Guten Morgen zusammen,
ich bin Neu hier und verfolge seit einiger Zeit die rege Beteiligung hier! Tolles Forum!
Nun habe ich auch eine Frage, die ihr mir mit Sicherheit beantworten könnt
In der "alten" Entgeltordnung Teil IV (Beschäftigte im Pflegedienst) gab es zu den meisten Entgeltgruppen eine gesonderte Stufenlaufzeit (bspw. KR9c: Keine Stufen 1 und 2, Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 5 Jahren in Stufe 4, keine Stufe 6).
In der "neuen" Entgeltordnung Teil IV sind diese gesonderten Stufenlaufzeiten nicht mehr zu finden. Daher nehme ich an (bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege), dass hier die allgemeinen Regelungen des §16 (3) TV-L Anwendung finden.
Im Rahmen der Überleitung der Pflegekräfte (§29c TVÜ-L) erfolgt die Überleitung der KR9c automatisch in die KR11 rückwirkend zum 01.01.2019. Was passiert, wenn zum Zeitpunkt 01.01.2019 bereits mehr als drei Jahre in der bisherigen KR9c Stufe 3 zurückgelegt wurden? Ich nehme an, dass dann eine rückwirkende Eingruppierung in die KR11 Stufe 4 erfolgt. Ist das richtig?
Danke für Eure Antworten!
LG,
Tiggi