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Höhergruppierung TVL von E11/4 nach E12 -> geringeres Jahresbrutto?

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Dave:
Hallo zusammen!

Ist es richtig, dass man bei einer Höhergruppierung von E11/4 nach E12 auf das Jahr gesehen weniger verdient? Nach meinem Verständnis kommt es bei dieser Höhergruppierung zu einer Rückstufung, da das Monatsentgeld von E11/4 und E12/3 identisch ist. Als "Ausgleich" erhält man einen monatlichen Garantiebetrag von ca. 60€.
Das "Kritische" an dieser Höhergruppierung ist, dass die Jahressonderzahlung bei E11 80% beträgt, bei E12 hingegen 50%.
Laut Rechner ergibt sich:
E11/4
Monats-Brutto:               4288.02 €
Jahres-Brutto:              54886.66 €
durchschn. Monatsgehalt:     4573.88 €

E12/3
Monats-Brutto:               4288.02 €
Jahres-Brutto:              53600.25 €
durchschn. Monatsgehalt:     4466.68 €

Also eine durchschnittliche monatliche Differenz von 107,20€. Da der Garantiebetrag geringer ist, erhält man somit effektiv weniger Gehalt.
Stimmt diese Rechnung? Existiert für diesen Fall eventuell eine mir nicht bekannte Sonderregelung? Wäre schon echt schade, wenn man trotz Höhergruppierung weniger verdienen würde.

Besten Dank im Voraus für sachbezogene Kommentare!

Spid:
Ja.
Nein.

Gem. Tarifeinigung werden die Garantiebeträge aber deutlich erhöht.

Pan Tau:
Vor dieser Entscheidung stand ich im Augus letzten Jahres auch- bedingt durch die geringere Jahressonderzahlung hat man tatsächlich trotz des Garantiebetrages (64 Euro pro Monat Zuschlag auf das Tabellenentgelt) in Summe über das gesamte Jahr weniger Gehalt.

Ich habe dann mit mir ringen müssen- mehr Verantwortung für weniger Geld. Aber da ich noch 20 Jahre arbeiten muss, ist es über die Lebensarbeitszeit eben doch ein deutlicher Gewinn.

Ich habe mich dann im August für die 12er Stelle entschieden- bei den aktuellen Tarifverhandlungen wurde der Garantiebetrag auf 180 Euro angehoben- dann ist es über das Jahr gesehen in 12/3 auch wieder mehr, als in 11/4!

Heinrichdiel:
Die Frage wird sein ob man davon auch profitiert wenn man bereits vor dem 01.01.19 höhergruppiert wurdel

Dave:
Vielen Dank für die Rückmeldungen!
Die Erhöhung der Garantiebeträge habe ich tatsächlich nicht gesehen.
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf
IV-1 180€ bei EG9-14
Ob sich eine solche Höhergruppierung lohnt, würde ich immer davon abhängig machen, wie lange man bereits in der aktuellen Stufe ist. Von E11/5 würde man nach E12/5 hochgruppiert werden, daher kann es schon Sinn machen diese Hochstufung abzuwarten (Voraussetzung ist natürlich, dass die E12 Stelle dann noch existiert ;)).
Ob der Garantiebetrag auch im Nachhinein seine Gültigkeit hat, würde ich erfragen. Da kann man für beide Sichtweisen Argumente finden.
Nochmals Besten Dank für die Rückmeldungen!

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