Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
was_guckst_du:
...zugführer 2 verfügt über eine anerkannte Grünfutterträgerausbildung und diese ist mit einem Stundenkilometerzuschlag von 20 km/h hinterlegt? 8)
Wastelandwarrior:
"Anerkennung" meint sicher die Feststellung der Rechtsmeinung der Dienststelle, dass eine absolvierte Fachweiterbildung den Voraussetzungen der Protokollerklärung Nr. 4 zu Abshcnitt 1 Teil IV entspricht.
--- Zitat ---Nr. 4 Bei den Fachweiterbildungen muss es sich entweder um eine Fachweiterbildung nach § 1 der DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung vom 29. September 2015 in der jeweiligen Fassung oder um eine Fachweiterbildung nach § 1 der DKG-Empfehlung für die Weiterbildung Notfallpflege vom 29. November 2016 bzw. um eine gleichwertige Weiterbildung jeweils nach § 21 dieser DKG-Empfehlungen handeln.
--- End quote ---
Spid:
Die aber die Eingruppierung weder berührt noch dürfte auf den Zeitpunkt der Bildung der Rechtsmeinung abgestellt werden, da es auf die tatsächlichen Umstände ankommt.
Wastelandwarrior:
--- Zitat von: Spid am 07.11.2019 11:20 ---Die aber die Eingruppierung weder berührt noch dürfte auf den Zeitpunkt der Bildung der Rechtsmeinung abgestellt werden, da es auf die tatsächlichen Umstände ankommt.
--- End quote ---
Keine Frage. Aber auch hier: du blendest die praktische Relevanz aus und hebst die Frage auf eine Stufe, der die Frager nicht folgen können. Wozu ? Ich halte dich durchaus dazu in der Lage den Empfängerhorizont bei der Beantwortung zu beachten. So kommt das immer wie der weißbärtige Kung-Fu-Meister in Kill Bill rüber...
Spid:
Die „Anerkennung“ und schon gar nicht ihr Zeitpunkt haben irgendeine praktische Relevanz. Mithin gibt es dahingehend auch nichts auszublenden.
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