Autor Thema: Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis  (Read 228072 times)

PhoenixDea

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #555 am: 06.06.2019 12:18 »
wenn die Nachzahlung mit den Juli Bezügen ausgezahlt wird, dann heißt das:
mit den Bezügen, die du für deine vereinbarte Leistung im Juli geleistet hast.
Da bei den TB die Entlohnung im Nachhinein erfolgt, erhältst du die Nachzahlung also am letzten Zahltag im Juli.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #556 am: 06.06.2019 12:19 »
ja das weiß ich auch aber mit den JULI Bezügen ist aus meiner sicht nicht eindeutig ob am letzten Kalendertag des Julis (also fast August) oder eben der letzte Kalendertag des Junis (ein Tag vor Julibeginn)...

Diese Sicht hast Du exklusiv.

Oskar

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #557 am: 06.06.2019 12:25 »
In der Mitteilung stand ab Juni und dass die ab 01.01.2019 geltenden Entgelte gezahlt werden.

Also wird es wohl auch die Nachzahlung der letzten 5 Monate mit den Juni Bezügen geben, quasi mit dem nächsten Gehalt schon.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #558 am: 06.06.2019 12:36 »
Es ist davon auszugehen, daß das Landesamt der Finanzen in M-V nicht für die Entgeltzahlungen in Hessen zuständig ist.

officebuyman

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #559 am: 06.06.2019 12:52 »
ja das weiß ich auch aber mit den JULI Bezügen ist aus meiner sicht nicht eindeutig ob am letzten Kalendertag des Julis (also fast August) oder eben der letzte Kalendertag des Junis (ein Tag vor Julibeginn)...

Diese Sicht hast Du exklusiv.

Bei allem Respekt vor deinem Wissen, statt den "klugen" Kommentaren, könntest du auch eine klare Antwort geben. Dann sag doch welches Datum sich laut dir daraus ergibt und gut ist.

Alleine das hier Unstimmigkeiten herrschen, zeigt doch, dass es eben nicht so eindeutig ist.

officebuyman

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #560 am: 06.06.2019 12:54 »
wenn die Nachzahlung mit den Juli Bezügen ausgezahlt wird, dann heißt das:
mit den Bezügen, die du für deine vereinbarte Leistung im Juli geleistet hast.
Da bei den TB die Entlohnung im Nachhinein erfolgt, erhältst du die Nachzahlung also am letzten Zahltag im Juli.
Das ist eben auch meine Vermutung...

In der Mitteilung stand ab Juni und dass die ab 01.01.2019 geltenden Entgelte gezahlt werden.

Also wird es wohl auch die Nachzahlung der letzten 5 Monate mit den Juni Bezügen geben, quasi mit dem nächsten Gehalt schon.
das ist eben auch nicht ganz falsch...

deshalb die Verwirrung..

Bastel

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #561 am: 06.06.2019 12:56 »
Juli Bezüge bekommt man Ende Juli ::)

D.h. am 31.07

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #562 am: 06.06.2019 13:03 »
ja das weiß ich auch aber mit den JULI Bezügen ist aus meiner sicht nicht eindeutig ob am letzten Kalendertag des Julis (also fast August) oder eben der letzte Kalendertag des Junis (ein Tag vor Julibeginn)...

Diese Sicht hast Du exklusiv.

Bei allem Respekt vor deinem Wissen, statt den "klugen" Kommentaren, könntest du auch eine klare Antwort geben. Dann sag doch welches Datum sich laut dir daraus ergibt und gut ist.

Alleine das hier Unstimmigkeiten herrschen, zeigt doch, dass es eben nicht so eindeutig ist.

Ausweislich der von mir zitierten Regelungen wird das Entgelt für Juli im Juli gezahlt. Was also sonst sollten die Julibezüge sein? Daß hier Unstimmigkeiten herrschen, liegt nicht an mangelnder Eindeutigkeit, sondern an einem Problem zwischen den Ohren.

Oskar

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #563 am: 06.06.2019 13:57 »
wenn die Nachzahlung mit den Juli Bezügen ausgezahlt wird, dann heißt das:
mit den Bezügen, die du für deine vereinbarte Leistung im Juli geleistet hast.
Da bei den TB die Entlohnung im Nachhinein erfolgt, erhältst du die Nachzahlung also am letzten Zahltag im Juli.
Das ist eben auch meine Vermutung...

In der Mitteilung stand ab Juni und dass die ab 01.01.2019 geltenden Entgelte gezahlt werden.

Also wird es wohl auch die Nachzahlung der letzten 5 Monate mit den Juni Bezügen geben, quasi mit dem nächsten Gehalt schon.
das ist eben auch nicht ganz falsch...

deshalb die Verwirrung..

Wie kommst du von Juni immer wieder auf Juli???? Da kann dem letzten Kommentar von Spid nur zustimmen mit der Sache zwischen den Ohren.  ::) ::) ::)
Das Entgelt für Juni bekommst du zum 30.06.2019 und nicht irgendwann im Juli und es wird wie auch schon mehrmals gesagt für den geleisteten Monat gezahlt und nicht im voraus.

PhoenixDea

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #564 am: 06.06.2019 14:13 »
kann es sein, dass in Hessen ein anderer Auszahlungstermin benannt wurde, als in den übrigen Ländern?
Dann käme es doch drauf an...

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #565 am: 06.06.2019 14:24 »
Der Nutzer @officebuyman hat doch in seinem Beitrag klar genannt, welcher Termin im TV-H-Thread benannt wurde.

Oskar

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #566 am: 06.06.2019 14:32 »
kann es sein, dass in Hessen ein anderer Auszahlungstermin benannt wurde, als in den übrigen Ländern?
Dann käme es doch drauf an...

Was ich bisher gelesen habe gibt es wohl überall andere Termine...

@ Spid....habs gesehen, aber er scheint nicht zu wissen wann er immer sein Gehalt bekommt ::) ::) ::)

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #567 am: 06.06.2019 14:34 »
Meine Antwort bezog sich auf den Beitrag von @PhoenixDea.

F1s1

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #568 am: 06.06.2019 15:12 »
kann es sein, dass in Hessen ein anderer Auszahlungstermin benannt wurde, als in den übrigen Ländern?
Dann käme es doch drauf an...


Gibt nur diese Aussage bisher:

https://www.gew-hessen.de/home/details/rueckwirkende-auszahlung-der-tariferhoehung-2019/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=b1961756fbd5c41b20833ea8ba9176c0

nichts_tun

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #569 am: 06.06.2019 15:50 »
Schwierig. Sozialversicherungsrechtlich ist die Betrachtungsweise so, daß die Ansprüche dem Grunde nach jeweils zur Fälligkeit entstanden sind und sich die rückwirkende Änderung nur auf die Höhe auswirkt. Folgt man dieser Auffassung auch im Hinblick auf die Ausschlußfrist, träte der Verfall jeweils 6 Monate nach Fälligkeit des jeweiligen Zahltags ein. Andererseits spricht auch einiges dafür, daß der Anspruch aufgrund der privatrechtlichen Natur der Rechtsbeziehung zwischen AN und AG erst durch den rechtswirksamen Abschluß/die rechtswirksame Änderung des Tarifvertrags entsteht. Ich würde letzterem zuneigen, aber wer weiß schon, was ein Arbeitsgericht oder ein LAG Hamm oder Köln daraus machen...

Interessant. Meine Betrachtungsweise ist die, dass ab Zeitpunkt des Wechsel des AG die Ausschlussfrist läuft. Also Wechsel zum 1. April 2019 müsste der Anspruch bis spätestens 30. September 2019 (Beginn- oder Ereignisfrist?) beim ehemaligen AG geltend gemacht werden. Ich neige da auch dann insoweit eher der sozialversicherungspflichtigen Sichtweise zu. Zwar ist die Anspruch noch nicht genau der Höhe nach bezifferbar, dennoch ist er bereits entstanden.