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Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
F1s1:
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Das ist eine Besitzstandszahlung. Als Techniker in BAT 5b FG 1 hat man nach 6 Jahren Bewährung eine Vergütungsgruppenzulage erhalten. Die wird als Besitzstand weiter gezahlt... (für neu Eingruppierte gibts dafür jetzt die Entgeltgruppenzulage)
Spricht aber dafür das du auch in die 22.2 FG1 übergeleitet wurdest und dementsprechend nächstes Jahr auf Antrag in die EG 9b kannst.
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Und warum grad ich ? Interessiert mich brennend was meine Situation dafür qualifiziert ?
Wer muss da zustimmen? Chef ? Perso ? Stelle ich den Antrag oder mein Vorgesetzter ?
Antiker:
--- Zitat von: F1s1 am 17.05.2019 23:31 ---Super Beitrag. Danke Antiker .................................
--- End quote ---
Danke für das Lob. :)
Ich habe mich redlich bemüht, den Sachverhalt und die möglichen Ergebnisse der laufenden Redaktionsverhandlungen so einfach und verständlich wie möglich in Worte zu kleiden, da nun Mal nicht jeder hier im Forum den TV-L oder Gesetzestexte ganz allgemein zum Hobby hat.
Und fachlich kompetente und in der Sache meist richtige Antworten von den Experten (a la "steht doch in § x unter Absatz y") hier gibt es ja zur Genüge. (Was auch gut und wichtig ist) Aber eben nicht immer so hilfreich bzw. verständlich, wie es vielleicht beabsichtigt ist.
Und der Ton gegenüber den Unwissenden zeugt manchmal auch nicht gerade von überbordender Sozial-Kompetenz. ::)
Nur weil Jemand in dem komplexen Tarifvertragswerk nicht so bewandert ist, ist er ja nicht gleich dumm oder ein schlechter Mitarbeiter.
hannes123:
--- Zitat von: Antiker am 18.05.2019 00:20 ---
--- Zitat von: F1s1 am 17.05.2019 23:31 ---Super Beitrag. Danke Antiker .................................
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Danke für das Lob. :)
Ich habe mich redlich bemüht, den Sachverhalt und die möglichen Ergebnisse der laufenden Redaktionsverhandlungen so einfach und verständlich wie möglich in Worte zu kleiden, da nun Mal nicht jeder hier im Forum den TV-L oder Gesetzestexte ganz allgemein zum Hobby hat.
Und fachlich kompetente und in der Sache meist richtige Antworten von den Experten (a la "steht doch in § x unter Absatz y") hier gibt es ja zur Genüge. (Was auch gut und wichtig ist) Aber eben nicht immer so hilfreich bzw. verständlich, wie es vielleicht beabsichtigt ist.
Und der Ton gegenüber den Unwissenden zeugt manchmal auch nicht gerade von überbordender Sozial-Kompetenz. ::)
Nur weil Jemand in dem komplexen Tarifvertragswerk nicht so bewandert ist, ist er ja nicht gleich dumm oder ein schlechter Mitarbeiter.
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Ja,auch von mir ein Danke für die Ausführung.
Was ich aber noch anmerken möchte oder vielleicht habe ich es auch einfach überlesen....
Warum muss man bei allen "Berechnungen" um aus 3 nach 5 zu kommen, 7 Jahre haben.
Bei den Überleitungen aus VKA und Bund (Antwort Nr. 454) ist in keinster Weise davon die Rede.
Dort reichen die 4 Jahre aus.
Man kommt doch eh aus Stufe 3 in Stufe 4, da können einem doch nicht auch noch 3 Erfahrungsjahre für angerechnet/gestohlen werden.
Also ich bin immer noch der Überzeugung, dass 4 Jahre in der EG9 Stufe 3 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ausreichen, um in die neue Stufe 5 zu gelangen.
Alles andere wäre meines Erachtens nach >:(
Gruß
TV-Ler:
--- Zitat von: F1s1 am 17.05.2019 23:34 ---Und warum grad ich ? Interessiert mich brennend was meine Situation dafür qualifiziert ?
Wer muss da zustimmen? Chef ? Perso ? Stelle ich den Antrag oder mein Vorgesetzter ?
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Wenn du, wie vermutet, bislang gemäß der Entgeltordnung zum TV-L, Teil II Abschnitt 22.2 Fallgruppe 1, in EG9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und Endstufe 4 eingruppiert bist, qualifiziert dieser Umstand dich (und alle anderen in derselben Situation) für die Höhergruppierung in die künftige EG9b ab dem 01.01.2020, weil die Tarifvertragsparteien genau dies so vereinbart haben.
Wenn du einen Antrag stellst (und nur du kannst ihn stellen, nicht dein Vorgesetzter), muss diesem Antrag niemand zustimmen oder kann ihn ablehnen. Er wird vielmehr bei vorliegen der oben genannten Voraussetzungen unmittelbar wirksam.
TV-Ler:
--- Zitat von: hannes123 am 18.05.2019 07:22 ---Was ich aber noch anmerken möchte oder vielleicht habe ich es auch einfach überlesen....
Warum muss man bei allen "Berechnungen" um aus 3 nach 5 zu kommen, 7 Jahre haben.
Bei den Überleitungen aus VKA und Bund (Antwort Nr. 454) ist in keinster Weise davon die Rede.
Dort reichen die 4 Jahre aus.
Man kommt doch eh aus Stufe 3 in Stufe 4, da können einem doch nicht auch noch 3 Erfahrungsjahre für angerechnet/gestohlen werden.
Also ich bin immer noch der Überzeugung, dass 4 Jahre in der EG9 Stufe 3 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ausreichen, um in die neue Stufe 5 zu gelangen.
Alles andere wäre meines Erachtens nach >:(
Gruß
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Herr Bredendieck und seine Referenten (siehe dort: https://www.tdl-online.de/geschaeftsstelle.html) werden hier bestimmt eifrig mitlesen und sich Anregungen holen, wie sie die Gewerkschaftsvertreter in den Redaktionsverhandlungen mit „lustigen“ Berechnungsmodellen für möglichst Laufzeitfressende Überleitungsregelungen zur Verzweiflung bringen können ;D 8)
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