Du willst jetzt nicht ernsthaft irgendwas, was die Berliner Verwaltung tut, als Beleg dafür anführen, was richtig sei? Das ist Comedy vom feinsten. Davon ab bin ich kein Jurist, ob der Tarifrechner hier etwas als „E9k“ bezeichnet, ist schlicht völlig unbeachtlich und was der „normale Internetnutzer“ so denkt, ist schlicht egal. Es gibt keine E9k und die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten hat keine Stufe 5 - und ja, das ist ausgesprochen relevant, weil jede denkbare Lösung für die Überleitung in E9a auf Stufen, Stufenlaufzeiten und Tabellenentgelte abzielen wird. Soll heißen, die unzulässige Vereinfachung des Seitenbetreibers, um auch die intellektuell weniger Begüterten anzusprechen, wird uns dann auf die Füße fallen.