Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis

<< < (93/121) > >>

carlos1977:

--- Zitat von: Antiker am 16.05.2019 23:14 ---Warum immer alle nur von E9k Stufe 3 reden ist mir ein Rätsel.  :D

Ich denke, folgende Herangehensweise ist zumindest Bestandteil der Redaktionsverhandlungen. Ob es am Ende so kommt ist eine andere Frage.

Zunächst sollte man die Stufen 1-6 als Ganzes betrachten. Bzw. genau genommen werden diese ja in 2 Gruppen unterteilt.

Stufe 1 + 2 sind Grundstufen  (1 ohne Berufserfahrung, 2 mit Berufserfahrung oder nach Aufstieg aus 1)

Stufen 3 - 6 sind die eigentlichen, sogenannten Entwicklungsstufen.

Also kann man damit rechnen, dass sich innerhalb dieser Stufen und deren Laufzeiten das Laufzeiten-Anerkennungs-Gerangel wohl abspielen wird. (unter Bezugnahme der vorbehaltlichen DBB-Info vom 04.03.19)
Im göttlich-besten Falle wird vielleicht auch die verbrachte Laufzeit in der Stufe 2 anerkannt.

Unabhängig von den Stufenlaufzeiten kann man zu 99,9 % davon ausgehen, dass Niemand betragsmäßig (also jetziges Bruttogehalt) schlechter gestellt werden wird.

Beispiel: Hat man vorher 3560,- € Brutto in der Stufe 4 verdient, so ist der gleiche Betrag jetzt unter Stufe 5 eingeordnet. Zuzüglich der prozentualen Lohnerhöhung für 2019 bekommt also Jeder erstmal das Gleiche wie vorher. Nur die Stufe ist jetzt halt ne andere Nummer - Zahl - Ziffer.

[PS: Etwaige Einlassungen von SPID zu diesem Thema, der Arbeitgeber könnte theoretisch auch Verschlechterungen bzw. niedrigere Löhne vereinbaren, kann man hier sicher getrost ignorieren.  ;D]

Aber nun zurück zu der allumfassenden universalen Fragestellung der kleinen E9 Fallgruppe 3 - Gemeinde:

Wer bekommt welche Laufzeiten wie anerkannt? Hier gibt es eigentlich gar nicht sooo viele Modelle / Möglichkeiten. Hier mal ohne Stufe 2 nur für die Stufen 3 bis 4+ (5 gibt es ja nicht in der sogenannten kleinen 9):

Modell 1:
Alle Laufzeiten in den Stufen 3 bis 4+ werden komplett anerkannt. Überschüssige Jahre werden mitgenommen.
      Beispiel 1: E9 - Stufe 3 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 4
      Beispiel 2: E9 - Stufe 3 (7 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5
      Beispiel 3: E9 - Stufe 3 (8 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5 (nimmt 1 Jahr Laufzeit mit in die Stufe 5)
      Beispiel 4: E9 - Stufe 4 (2 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5 (nimmt 4 Jahre Laufzeit mit in die Stufe 5)
      Beispiel 5: E9 - Stufe 4 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 6 (da ab Stufe 3 = 12 Jahre vergangen sind)

Modell 2:
Wie bei Modell 1 nur ohne Mitnahme überschüssiger Laufzeiten. Unter Berücksichtigung der verbrachten Laufzeiten wird Jeder der entsprechenden Stufe zugeordnet und die Stufenlaufzeiten beginnen dort bei Null.
(Das Überspringen einer Stufe bei entsprechenden Voraussetzungen ist weiterhin möglich)

Modell 3:   (Die schlechteste aller Möglichkeiten)
Jeder bekommt nur die in seiner aktuellen Stufe zum 01.01.2019 verbrachten Laufzeiten anerkannt.
Stufenlaufzeiten beginnen bei Null.
      Beispiel 1: E9 - Stufe 3 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 4  (normal)
      Beispiel 2: E9 - Stufe 3 (7 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5  (Glück gehabt)
      Beispiel 3: E9 - Stufe 4 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5  (Pech gehabt)
      Beispiel 4: E9 - Stufe 4+ (7 Ja.  voll) = kommt nach E9a - Stufe 6  (normal)

Ich hoffe, ich habe für den Einen oder Anderen das ganze Thema, unabhängig vom Ausgang, nochmal etwas verständlicher darstellen können.

Falls Jemand noch bessere oder nachteiligere Überleitungs-Modelle kennt kann er die gerne ergänzen. Ich denke Mal spätestens Ende Juli sind wir Alle schlauer.  :o

--- End quote ---

und was passiert mit der Fallgruppenzulage?  :o

TV-Ler:

--- Zitat von: carlos1977 am 17.05.2019 11:23 ---und was passiert mit der Fallgruppenzulage?  :o

--- End quote ---
Die entfällt.

Edit: Fehler meinerseits, die entfällt nicht im Rahmen der Überleitung.
Dann, wenn in bestimmten Konstellationen zum 01.01.20 eine Höhergruppierung in die EG9b möglich ist, entfällt die Entgeltgruppenzulage.

carlos1977:
ja aber die müsste bei der Überleitung berücksichtigt werden, oder?

F1s1:

--- Zitat von: TV-Ler am 17.05.2019 11:27 ---
--- Zitat von: carlos1977 am 17.05.2019 11:23 ---und was passiert mit der Fallgruppenzulage?  :o

--- End quote ---
Die entfällt.

Edit: Fehler meinerseits, die entfällt nicht im Rahmen der Überleitung.
Dann, wenn in bestimmten Konstellationen zum 01.01.20 eine Höhergruppierung in die EG9b möglich ist, entfällt die Entgeltgruppenzulage.

--- End quote ---

Interessant ! Ich weiß meine Fallgruppe nicht, hab aber glaub ich eine Technikerzulage von ca 126 Euro seit paar Jahren. Die würde dann noch on top bleiben ? Wahnsinn :D

Spid:
Inwiefern ließe sich von Aussagen zur Fallgruppenzulage auf die Technikerzulage schließen?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version