Autor Thema: Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle  (Read 71419 times)

Lemminator

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #135 am: 27.10.2019 13:02 »

Die Überleitung ist abhängig von der Eingruppierung vor dem 01.01.19

ich dachte du meinst das... weil da muss ich mich dann auch mal schlau machen was damit gemeint ist

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #136 am: 27.10.2019 13:15 »
Du warst vor dem 01.01.19 eingruppiert - und zwar aufgrund der bisherigen Angaben nicht in EG8. Da sich die Überleitung nach der Eingruppierung zum Überleitungszeitpunkt bestimmt, ist die Kenntnis der Eingruppierung zu diesem Zeitpunkt unabdingbare Voraussetzung für die Bestimmung des Überleitungsergebnisses.

Lemminator

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #137 am: 27.10.2019 13:55 »
Du warst vor dem 01.01.19 eingruppiert - und zwar aufgrund der bisherigen Angaben nicht in EG8. Da sich die Überleitung nach der Eingruppierung zum Überleitungszeitpunkt bestimmt, ist die Kenntnis der Eingruppierung zu diesem Zeitpunkt unabdingbare Voraussetzung für die Bestimmung des Überleitungsergebnisses.

Sorry ! Ich hatte einen Tipp Fehler ! Ich war vor dem 1.1.19 in der KR 9c Stufe 4

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #138 am: 27.10.2019 15:21 »
Ein Blick auf die Tastatur läßt bei „EG8“ und „KR9c“ die Darstellung als Tippfehler unglaubwürdig erscheinen.

Dann erschließt sich mir Deine Verwunderung in keinster Weise. Nach §29c Abs. 1 TVÜ-L erfolgt die Überleitung aus KR9c in KR11.

Lemminator

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #139 am: 27.10.2019 16:03 »
Spid. Der Tippfehler war bei EG8 anstatt EG9 ! Drauf hin hast du mich ja berichtig mit Kr oder ?!
Ok also komme ich in die Kr11.
Und hier erschließt sich ja die Frage, ob es auch darauf ankommt, wieviele VKs man unter sich hat !

War es früher doch so, das man je nach Anzahl höher eingruppiert wurde.
Sprich Anzahl der Mitarbeiter ergab bei mir Dann KR 9c (vor Tarifänderung 2019)
Bei über 40 VKs wäre es doch dann eigentlich die KR13 in dem neu verhandelten Tarifvertrag?

Und sorry , nicht jeder ! Ist so tief in der Materie wie du.  Ansonsten müsste man ja nicht fragen ....

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #140 am: 27.10.2019 16:19 »
Du warst aber weder in EG8, noch in EG 9 noch KR8 noch in KR9 - Du warst in KR9c. Diese Information zu transportieren hat nichts damit zu tun, wie tief man in der Materie Eingruppierungsrecht steckt.

Für die Überleitung ist der einzige relevante Umstand die Eingruppierung zum Überleitungszeitpunkt, siehe §29c Abs. 1f. TVÜ-L. Wie bereits ausgeführt, kannst Du nach §29c Abs. 3 TVÜ-L auf Antrag in KR13 höhergruppiert werden.

Lemminator

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #141 am: 27.10.2019 17:17 »
Wo finde ich hierzu die Protokollerklärungen Nr.1 und 2 ?
Zitat
Pflegerinnen,
denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung des Pflegepersonals einer organisatorischen Einheit oder mehrerer organisatorischer Einheiten übertra- gen ist,
denen insgesamt mindestens 40 Beschäftigte ständig unterstellt sind,
deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Entgeltgruppe KR 14 Fallgruppe 1 her- ausheben, dass sie besondere Leistungen erfordern.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn.1 und 2)

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #142 am: 27.10.2019 17:52 »
Am Ende des Abschnitts der EGO.

Barbara J

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #143 am: 31.10.2019 10:32 »
Hallo zusammen,

Kann mir jemand sagen wo ich die Tabelle zu Zeitzuschlägen und Stundenentgelten finde?
Grüße:-)

Tiggi

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #144 am: 03.11.2019 10:11 »
Guten Morgen zusammen,

ich bin Neu hier und verfolge seit einiger Zeit die rege Beteiligung hier! Tolles Forum!  ;D

Nun habe ich auch eine Frage, die ihr mir mit Sicherheit beantworten könnt :)

In der "alten" Entgeltordnung Teil IV (Beschäftigte im Pflegedienst) gab es zu den meisten Entgeltgruppen eine gesonderte Stufenlaufzeit (bspw. KR9c: Keine Stufen 1 und 2, Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 5 Jahren in Stufe 4, keine Stufe 6).
In der "neuen" Entgeltordnung Teil IV sind diese gesonderten Stufenlaufzeiten nicht mehr zu finden. Daher nehme ich an (bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege), dass hier die allgemeinen Regelungen des §16 (3) TV-L Anwendung finden.

Im Rahmen der Überleitung der Pflegekräfte (§29c TVÜ-L) erfolgt die Überleitung der KR9c automatisch in die KR11 rückwirkend zum 01.01.2019. Was passiert, wenn zum Zeitpunkt 01.01.2019 bereits mehr als drei Jahre in der bisherigen KR9c Stufe 3 zurückgelegt wurden? Ich nehme an, dass dann eine rückwirkende Eingruppierung in die KR11 Stufe 4 erfolgt. Ist das richtig?

Danke für Eure Antworten!

LG,
Tiggi

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #145 am: 03.11.2019 10:27 »
Worin liegt die Schwierigkeit begründet, wenn man auf eine Norm verweist, diese auch zu lesen? Du weist selbst auf §29c TVÜ-L hin. In Abs. 2 Satz 2 steht: „Ist durch eine Verkürzung der Stufenlaufzeit in der neuen KR-Entgeltgruppe die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe der jeweiligen neuen KR-Entgeltgruppe erfüllt, beginnt in dieser nächsthöheren Stufe die Stufenlaufzeit neu.“

Tiggi

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #146 am: 03.11.2019 11:27 »
Danke für Deine schnelle Antwort! Dann lag ich ja mit meiner Ansicht richtig.

Nun habe ich noch 2 "Sonderfälle":

1) Zum 01.01.2019 bestand zudem auch Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe (KR12). Wenn der Antrag auf Höhergruppierung gestellt wird, wird dann auch die Stufe 4 zugrunde gelegt?

2) Vom 01.01.2019-30.04.2019 bestand theoretisch Anspruch auf KR13 (da >20 unterstellte Beschäftigte), ab dem 01.05.2019 auf KR12, da in eine Abteilung versetzt wurde, in der nur >10 Beschäftigte aber <20 Beschäftigte unterstellt sind. Nach der "alten" Entgeltordnung ist ganzjährig in der KR9c eingruppiert gewesen. Im Falle eines Antrages auf Höhergruppierung: Was wäre hier zu tun bzw. was würde passieren?

Danke für Eure Antworten!

LG,
Tiggi

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #147 am: 03.11.2019 12:01 »
1) Aus dem Überleitungsergebnis heraus erfolgt die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Absatz 4 TV-L). War der Beschäftigte in der bisherigen Entgeltgruppe der Stufe 1 zugeordnet, wird er der Stufe 1 der höheren Entgeltgruppe zugeordnet; die bisher in Stufe 1 verbrachte Zeit wird angerechnet.

2) Wenn ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt wird, war der TB in KR13 eingruppiert. Eine Versetzung mit Übertragung einer geringwertigeren auszuübenden Tätigkeit war nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt. Sie konnte nur einvernehmlich erfolgen. War sie einvernehmlich, erfolgte dann eine Herabgruppierung. War sie nicht einvernehmlich, sollte vom AG eine eingruppierungsadäquate Beschäftigung gefordert werden.

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #148 am: 03.11.2019 13:29 »
1) Aus dem Überleitungsergebnis heraus erfolgt die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Absatz 4 TV-L). War der Beschäftigte in der bisherigen Entgeltgruppe der Stufe 1 zugeordnet, wird er der Stufe 1 der höheren Entgeltgruppe zugeordnet; die bisher in Stufe 1 verbrachte Zeit wird angerechnet.
Ist es inzwischen nicht so, dass man von der Stufe 1 in die Stufe 2 höhergruppiert wird?

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #149 am: 03.11.2019 13:54 »
Nicht bei einer Höhergruppierung auf Antrag nach §29c Abs. 3 TVÜ-L.