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Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

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TV-Ler:

--- Zitat von: ASDler am 18.09.2019 22:02 ---
--- Zitat von: Spid am 18.09.2019 18:52 ---Dafür ist das Entgelt der S15 in Stufe 5 und 6 deutlich höher als in E10.

--- End quote ---

Gibt es da keine Ausgleichszahlungen in den 2 Jahren in denen ich durch die Überleitung schlechter da stehe??

--- End quote ---
Nein.

Wastelandwarrior:
Das mit Hamburg ist ein spezielles Problem, das auch Hamburg lösen muss. Die tarifliche Eingruppierung ist E9(b) (mit Entgeltgruppenzulagen) bzw. neu S14. Hamburg wird da sicher ein Lösung finden, ansonsten gilt, dass in die S14 übergeleitet wird und via Vergleichsentgelt keine realen Verluste entstehen. Die Expektanzen werden nicht kompensiert.

Spid:
Das Vergleichsentgelt zielt auf das tarifliche Entgelt. Unter der Prämisse, daß E9b die zutreffende Eingruppierung wäre, käme im Falle vom @ASDler kein höheres Entgelt heraus als das Tabellenentgelt nach S14.

Sofern HH nicht explizit übertariflich zahlt, erfolgt die Überleitung aus E10 in S15 und die Beweislast in der Eingruppierungsfeststellungsklage, daß das nicht so wäre, läge beim AG.

Wastelandwarrior:
Ich bin sicher, dass HH das zur Zufriedenheit (fast) aller lösen wird.

Spid:
Und die, die nicht fast alle sind, klagen dann - und dann?

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