Autor Thema: Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle  (Read 71464 times)

Wastelandwarrior

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #165 am: 07.11.2019 14:15 »
Die „Anerkennung“ und schon gar nicht ihr Zeitpunkt haben irgendeine praktische Relevanz. Mithin gibt es dahingehend auch nichts auszublenden.
Wenn in diesem Laden, die Bezahlung von der "Anerkennung" abhängig gemacht wird, dann ist die praktische Relevanz offensichtlich. Rechtswidirg oder nicht. Rechtlich ist das natürlich keine Segnung des Arbeitgebers sondern der TB teilt dem AG mit, dass er nach seiner Ansicht nunmehr (mit Datum "Bestehen") die passende Fortbildung hat. Wie der AG das nennt und ob er sich besser fühlt, wenn er das "anerkennt" ist rechtlich ohne Belang.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #166 am: 07.11.2019 14:45 »
Die praktische Relevanz wäre nur dann gegeben, wenn es keinen effektiven Rechtsschutz gäbe - den gibt es aber.

Es bleiben die von mir beschriebenen Möglichkeiten:
Entweder ändert sich die auszuübende Tätigkeit, dann ist man bei Vorliegen der Voraussetzung in der Person höhergruppiert oder die auszuübende Tätigkeit war bereits die höherwertige Tätigkeit und es wurde lediglich nicht die Voraussetzung in der Person erfüllt. Dann erfolgt die Höhergruppierung im Augenblick des Bestehens der Fachweiterbildung. Jedenfalls ist eine Anerkennung durch den AG völlig unbeachtlich.

Weder der "Anerkennung" noch der Mitteilung des TB kommt eine Relevanz für die Eingruppierung zu.

Lemminator

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #167 am: 08.11.2019 16:37 »
es bleibt dem Mitarbeiter selbst überlassen ob er höhergruppiert werden möchte. leider hat es sich für die Leute nicht gelohnt, sich höher zu gruppieren , da es weniger Weihnachtsgeld gab ... statt 95% nur noch 85% ...

trotzdem bleibt die frage so stehen und ist für mich so noch nicht beantwortet .
trotzdem danke für deine antworten, welche mir aber nichts gebracht haben
lg

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #168 am: 08.11.2019 18:36 »
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

Tiggi

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #169 am: 09.11.2019 09:15 »
Guten Morgen,

In diversen Anschnitten des TV-L wird sich auf die Entgeltgruppen 1-15 bezogen.
Nun weist die KR-Tabelle bis zu KR17 aus. Wie wirken sich dann die Regelungen aus dem TV-L auf die KR-Entgeltgruppen aus?

LG

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #170 am: 09.11.2019 09:21 »
Die aber die Eingruppierung weder berührt noch dürfte auf den Zeitpunkt der Bildung der Rechtsmeinung abgestellt werden, da es auf die tatsächlichen Umstände ankommt.
Keine Frage. Aber auch hier: du blendest die praktische Relevanz aus und hebst die Frage auf eine Stufe, der die Frager nicht folgen können. Wozu ? Ich halte dich durchaus dazu in der Lage den Empfängerhorizont bei der Beantwortung zu beachten. So kommt das immer wie der weißbärtige Kung-Fu-Meister in Kill Bill rüber...
;D ;D ;D

Lemminator

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #171 am: 09.11.2019 09:24 »
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

Bei dir nicht , bei uns schon ! Thats RL
und wie gesagt ich muss nicht über andere Themen diskutieren, die in deinen Augen nicht stimmen passen etc....

Weisst du, man wendet sich an dich, weil man weiss , du kennst sich seht gut aus. Deine Art wie du es aber rüber bringst ... ist leider nicht so toll.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #172 am: 09.11.2019 09:33 »
Guten Morgen,

In diversen Anschnitten des TV-L wird sich auf die Entgeltgruppen 1-15 bezogen.
Nun weist die KR-Tabelle bis zu KR17 aus. Wie wirken sich dann die Regelungen aus dem TV-L auf die KR-Entgeltgruppen aus?

LG

§43 Nr.9 TV-L

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #173 am: 09.11.2019 09:36 »
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

Bei dir nicht , bei uns schon ! Thats RL
und wie gesagt ich muss nicht über andere Themen diskutieren, die in deinen Augen nicht stimmen passen etc....

Weisst du, man wendet sich an dich, weil man weiss , du kennst sich seht gut aus. Deine Art wie du es aber rüber bringst ... ist leider nicht so toll.

Es gibt da kein „bei uns“! Meine Aussage ist ein im TV-L stets gültiges Verum und somit tautologisch.

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #174 am: 09.11.2019 13:39 »
Bei dir nicht , bei uns schon ! Thats RL
Und wenn bei Euch noch gezüchtigt mit Stockhieben werden würde,
dann würdet ihr es auch als RL ansehen?

Frank73

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #175 am: 31.01.2020 13:13 »
Hallo, zur Zeit erhalte ich KR10 Stufe 4 (zuvor KR 9b / Stufe 4)  als Leitung unterstehen mir 19,1 Mitarbeiter. Einen Antrag auf Höhergruppierung habe ich rückwirkend zum 01.01.2019 gestellt. Ich gehe davon aus, dass ich in KR12 / Stufe 4 eingruppiert werden muss. Es gibt zwar keine Stufengleiche Höhergruppierung. Aber wenn ich rein rechnerisch erst in KR11 und dann in KR12 höhergruppiert werde und jeweils nicht weniger verdienen darf.... müsste es doch bei Stufe 4 bleiben - oder?

Kann mir hier jemand eine Auskunft mit Rechtsgrundlage geben? Meine Personalverwaltung möchte mich in KR13 / Stufe 2 eingruppieren. Das verstehe ich schon gar nicht. Selbst bei 20 unterstellten Mitarbeitern wäre es doch nicht Stufe 2 - oder?

Über eine Hilfe / Antwort auf alle Fragen würde ich mich sehr freuen. Gerne mit Angabe der jeweiligen Grundlage.


Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #176 am: 31.01.2020 13:30 »
§17 Abs. 4 Satz 1 2. HS TV-L

Frank73

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #177 am: 31.01.2020 13:34 »
Danke Spid - also müsste ich bei 19,1 unterstellten MA somit doch in KR12 Stufe 4 eingruppiert werden - oder ich kann die Vorschriften nicht richtig lesen?

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #178 am: 31.01.2020 13:50 »
Wenn Du am 01.01.19 in KR10/4 eingruppiert warst, ist das zutreffend.

Mreiter

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Antw:Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle
« Antwort #179 am: 05.02.2020 18:16 »
Hallo zusammen,

Ich bin aktuell in der 9d bzw jetzt KR12 eingruppiert. Laut ÄTV steht mir aber als Leitung im Operationsdienst bei 30 VK unterstellten MA KR 14 zu.
Nun muss ich mir überlegen, ob ich die Höhergruppierung auch in Anspruch nehme, da ich nirgendwo finden kann, wie hoch die Jahressonderzahlung bei den einzelnen KR Gruppen ausfällt.

Hat da jemand Infos zu?