Hallo liebe Forengemeinde,
im Krankheitsfall bekommt ich als Tarifbeschäftigter im Wechselschichtdienst meine Zeitzuschläge in Form des Durchschnittes der letzten 3 Monate gezahlt, wie verhält es sich, wenn ich nach Ablauf der 6 wöchigen Lohnfortzahlung Krankengeld beziehe, habe ich dann immer noch eine Anspruch auf den Durchschnitt der Zeitzuschläge so lange ,wie ich Krankengeldzuschuss(39 Wochen) erhalte?
Vielen Dank
Andreas