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Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung

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TobyWonder:
...mal noch eine ganz andere Frage, die ich jetzt hoffentlich nicht überlesen habe:

Wenn die Auszahlung der Erhöhung des Entgelts erst in einem Monat fällt, der als Bemessungsgrundlage für die JSZ dient, ist dies dann real die Bemessungsgrundlage oder wird das bereinigt (um die Vormonate, die nur durch die verzögerte Umsetzung mit hineinfallen)?

Ich habe hierzu im Tarifvertragstext nichts erkennen können - aber vielleicht gibt es ja auch noch eine Art Ausformulierungshilfe, die ich nicht kenne.

TV-Ler:

--- Zitat von: TobyWonder am 04.06.2019 17:25 ---Wenn die Auszahlung der Erhöhung des Entgelts erst in einem Monat fällt, der als Bemessungsgrundlage für die JSZ dient, ist dies dann real die Bemessungsgrundlage oder wird das bereinigt (um die Vormonate, die nur durch die verzögerte Umsetzung mit hineinfallen)?
--- End quote ---
Du hast doch die Lösung selbst schon hervorgehoben: Auszahlung der Erhöhung des Entgelts.

In § 20 Abs. 3 TV-L ist die Rede vom monatlichen Entgelt, das den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wird.

Die Auszahlung der Erhöhungsbeträge für die Vormonate ist zu unterscheiden vom für die Monate Juli bis September gezahlten durchschnittlichen Entgelt.

MoinMoin:
Und damit es da nicht zu Verwirrungen kommt, wird die Nachzahlung des Entgeltes auf den Oktober verlegt, damit niemand auf den Gedanken kommt, dieses Geld würde die Höhe der JSZ positiv beeinflussen.

TobyWonder:

--- Zitat von: TV-Ler am 05.06.2019 07:08 ---
--- Zitat von: TobyWonder am 04.06.2019 17:25 ---Wenn die Auszahlung der Erhöhung des Entgelts erst in einem Monat fällt, der als Bemessungsgrundlage für die JSZ dient, ist dies dann real die Bemessungsgrundlage oder wird das bereinigt (um die Vormonate, die nur durch die verzögerte Umsetzung mit hineinfallen)?
--- End quote ---
Du hast doch die Lösung selbst schon hervorgehoben: Auszahlung der Erhöhung des Entgelts.

In § 20 Abs. 3 TV-L ist die Rede vom monatlichen Entgelt, das den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wird.

Die Auszahlung der Erhöhungsbeträge für die Vormonate ist zu unterscheiden vom für die Monate Juli bis September gezahlten durchschnittlichen Entgelt.

--- End quote ---

Hey,

sry für die späte Rückmeldung, aber erst einmal danke für das Feedback (auch an MoinMoin).

Okay, also ist der Zusammenhang durch das durchschnittlich definiert. Ich hatte es einfach so aufgenommen, dass es um den Durchschnitt aus den drei Monaten geht - unabhängig davon, ob da in einem Monat ein höherer oder niedrigerer Auszahlungsbetrag enthalten ist.

Im Endeffekt ist mir wirklich egal, da ich nicht glaube, dass hier jemand "verhungern" muss. Da jedoch sonst gerne eine gewisse Detailverliebtheit im Vertragstext zu erkennen ist, bin ich erstaunt, dass man hier Raum für Interpretationen lässt - also aus meiner Perspektive, die kein Anspruch auf die eine (!) Wahrheit hat. :-)

Besten Dank noch einmal.

Neffets69:
Tretet doch aus der Gewerkschaft aus, wenn euch der Abschluss zu schlecht erscheint und schwächt die Organisation umso mehr! Achso ihr seid nicht mal bei Verdi Mitglied. Na dann dürft ihr euch doch garnicht aufregen, Verdi hat den Vertrag für seine Mitglieder abgeschlossen. Das ihr auch was vom "faulen" Kuchen abbekommt ist doch mehr als begrüßenswert. Nix tun dafür, einstecken aber dafür alles schlecht reden - geile Nummer!

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