Autor Thema: Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung  (Read 86703 times)

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Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung
« am: 03.03.2019 16:06 »
Die Formulierung zur Neuregelung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im Einigungspapier lautet:

"Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L wird für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren"

Nach unserer Interpretation und unter Berücksichtigung der Durchführungsweise der Absenkung der Jahressonderzahlung im Bereich TVöD VKA 2016 bis 2018 ( http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/a/2016/sonderzahlung.vka.html ) gehen wir davon aus, daß wiederum feste Prozentsätze nach Entgeltgruppen festgelegt werden, die sich am linearen Anteil der Entgelterhöhung orientieren.

Daraus ergäbe sich:


bis 2018    2019     2020      2021
  95%     92.224%  89.434%  88.295%
  80%     77.662%  75.312%  74.353%
  50%     48.539%  47.070%  46.471%
  35%     33.977%  32.949%  32.529%


Wir bitten den interessierten Leser, diese Werte nachzurechnen und um Rückmeldung.

Gartenilse

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Antw:Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 03.03.2019 16:57 »
Auch ne Frage zur JSZ:
Heißt das "Einfrieren" im Klartext, dass auch die festgelegte Angleichung der JSZ Ost an West ausgesetzt wird? Das wäre ja ein "tolles" Signal! Nicht nur, dass "meine" Gehaltssteigerung weit unter 3 % liegt, dafür bekomme ich auch noch weniger am Jahresende, als Bonus obendrauf, oder wie?
Davon abgesehen, dass mein Mann als Berufsschullehrer mit E11 und einem Alter, in dem eine Verbeamtung nicht mehr möglich ist (Sachsen!), so gar nichts davon hat, nicht vom Ausgleichsbetrag und nicht mal eine "ordentliche" Gehaltssteigerung. "So geht sächsisch!"
Na, herzlichen Dank auch...

TZSteinbock

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Antw:Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung
« Antwort #2 am: 03.03.2019 17:02 »
Auch ne Frage zur JSZ:
Heißt das "Einfrieren" im Klartext, dass auch die festgelegte Angleichung der JSZ Ost an West ausgesetzt wird? Das wäre ja ein "tolles" Signal! Nicht nur, dass "meine" Gehaltssteigerung weit unter 3 % liegt, dafür bekomme ich auch noch weniger am Jahresende, als Bonus obendrauf, oder wie?
Davon abgesehen, dass mein Mann als Berufsschullehrer mit E11 und einem Alter, in dem eine Verbeamtung nicht mehr möglich ist (Sachsen!), so gar nichts davon hat, nicht vom Ausgleichsbetrag und nicht mal eine "ordentliche" Gehaltssteigerung. "So geht sächsisch!"
Na, herzlichen Dank auch...

Eingefrohren werden die dann gesamtdeutschen "Westbetraege"...

Lemminator

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Antw:Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung
« Antwort #3 am: 03.03.2019 17:30 »
Die Formulierung zur Neuregelung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im Einigungspapier lautet:

"Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L wird für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren"

Nach unserer Interpretation und unter Berücksichtigung der Durchführungsweise der Absenkung der Jahressonderzahlung im Bereich TVöD VKA 2016 bis 2018 ( http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/a/2016/sonderzahlung.vka.html ) gehen wir davon aus, daß wiederum feste Prozentsätze nach Entgeltgruppen festgelegt werden, die sich am linearen Anteil der Entgelterhöhung orientieren.

Daraus ergäbe sich:


bis 2018    2019     2020      2021
  95%     92.224%  89.434%  88.295%
  80%     77.662%  75.312%  74.353%
  50%     48.539%  47.070%  46.471%
  35%     33.977%  32.949%  32.529%


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Darf ich mal fragen warum die Jahressonderzahlung ab E9 so stark sinkt ?

marco.berlin

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Antw:Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung
« Antwort #4 am: 03.03.2019 18:10 »

Darf ich mal fragen warum die Jahressonderzahlung ab E9 so stark sinkt ?

Tja, weil sich die Wertschätzung nach Auffassung von ver.di und den AG offensichtlich schon so sehr im monatlichen Salär widerspiegelt, dass diese Entgeltgruppen keine besondere Anerkennung mehrbedürfen. Oder anders ausgedrückt, die unteren Entgeltgruppen sind so arm dran, da muss man schon mehr geben, als denen da oben  >:(. Auch so ein Punkt, der korrigiert gehört hätte.

Lemminator

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Antw:Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung
« Antwort #5 am: 03.03.2019 18:25 »

Darf ich mal fragen warum die Jahressonderzahlung ab E9 so stark sinkt ?

Tja, weil sich die Wertschätzung nach Auffassung von ver.di und den AG offensichtlich schon so sehr im monatlichen Salär widerspiegelt, dass diese Entgeltgruppen keine besondere Anerkennung mehrbedürfen. Oder anders ausgedrückt, die unteren Entgeltgruppen sind so arm dran, da muss man schon mehr geben, als denen da oben  >:(. Auch so ein Punkt, der korrigiert gehört hätte.
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Absolut vor allem jemand der Fachweiterbildung gemacht hat und diese dann anerkennen lässt, kommt bei uns in die Entgeldstufe 9. er hat dann zwar monatlich etwas mehr, aber mit dem 13 Gehalt wird er so runter gefahren, das man damit minus macht ....

Maximus2584

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Antw:Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung
« Antwort #6 am: 03.03.2019 18:26 »
Die Formulierung zur Neuregelung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im Einigungspapier lautet:

"Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L wird für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren"

Nach unserer Interpretation und unter Berücksichtigung der Durchführungsweise der Absenkung der Jahressonderzahlung im Bereich TVöD VKA 2016 bis 2018 ( http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/a/2016/sonderzahlung.vka.html ) gehen wir davon aus, daß wiederum feste Prozentsätze nach Entgeltgruppen festgelegt werden, die sich am linearen Anteil der Entgelterhöhung orientieren.

Daraus ergäbe sich:


bis 2018    2019     2020      2021
  95%     92.224%  89.434%  88.295%
  80%     77.662%  75.312%  74.353%
  50%     48.539%  47.070%  46.471%
  35%     33.977%  32.949%  32.529%


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Darf ich mal fragen warum die Jahressonderzahlung ab E9 so stark sinkt ?

Damit haben die wohl die lineare Erhöhung wieder etwas ausgeglichen. Sonst hätte man doch nicht 3.2, sondern 3.0 gegeben usw... Alles Verschiebung bzw. Verteilung der Gelder um Ergebnis höher aussehen zu lassen.

öfföff

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Antw:Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung
« Antwort #7 am: 03.03.2019 19:09 »
Nein, die Einteilung in die 4 Gruppen hat mit dieser Tarifrunde nichts zu tun. Ist schon seit Beginn des TV-L so.

Pädi07

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Antw:Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung
« Antwort #8 am: 03.03.2019 23:42 »
Die neu eingeführte Stufe 6 der EG 9-15 griff ja erst zum 1.10.18 mit 3%, Januar bis September liefen mit 1,5%.
Da sich die JSZ am Durchschnittsgehalt der Monate Juli-September bemisst sollte die JSZ entsprechend niedriger (also der Hälfte der Stufe 6) ausgefallen sein.
Nun sind die Werte ja eingefroren. Aber bedeutet das, auf dem Wert "Stufe 6 voll" oder "Stufe 6 halb"?

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung
« Antwort #9 am: 04.03.2019 07:45 »
Es werden lediglich die Erhöhungen durch die Tarifeinigung herausgerechnet.

Poggeliese

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Antw:Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung
« Antwort #10 am: 04.03.2019 10:04 »
Die Formulierung zur Neuregelung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im Einigungspapier lautet:

"Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L wird für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren"

Nach unserer Interpretation und unter Berücksichtigung der Durchführungsweise der Absenkung der Jahressonderzahlung im Bereich TVöD VKA 2016 bis 2018 ( http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/a/2016/sonderzahlung.vka.html ) gehen wir davon aus, daß wiederum feste Prozentsätze nach Entgeltgruppen festgelegt werden, die sich am linearen Anteil der Entgelterhöhung orientieren.

Daraus ergäbe sich:


bis 2018    2019     2020      2021
  95%     92.224%  89.434%  88.295%
  80%     77.662%  75.312%  74.353%
  50%     48.539%  47.070%  46.471%
  35%     33.977%  32.949%  32.529%



Anhebung der Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost in 5 Schritten auf Westniveau:

Entgeltgruppe   2014 2015       2016     2017       2018     2019
= West
E 1 bis E 8   71,5% 76,2%    80,9%85,6%   90,3%      95,0%
E 9 bis E 11   60%      64%   68%     72%   76%           80%
E 12 bis E 13   45%      46%   47%     48%   49%          50%
E 14 bis E 15   30%     31%   32%     33%   34%          35%


d.h.die Jahressonderzahlung würde im Osten von 76%  nicht auf 80% steigen, sondern "nur" auf 77,662 um dann wieder zu fallen. Großartig

Ach die Ossis... immerhin eine kleine Steigerung in 2019.. #ironie

c4r0

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Antw:Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung
« Antwort #11 am: 04.03.2019 11:25 »
Hallo an Alle :)

Zur Jahressonderzahlung würde mich folgendes interessieren:

Ich werde zum 01.04.2019 eine neue Stelle antreten. Diese ist dann nach E9b vergütet. Aktuell bin ich in der E6. Heißt dieses "Einfrieren", dass ich in den nächsten Jahren die Jahressonderzahlung trotzdem nach E6 bekomme, so wie es in 2018 war?

Grüße!

Poggeliese

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Antw:Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung
« Antwort #12 am: 04.03.2019 11:38 »
Hallo an Alle :)

Zur Jahressonderzahlung würde mich folgendes interessieren:

Ich werde zum 01.04.2019 eine neue Stelle antreten. Diese ist dann nach E9b vergütet. Aktuell bin ich in der E6. Heißt dieses "Einfrieren", dass ich in den nächsten Jahren die Jahressonderzahlung trotzdem nach E6 bekomme, so wie es in 2018 war?

Grüße!

Du bist doch dann in der E9b, wieso sollte dir dann die Jahressonderzahlung von der E6 gezahlt werden? Den Gedankengang verstehe ich nicht...

Dude23

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Antw:Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung
« Antwort #13 am: 04.03.2019 11:42 »
Diese Fragen gab es schon, als die JSZ beim TVöD eingefroren wurde.

Mit "auf dem Stand von 2018 einfrieren" sind nicht die persönlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer gemeint.

ChrBY

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Antw:Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung
« Antwort #14 am: 04.03.2019 11:55 »
Nach unserer Interpretation und unter Berücksichtigung der Durchführungsweise der Absenkung der Jahressonderzahlung im Bereich TVöD VKA 2016 bis 2018 ( http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/a/2016/sonderzahlung.vka.html ) gehen wir davon aus, daß wiederum feste Prozentsätze nach Entgeltgruppen festgelegt werden, die sich am linearen Anteil der Entgelterhöhung orientieren.

Achtung, dies würde ein tatsächliches Einfrieren aber nur für alle Entgeltgruppen ab Stufe 2 bedeuten, die außerdem nicht vom Mindesterhöhungsbetrag profitieren dürfen.

Legt man dieses Vorgehen zugrunde, würde die Jahressonderzahlung für

• alle Stufen 1 sowohl 2019 als auch 2020 und 2021 weiter ansteigen und
• dasselbe für die unteren Entgeltgruppen (die im TV-L ohnehin schon einen höheren Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung aufweisen) aufgrund der überproportionalen Erhöhung der Tabellenentgelte durch die Mindesterhöhungsbeträge (aber der nur proportionalen Absenkung des Bemessungssatzes) gelten.