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Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung

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Admin:
Die Formulierung zur Neuregelung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im Einigungspapier lautet:

"Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L wird für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren"

Nach unserer Interpretation und unter Berücksichtigung der Durchführungsweise der Absenkung der Jahressonderzahlung im Bereich TVöD VKA 2016 bis 2018 ( http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/a/2016/sonderzahlung.vka.html ) gehen wir davon aus, daß wiederum feste Prozentsätze nach Entgeltgruppen festgelegt werden, die sich am linearen Anteil der Entgelterhöhung orientieren.

Daraus ergäbe sich:


bis 2018    2019     2020      2021
  95%     92.224%  89.434%  88.295%
  80%     77.662%  75.312%  74.353%
  50%     48.539%  47.070%  46.471%
  35%     33.977%  32.949%  32.529%


Wir bitten den interessierten Leser, diese Werte nachzurechnen und um Rückmeldung.

Gartenilse:
Auch ne Frage zur JSZ:
Heißt das "Einfrieren" im Klartext, dass auch die festgelegte Angleichung der JSZ Ost an West ausgesetzt wird? Das wäre ja ein "tolles" Signal! Nicht nur, dass "meine" Gehaltssteigerung weit unter 3 % liegt, dafür bekomme ich auch noch weniger am Jahresende, als Bonus obendrauf, oder wie?
Davon abgesehen, dass mein Mann als Berufsschullehrer mit E11 und einem Alter, in dem eine Verbeamtung nicht mehr möglich ist (Sachsen!), so gar nichts davon hat, nicht vom Ausgleichsbetrag und nicht mal eine "ordentliche" Gehaltssteigerung. "So geht sächsisch!"
Na, herzlichen Dank auch...

TZSteinbock:

--- Zitat von: Gartenilse am 03.03.2019 16:57 ---Auch ne Frage zur JSZ:
Heißt das "Einfrieren" im Klartext, dass auch die festgelegte Angleichung der JSZ Ost an West ausgesetzt wird? Das wäre ja ein "tolles" Signal! Nicht nur, dass "meine" Gehaltssteigerung weit unter 3 % liegt, dafür bekomme ich auch noch weniger am Jahresende, als Bonus obendrauf, oder wie?
Davon abgesehen, dass mein Mann als Berufsschullehrer mit E11 und einem Alter, in dem eine Verbeamtung nicht mehr möglich ist (Sachsen!), so gar nichts davon hat, nicht vom Ausgleichsbetrag und nicht mal eine "ordentliche" Gehaltssteigerung. "So geht sächsisch!"
Na, herzlichen Dank auch...

--- End quote ---

Eingefrohren werden die dann gesamtdeutschen "Westbetraege"...

Lemminator:

--- Zitat von: Admin am 03.03.2019 16:06 ---Die Formulierung zur Neuregelung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im Einigungspapier lautet:

"Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L wird für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren"

Nach unserer Interpretation und unter Berücksichtigung der Durchführungsweise der Absenkung der Jahressonderzahlung im Bereich TVöD VKA 2016 bis 2018 ( http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/a/2016/sonderzahlung.vka.html ) gehen wir davon aus, daß wiederum feste Prozentsätze nach Entgeltgruppen festgelegt werden, die sich am linearen Anteil der Entgelterhöhung orientieren.

Daraus ergäbe sich:


bis 2018    2019     2020      2021
  95%     92.224%  89.434%  88.295%
  80%     77.662%  75.312%  74.353%
  50%     48.539%  47.070%  46.471%
  35%     33.977%  32.949%  32.529%


Wir bitten den interessierten Leser, diese Werte nachzurechnen und um Rückmeldung.

--- End quote ---

Darf ich mal fragen warum die Jahressonderzahlung ab E9 so stark sinkt ?

marco.berlin:

--- Zitat von: Lemminator am 03.03.2019 17:30 ---
Darf ich mal fragen warum die Jahressonderzahlung ab E9 so stark sinkt ?

--- End quote ---

Tja, weil sich die Wertschätzung nach Auffassung von ver.di und den AG offensichtlich schon so sehr im monatlichen Salär widerspiegelt, dass diese Entgeltgruppen keine besondere Anerkennung mehrbedürfen. Oder anders ausgedrückt, die unteren Entgeltgruppen sind so arm dran, da muss man schon mehr geben, als denen da oben  >:(. Auch so ein Punkt, der korrigiert gehört hätte.

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