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Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle

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Spid:
Vorbemerkung Nr. 6 Satz 3 EGO: „Für die Eingruppierung ist es unschädlich, wenn im Organisations- und Stellenplan zur Besetzung ausgewiesene Stellen nicht besetzt sind.„

Lemminator:
Danke Spid, für deine Aufklärung:)


--- Zitat von: Lemminator am 27.10.2019 11:24 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 27.10.2019 10:44 ---
--- Zitat von: Lemminator am 27.10.2019 10:33 ---Danke dir .

Sagt mal wo finde ich den die Eingruppierungsmerkmale (Krankenhaus ) . Früher war es ja so, dass man nach der Anzahl der VK´s eingruppiert wurde. Ist dies noch so, oder hat sich das verändert?
Wenn ja kann mir einer dazu einen link geben ?

LG Lemmi

--- End quote ---

--- Zitat von: Lemminator am 27.10.2019 11:56 ---


Aktuelle VK´s 54. Wir haben aber noch 15 VK offen ... werden dann die offenen Stellen dazu gerechnet oder nur die offenen ?

--- End quote ---
Welche Eingruppierungsmerkmale fehlen dir den in der EGO:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._11_2019_2020_2021.pdf

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ich bin gerade am schauen. Wir haben laut Stellenplan 55VK.  ich war als Vertretung in der EG8 Stufe4 -> jetzt KR11 Stufe . Nur dachte ich, ich komme in die KR13 Stufe 4. oder sehe ich das falsch ?

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Diese 2 Fragen wären wichtig für mich . Kann die mir Jemand beantworten ?

Spid:
Es ergibt sich aufgrund der Schilderung auf Antrag nach §29c Abs. 3 TVÜ-L mutmaßlich eine Eingruppierung in KR13 Fg. 3 Teil IV Abschnitt 2 EGO.

Die Überleitung ist abhängig von der Eingruppierung vor dem 01.01.19. Dazu habe ich abschließend ausgeführt.

Lemminator:

--- Zitat von: Spid am 27.10.2019 12:09 ---Es ergibt sich aufgrund der Schilderung auf Antrag nach §29c Abs. 3 TVÜ-L mutmaßlich eine Eingruppierung in KR13 Fg. 3 Teil IV Abschnitt 2 EGO.

Die Überleitung ist abhängig von der Eingruppierung vor dem 01.01.19. Dazu habe ich abschließend ausgeführt.

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Danke dir schon mal. dann suche ich mal die §. Wo hast du das abschließend ausgeführt ? Bin seit 1.10.18 stellv. Leitung ?

Spid:

--- Zitat von: Spid am 27.10.2019 11:38 ---Warum „EG8“? Auch vor dem 01.01.19 waren TB nach Teil IV EGO in KR-Entgeltgruppen eingruppiert.

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--- Zitat von: Spid am 27.10.2019 11:50 ---Die Gehaltsmitteilung stellt lediglich die Rechtsmeinung des AG dar und ist für die Eingruppierung völlig unbeachtlich. Tarifliche Ansprüche ergeben sich aus der tariflichen Eingruppierung.

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