraussetzungen ist weiterhin möglich)
Modell 3: (Die schlechteste aller Möglichkeiten)
Jeder bekommt nur die in seiner aktuellen Stufe zum 01.01.2019 verbrachten Laufzeiten anerkannt.
Stufenlaufzeiten beginnen bei Null.
Beispiel 1: E9 - Stufe 3 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 4 (normal)
Beispiel 2: E9 - Stufe 3 (7 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5 (Glück gehabt)
Beispiel 3: E9 - Stufe 4 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5 (Pech gehabt)
Beispiel 4: E9 - Stufe 4+ (7 Ja. voll) = kommt nach E9a - Stufe 6 (normal)
Ich hoffe, ich habe für den Einen oder Anderen das ganze Thema, unabhängig vom Ausgang, nochmal etwas verständlicher darstellen können.
Falls Jemand noch bessere oder nachteiligere Überleitungs-Modelle kennt kann er die gerne ergänzen. Ich denke Mal spätestens Ende Juli sind wir Alle schlauer. :o
F1s1:
Vielen Dank, eine der besten und normalsten Antworten die man hier bekommen hat :)
hannes123:
also ich bin der Auffassung, dass wenn man in der 9 (klein) zum 01.01.2019 4 Jahre in dieser Stufe 3 verbracht hat, eigentlich in die 9a Stufe 5 kommen muss.
Aus dem einfachen Grund.
Aus EG 9 (3) wird EG 9a (4), egal wie viel Vordienstzeiten ich habe. Die bekommt man auch, wenn man ab 12.2018 in die Stufe 3 gekommen ist.
Und für den Stufenaufstieg von St. 4 nach St. 5 brauche ich 4 Jahre! Demnach Stufe 5.
Hatten Sie das auch so gemeint?! Es wurde immer von 7 Jahren oder 8 Jahren ausgegangen.
Gruß
Steve 69:
Die Modelle von Antiker haben wohl mehrere kleine Haken ;D. Was würde denn z.B. mit den Leuten passieren, die erst ein oder zwei Jahre in Stufe 3 sind, also noch keine 3 Jahre voll haben? Die neue Stufe 3 in der 9a hat einen geringeren Betrag als die alte Stufe 3. Also müssten diejenigen, die noch keine 3 Jahre voll haben, zumindest nach der noch geltenden 3 bezahlt werden. Was passiert in seinem Beispiel mit den Leuten,die 4,5 oder 6 Jahre in Stufe 3 sind? Da aber, ich glaube es war der DBB, bereits gesagt hat, dass eine Überleitung der Stufe 3,4 und 4+ in die 9a Stufe 4,5 und 6 erfolgt, wird das wohl nicht so kommen. Es weden wohl alle 3er, egal ob 1 oder 8 Jahre verbrachte Stufenlaufzeit, in die neue Stufe 4 geschoben. Und jetzt wird es halt interessant wie die Überleitung geregelt wird. Müssen alle, egal ob 1 Jahr oder bereits 8 Jahre verbrachte Stufenlaufzeit in der Stufe3, nun vier Jahre in der 9a Stufe 4 verweilen um in die 5 zu kommen? Wohl eher nicht Wie rechnet man also jetzt die Zeiten an? Da gibt es ja mehrere Möglichkeiten. Ich nehme mal 7 jahre verbrachte Zeit in der alten Stufe3 als Beispiel:
1. Worst Case: Stufe 4, Beginn bei 0
2. Es werden 3 Jahre der Stufe 3 zugerechnet, bleiben 4 Jahre für die neue 4 übrig, also sofort in Stufe 5
3. Man nimmt die kompletten 7 Jahre mit in die 4, kommt in die 5 und nimmt dort die restlichen 3 Jahre mit, ist also nur noch 2 Jahre von der Endstufe entfernt.
TV-Ler:
Nehmen wir doch mal die Regelungen aus § 29c TVÜ-VKA und § 27 TVÜ-Bund zu Hand.
Dort heißt es in
- § 29c Abs. 3 Satz 1 TVÜ-VKA:
"Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die gemäß des Anhangs zu § 16 (VKA) TVöD in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung die Stufe 5 Endstufe ist, sind unter Mitnahme der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Stufe der Entgeltgruppe 9a übergeleitet, deren Betrag dem Betrag ihrer bisherigen Stufe entspricht."
- § 27 Abs. 3 Satz 1 TVÜ-Bund:
"Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die gemäß des Anhangs zu § 16 (Bund) TVöD in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung besondere Stufenregelungen gelten, sind unter Beibehaltung der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Stufe der Entgeltgruppe 9a übergeleitet, deren Betrag dem Betrag ihrer bisherigen Stufe entspricht."
Das entspricht dem, was im Einigungspapier TV-L vom 02.03.19 unter IV. 2. dargestellt ist:
Es wird in die Stufe übergeleitet, die vom Betrag her dem Betrag der bisherigen Stufe entspricht.
Das entspricht auch der Aussage des dbb vom 04.03.19, das aus den bisherigen Stufe 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag die Stufen 4, 5 und 6 der neuen EG9a werden.
Somit sollten also alle, die bislang in der "kleinen" EG9 in der Stufe 3 waren in die Stufe 4 der neuen EG9a übergeleitet werden, ohne das die Stufenlaufzeit an dieser Stelle eine Rolle spielt.
Was die Stufenlaufzeiten betrifft, so gibt es in den TVÜen von VKA und Bund folgende Regelungen
- § 29c Abs. 3 Satz 3 und 4 TVÜ-VKA:
"Ist bei Beschäftigten, die am 31. Dezember 2016 der Stufe 4 zugeordnet sind, bei der Überleitung am 1. Januar 2017 in die Entgeltgruppe 9a die Stufenlaufzeit zum Erreichen der Stufe 5 erfüllt, werden sie der Stufe 5 zugeordnet. Ist in der bisherigen Stufe 4 eine über vier Jahre hinausgehende Stufenlaufzeit zurückgelegt, wird die darüber hinaus zurückgelegte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der Stufe 5 der Entgeltgruppe 9a angerechnet."
- § 27 Abs. 3 Satz 2 und 3 TVÜ-Bund:
"Ist dadurch am Tag der Überleitung in die Entgeltgruppe 9a die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe erfüllt, beginnt in dieser nächsthöheren Stufe die Stufenlaufzeit von Neuem. Im Falle der sich aus Satz 2 ergebenden Zuordnung zu der Stufe 3 wird die zwei Jahre übersteigende Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der Stufe 3 angerechnet."
Hier weichen die Regelungen also voneinander ab, was vor allem der unterschiedlichen Ausgangslage geschuldet ist (im TVöD-Bund gab es bei Aufspaltung der EG9 in EG9a und EG9b noch keine Stufe 6, dementsprechend war die Stufe 4 die gedeckelte Endstufe der "kleinen" EG9, im TVöD-VKA war es hingegen die Stufe 5).
Im TV-L ist die Situation so, das es in der "kleinen" EG9 seit 2018 faktisch auch eine Stufe 5 gibt, die sich aus der Stufe 4 und dem Erhöhungsbetrag zusammensetzt und die dann zusteht, wenn zuvor mindestens 5 Jahre in der Stufe 4 verbracht worden sind. Diese Stufe 5 entspricht vom Betrag her jedoch nicht der Stufe 5 der regulären EG9, so das hier keine 1:1 Vergleichbarkeit mit der Situation im TVöD-VKA vorliegt.
Was hier nun die Redaktionsverhandlungen ergeben, kann wirklich nur abgewartet werden.
Angesichts des bekannten Strebens der TdL, den TV-L im Vergleich mit dem TVöD immer ein Stück kostengünstiger zu gestalten, sollten die Erwartungen allerdings nicht zu hoch geschraubt werden ...
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