Für den TV-L legen die jeweiligen Bundesländer, und das sind in diesem Falle alle außer Hessen, den Zeitpunkt der Auszahlung fest. Daraus resultiert, dass zB. in Bayern die Erhöhungen, rückwirkend zum 01.01.19, früher gezahlt werden, als z.B. in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Erhöhungen für Beschäftigte des TV-H, werden, rückwirkend bis zum 01.03.19, mit dem Juli Gehalt ausgezahlt. Beschäftige erhalten das Gehalt am Ende des Monats (das wurde nun auch hinreichend erklärt), also bekommen diese die Erhöhungen rückwirkend mit den Bezügen Ende Juli ausgezahlt.
Spid hat das jetzt schon mehrfach in verschiedenen Ausführungen dargestellt. Was ist so schwer daran zu verstehen?