Auf der GEW - Seite (troed) 'Fragen und Antworten findet man dazu Folgendes:
'vorerst gilt die Angleichungszulage nur für die Beschäftigten, die auch schon vorher die Angleichungszulage beantragt hatten – schließlich gab es dafür sehr großzügige Fristen, die auch noch einmal verlängert worden sind. Am besten lässt du dich zügig von deinem GEW-Landesverband beraten, welche Möglichkeiten es für dich gibt.'
"Voerst" interpetiere ich so: für alle Zeiten.
Ich gehöre auch zu den Glücklichen, die leer ausgehen