Autor Thema: Eingruppierung E13 - ich verstehe das einfach nicht  (Read 5645 times)

elenida

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Hallo zusammen,
eigentlich habe ich mich immer für einen intelligenten Menschen gehalten. Da ich aus der freien Wirtschaft komme ist für mich der Tarif-Vertrag (TV-L) völlig unverständlich.
Ich habe jetzt ganz viel gegoogelt und gesucht (auch hier im Forum) und bin immer noch nicht schlauer.

Ich bin zur Zeit in der E11 eingruppiert. Ich trage aber über die Maßen (und weit mehr als meine Kollegen in der 11) Verantwortung im Unternehmen. Ich gehöre zur IT. Man sagte mir, dass ich nicht in die E12 kommen kann, weil ich nicht mindestens 5 Leute unter mir habe. Da ich aber für mehrere unternehmenskritische Systeme (teils alleine) verwnatwortlich bin sollte ich eine neue TD bekommen und in die 13 gruppiert werden. Der Vorgesetzte der das alles veranlasst hat, ist spontan ausgewandert. Jetzt sagt man mir wieder, da ich keinen Master und kein Diplom habe, hätte ich keine Chancen in die 13 zukommen egal welche Tätigkeit ich ausübe. Wenn ich mir den Tarifvertrag so durchlese und auf Formulierungen stoße wie:

Entgeltgruppe 13
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben

Wann ist man denn ein "sonstiger Beschäftigter"  außerdem fällt auch oft die Formulierung "über die Maßen"... wer gibt das Maß vor?

Kann mir das jemand in einer Sprache für Normalsterbliche erlären? :o

Vielen Dank!

Spid

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Antw:Eingruppierung E13 - ich verstehe das einfach nicht
« Antwort #1 am: 29.10.2019 15:24 »
Die Voraussetzungen des "sonstigen Beschäftigten" sind anhand ausführlicher Rechtsprechung in dieser Broschüre gut dargelegt: https://bit.ly/36jo7kO

"Über die Maßen" findet sich in der gesamten Entgeltordnung nicht. Im Bereich "Beschäftigte in der Informationstechnik" (Abschnitt 11 Teil II EGO) ist Verantwortung kein Heraushebungsmerkmal. Auch die Unterstellung von 5 Mitarbeitern ist kein relevantes Kriterium.

sigma5345

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Antw:Eingruppierung E13 - ich verstehe das einfach nicht
« Antwort #2 am: 29.10.2019 16:11 »
Die Voraussetzungen des "sonstigen Beschäftigten" sind anhand ausführlicher Rechtsprechung in dieser Broschüre gut dargelegt: https://bit.ly/36jo7kO

Das ist echt gut! Danke!

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung E13 - ich verstehe das einfach nicht
« Antwort #3 am: 29.10.2019 18:46 »
Jetzt sagt man mir wieder, da ich keinen Master und kein Diplom habe, hätte ich keine Chancen in die 13 zukommen egal welche Tätigkeit ich ausübe.
Nun diesen Leuten sollten man einen einfachen Satz schreiben:
Sie haben keine Ahnung!
Oder: Wissen sie es nicht besser, oder Lügen sie bewusst?

Vereinfacht gesagt:
Natürlich kann jeder Mensch, auch ohne irgendeiner Ausbildung, in die EG13 eingruppiert werden, dazu bedarf nur einer auszuübenden Tätigkeit die zu der EG14 führt.

Zu deinem Fall: wenn man feststellt, dass du die Tätigkeiten eines Diplom Informatikers ausübst, dann würdest du zunächst mal auf alle Fälle die EG12 bezahlt bekommen.
Wenn man dann zusätzlich feststellt, dass du die Kriterien eines sB erfüllst, dann sogar die EG13.

Mit der kommenden Änderung der EGO wird der Weg zur EG13 "leichter", da dort für die EG13 kein Studium mehr notwendig ist, sondern nur noch entsprechende Tätigkeiten.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung E13 - ich verstehe das einfach nicht
« Antwort #4 am: 29.10.2019 19:24 »
Die Tätigkeiten eines Diplom-Informatikers mit wissenschaftlichem Hochschulabschluß. Aufgrund von Vorbemerkung Nr. 3 zu Abschnitt 11 Teil II EGO i.V.m. PE Nr. 1 Abs. 1 zu Teil I EGO ist das nur bei einem Diplom von Universitäten, Technische Hochschulen sowie anderen Hochschulen, die nach Landesrecht als wissenschaftliche Hochschulen anerkannt sind, der Fall. Da der Begriff der wissenschaftlichen Hochschule in den jeweiligen Landesgesetzen nicht mehr gibt, gibt es auch keine Anerkennung anderer Hochschulen, was es auf Universitäts- und TH-Diplome eingrenzt.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung E13 - ich verstehe das einfach nicht
« Antwort #5 am: 30.10.2019 14:33 »
Stimmt! Ich vergesse immer wieder gerne, dass sich es ja Fachhochschuldiplom Informatiker gibt, die sich auch Diplom Informatiker nennen dürfen.

Danke für die Konkretisierung.