Autor Thema: TVL 9k  (Read 5934 times)

Bully67

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TVL 9k
« am: 03.03.2019 15:36 »
Hallo,

wie so mancher Kollege bin ich in der ach so tollen TV/L 9k eingruppiert, derzeit bzw. seit September in der Stufe 3.
Ich habe mich natürlich sehr über den Abschluss der Verhandlung gefreut und direkt mal in die Tabelle geschaut. Dort hat mich fast der Schlag getroffen, denn die Stufe 3 dort, würde mir gerade mal ein paar Euro bringen.
Nun meine Frage: Weiß jemand mehr über die Anpassung der 9k? Wie läuft so etwas im Regelfall?

Gruß

Bully
 


Spid

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Antw:TVL 9k
« Antwort #1 am: 03.03.2019 15:45 »
Es gibt keine E9k. Du bist in E9 Stufe 3 und hast verlängerte Stufenlaufzeiten. Der Überleitungsmodus wird erst in den Redaktionsverhandlungen festgelegt. Im TVÖD erfolgte die Überleitung in jene Stufe der E9a, deren Betrag dem Betrag ihrer bisherigen Stufe entspricht. Zudem wurden Stufenlaufzeiten teils angerechnet.

Poggeliese

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Antw:TVL 9k
« Antwort #2 am: 03.03.2019 16:05 »
Es gibt keine E9k. Du bist in E9 Stufe 3 und hast verlängerte Stufenlaufzeiten. Der Überleitungsmodus wird erst in den Redaktionsverhandlungen festgelegt. Im TVÖD erfolgte die Überleitung in jene Stufe der E9a, deren Betrag dem Betrag ihrer bisherigen Stufe entspricht. Zudem wurden Stufenlaufzeiten teils angerechnet.

Auf dieser Seite wird häufig von E9k gesprochen und bei den "Rechnern" ist das einzugeben. Ich wusste was gemeint ist und du scheinbar auch.

Spid

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Antw:TVL 9k
« Antwort #3 am: 03.03.2019 16:07 »
Und? Viele Leute sprechen auch von „Expresso“ statt von „Espresso“.

Poggeliese

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Antw:TVL 9k
« Antwort #4 am: 03.03.2019 16:18 »
Ach SPID, du bist vermutlich total fehlerfrei... ;)

Bully67

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Antw:TVL 9k
« Antwort #5 am: 03.03.2019 16:48 »
Im Gehaltsrechner TV-L 2018 , gibt es die Entgeltgruppe: E 9k

Wenn jemand, der in dieser Stufe eingruppiert ist, sein Gehalt ausrechen möchte, gibt er diese Stufe ein.
Der Ersteller dieser Tabelle hat wohl kaum eine Geister-Entgeltgruppe eingeführt.

Davon mal abgesehen frage ich mich allen Ernstes warum ewig und drei Tage über eben diese E 9k diskutiert wird, wenn es diese dann wohl nicht gibt.

Der Vergleich zwischen Expresso und Espresso ist zur Klärung meiner Frage nicht dienlich.




Spid

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Antw:TVL 9k
« Antwort #6 am: 03.03.2019 16:58 »
Im Gehaltsrechner TV-L 2018 , gibt es die Entgeltgruppe: E 9k

Der Gehaltsrechner ist tariflich unbeachtlich, maßgeblich sind allein die tariflichen Regelungen - und dort gibt es keine E9k.

Zitat
Wenn jemand, der in dieser Stufe eingruppiert ist, sein Gehalt ausrechen möchte, gibt er diese Stufe ein.
Der Ersteller dieser Tabelle hat wohl kaum eine Geister-Entgeltgruppe eingeführt.

Doch, hat er - sogar nach seinem eigenen Bekunden.

Zitat
Davon mal abgesehen frage ich mich allen Ernstes warum ewig und drei Tage über eben diese E 9k diskutiert wird, wenn es diese dann wohl nicht gibt.

Der Vergleich zwischen Expresso und Espresso ist zur Klärung meiner Frage nicht dienlich.

Genau so, wie es Dialoge wie „Oh, der Expresso ist hier aber bitter.“ - „Ja, aber das Arbinente ist hier so toll.“ gibt, gibt es halt auch Diskussionen über die E9k. Es gibt weder Expresso noch E9k, aber Ahnungslose schwafeln darüber.

TheITGuy

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Antw:TVL 9k
« Antwort #7 am: 04.03.2019 09:07 »
Genau so, wie es Dialoge wie „Oh, der Expresso ist hier aber bitter.“ - „Ja, aber das Arbinente ist hier so toll.“ gibt, gibt es halt auch Diskussionen über die E9k. Es gibt weder Expresso noch E9k, aber Ahnungslose schwafeln darüber.

Du bewegst Dich hier aber in einem Forum, dass der normale Internet-Nutzer dem Tarifrechner zuordnet, der mit E9k bezeichnet ist und eine Stufe 5 kennt.

Du als Jurist darfst gern in Deinen Kreisen genauste Terminologie einfordern, solltest aber hier nicht alle Leute gleich als Ahnungslose titulieren, nur weil sie die auf der Webseite benutzte Terminologie wiedergeben.

Wenn Du jemanden korrigieren möchtest, dann bitte den Betreiber dieser Webseite, der sogar in dieser Erklärung den Begriff "E9 klein" verwendet:
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/stufen.html

BTW: Auch wenn das fachlich nicht ganz korrekt sein mag, in Berlin wird sogar ganz offiziell nach Leuten für E9 k gesucht:
https://www.berlin.de/vak/lernen-und-qualifizieren/vormerkstelle-berlin/artikel.288008.php

Zitat
Tarifbeschäftige Allgemeiner Ordnungsdienst, Entgeltgruppe: E 9 k TV-L,Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin





Spid

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Antw:TVL 9k
« Antwort #8 am: 04.03.2019 09:25 »
Du willst jetzt nicht ernsthaft irgendwas, was die Berliner Verwaltung tut, als Beleg dafür anführen, was richtig sei? Das ist Comedy vom feinsten. Davon ab bin ich kein Jurist, ob der Tarifrechner hier etwas als „E9k“ bezeichnet, ist schlicht völlig unbeachtlich und was der „normale Internetnutzer“ so denkt, ist schlicht egal. Es gibt keine E9k und die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten hat keine Stufe 5 - und ja, das ist ausgesprochen relevant, weil jede denkbare Lösung für die Überleitung in E9a auf Stufen, Stufenlaufzeiten und Tabellenentgelte abzielen wird. Soll heißen, die unzulässige Vereinfachung des Seitenbetreibers, um auch die intellektuell weniger Begüterten anzusprechen, wird uns dann auf die Füße fallen.

TheITGuy

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Antw:TVL 9k
« Antwort #9 am: 04.03.2019 09:39 »
Du willst jetzt nicht ernsthaft irgendwas, was die Berliner Verwaltung tut, als Beleg dafür anführen, was richtig sei?

Nein. Aber ich finde die Bezeichnung "E9k" als Abkürzung für "Entgeltgruppe 9 mit verlängerter Stufenlaufzeit" in der Trivialsprache vollkommen legitim (wobei ich persönlich sie eher als "E9v" benutzt hätte).

Es gibt keine E9k und die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten hat keine Stufe 5

Nein, weil die Stufe "4a" heißt. Sehe ich jeden Monat auf dem Abrechnungsbogen meiner Frau. Ändert aber nichts daran, dass offensichtlich noch eine Stufe nach der Stufe 4 gibt. Ob man die dann "5", "4+1", "4a" oder "Jahrmarkt" nennt, ist nur eine Frag der Definition. Und Laien gestehe ich dann zu, dass sie ihr Schulwissen heranziehen und da kommt nach 4 nunmal in der Regel eine 5.

- und ja, das ist ausgesprochen relevant, weil jede denkbare Lösung für die Überleitung in E9a auf Stufen, Stufenlaufzeiten und Tabellenentgelte abzielen wird.

Es hindert Dich niemand daran, den Leute dann ihren Irrtum zu erklären.

Soll heißen, die unzulässige Vereinfachung des Seitenbetreibers, um auch die intellektuell weniger Begüterten anzusprechen, wird uns dann auf die Füße fallen.

Dann erkläre doch dem Seitenbetreiber, wie fehlerbehaftet er hierbei schreibt. Wenn der das korrigiert, hilft es allen.

Poggeliese

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Antw:TVL 9k
« Antwort #10 am: 04.03.2019 09:52 »
Soll heißen, die unzulässige Vereinfachung des Seitenbetreibers, um auch die intellektuell weniger Begüterten anzusprechen, wird uns dann auf die Füße fallen.

Ich stelle mir vor, wie SPID jedesmal im Kreis hüpft und kreischt, wenn jemand E9k benutzt. Scheinen wohl alle seiner Meinung nach die "die intellektuell weniger Begüterten" zu sein.

Ich unterstelle einfach mal, dass du in der Schlange beim Starbucks (oder wo auch immer) jedem der "Expresso" sagt, die Aussprache verbesserst.. ungefragt natürlich.

Man könnte das mit der E9k auch einfach überlesen, oder sich eben jedes mal hineinsteigern...  :P

Spid

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Antw:TVL 9k
« Antwort #11 am: 04.03.2019 10:04 »
Du willst jetzt nicht ernsthaft irgendwas, was die Berliner Verwaltung tut, als Beleg dafür anführen, was richtig sei?

Nein. Aber ich finde die Bezeichnung "E9k" als Abkürzung für "Entgeltgruppe 9 mit verlängerter Stufenlaufzeit" in der Trivialsprache vollkommen legitim (wobei ich persönlich sie eher als "E9v" benutzt hätte).

Zutreffend ist einzig und allein E9, weil es sich um E9 handelt. Es ist keine eigenständige Entgeltgruppe - und ja, das hat handfeste rechtliche Konsequenzen.

Zitat
Es gibt keine E9k und die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten hat keine Stufe 5

Nein, weil die Stufe "4a" heißt. Sehe ich jeden Monat auf dem Abrechnungsbogen meiner Frau. Ändert aber nichts daran, dass offensichtlich noch eine Stufe nach der Stufe 4 gibt. Ob man die dann "5", "4+1", "4a" oder "Jahrmarkt" nennt, ist nur eine Frag der Definition. Und Laien gestehe ich dann zu, dass sie ihr Schulwissen heranziehen und da kommt nach 4 nunmal in der Regel eine 5.

Nein, heißt sie nicht. Die Unzulänglichkeiten des AG Deiner Frau, eine Zulage als Zulage auszuweisen, sind unbeachtlich. Maßgeblich sind allein die tariflichen Regelungen, nach denen es bei der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten keine Stufe 5 gibt, sondern eine Zulage. Und Stufen, die es nicht gibt, bedürfen weder Bezeichnung noch Nummerierung.

Zitat
- und ja, das ist ausgesprochen relevant, weil jede denkbare Lösung für die Überleitung in E9a auf Stufen, Stufenlaufzeiten und Tabellenentgelte abzielen wird.

Es hindert Dich niemand daran, den Leute dann ihren Irrtum zu erklären.

Erfahrungsgemäß wieder und wieder und wieder - und das völlig unnötig. Zudem führen wir doch gerade diese Diskussion, weil ich auf den Fehler hingewiesen habe.

Zitat
Soll heißen, die unzulässige Vereinfachung des Seitenbetreibers, um auch die intellektuell weniger Begüterten anzusprechen, wird uns dann auf die Füße fallen.

Dann erkläre doch dem Seitenbetreiber, wie fehlerbehaftet er hierbei schreibt. Wenn der das korrigiert, hilft es allen.

Der liest mit. Wenn er was ändern möchte, wird er das tun - ist aber auch völlig egal, weil die Informationen des Seitenbetreibers tariflich unbeachtlich sind.

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Antw:TVL 9k
« Antwort #12 am: 04.03.2019 13:18 »
Dann erkläre doch dem Seitenbetreiber, wie fehlerbehaftet er hierbei schreibt. Wenn der das korrigiert, hilft es allen.

Der liest mit. Wenn er was ändern möchte, wird er das tun - ist aber auch völlig egal, weil die Informationen des Seitenbetreibers tariflich unbeachtlich sind.

Lange Jahre haben wir uns dagegen gesträubt, eine "kleine E9" oder "E9k" als solche im Gehaltsrechner auftauchen zu lassen, da es sich eben nicht um eine eigenständige Entgeltgruppe handelte. Nachdem aber im Rahmen der 2017er Tarifrunde nun Zulagen und de facto abweichende Stufenlaufzeiten eingeführt wurden, haben wir uns entschlossen, der in Gewerkschaftskreisen damals bereits üblichen Bezeichnung E9k zu folgen und diese in den Gehaltsrechner aufzunehmen, diese aber wenn immer möglich in Gänsefüßchen zu setzen und mit dem Hinweis zu versehen, daß es sich nicht um eine reguläre Entgeltgruppe handelt.

Um die Darstellung der Entgelttabelle nicht zu chaotisieren haben wir die de-facto-Stufen der "E9k" einfach hochgezählt und die abweichenden Stufenlaufzeiten hinterlegt (letzteres wird z.B. bei der Tabellenanalyse verwendet).

Die neue E9a wird sich nun wahrscheinlich an den Stufenlaufzeiten der restlichen Tabelle orientieren und nicht an den inoffiziellen Stufen der alten "E9k". Dies ist einigen Kollegen nicht bewußt und sie befürchten nun eine Gehaltssenkung, was in Wirklichkeit natürlich nicht zu erwarten ist.

Um die Verwirrung diesbezüglich etwas zu verringern, haben wir daher nun eine Hinweis-Seite zur Überleitung der "E9k" in die neue E9a erstellt und entsprechend verlinkt:
  http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html

Ergänzungsvorschläge sind willkommen!