Autor Thema: Tarifrunde 2019 - S-Tabelle  (Read 129701 times)

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #150 am: 20.11.2019 11:40 »
Was soll denn bitte schwammig sein? §29e Abs. 3 TVÜ-L ist doch absolut eindeutig.

McOldie

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #151 am: 20.11.2019 13:17 »
Nochmal eine Frage an die Runde.
Meine Frau ist im Oktober 2019 in die Erfahrungsstufe 3 (in der E8) aufgestiegen.
Gemäß Überleitung wird sie ab Januar in die S8a Stufe 2 übergeleitet.
Gemäß der bisher vorliegenden Tabellen auf der Hauptseite, würde das Brutto nur von 3064€ (TV-L 2019) auf 3099€ (TV-L S 2020) steigen. Das sind ja keine ~3% Erhöhung.
Sind dafür Ausgleichsbeträge geplant und stehen diese bereits fest?

Wie lange bleibt sie dann in der S8a Stufe 2?

Vielen Dank!




Das Vergleichsentgelt ist das bisherige Entgelt zuzüglich der Tariferhöhung ab 1.1.20. Dies müsste in E 8 Stufe 3 bei Vollbeschäftigung =  3.159,79 € und ggf. zuzüglich der Entgeltgruppenzulage nach Nr.13 = 86,97 € sein.
Nach meinen Berechnungen müsste sie dann im Oktober 2020 in die Stufe 3 kommen. Hier ist das Tabellenentgelt von S8a höher als das bisherige Vergleichsentgelt, so dass sie ab diesem Zeitpunkt das höhere Entgelt nach der S-Tabelle enthält.

ReneD

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #152 am: 20.11.2019 14:43 »
@Spid
Mit schwammig meinte ich nicht die Überleitung an sich.
Durch das überleiten in eine niedrigere Erfahrungsstufe kann ich das Gehalt, dass meine Frau ab 01.01 erhält,
nicht in der S-Tabelle ablesen. Deshalb habe ich ja gefragt.
So wie es McOldie erklärt hat, habe ich es erstmal verstanden.

Es orientiert sich dann erstmal am normalen TV-L, bis sie gemäß TV-L S die nächste Erfahrungsstufe erreicht.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #153 am: 20.11.2019 14:47 »
Der hat doch lediglich wiedergegeben, was in §29e Abs. 3 TVÜ-L eindeutig normiert ist.

ReneD

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #154 am: 20.11.2019 17:34 »
@Spid
Das mag sein, jedoch ist es für einen Laien nicht immer ganz verständlich, was in den § steht.

Ich kann nirgendwo klar ablesen, welches Gehalt meine Frau nun ab dem 01.01.bekommt.
Die jetzige Entgeltgruppenzulage 13 ist im Rechner für 2020 nicht mehr enthalten.
Ohne die Zulage oder einen anderen Ausgleich wäre die Erhöhung ein Witz.
Von der S8a Stufe 3 würde meine Frau nach McOldie erst ab Oktober 2020 profitieren.
Ziemlich spät, wenn die Überleitung zum 01.01.2020 erfolgen soll.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #155 am: 20.11.2019 17:40 »
Also ist überhaupt nichts schwammig, sondern lediglich Deine Auffassungsgabe eher gewöhnlich - und Du projizierst Dein Unvermögen lediglich auf die in diesem Fall sehr eindeutige tarifliche Regelung.

ReneD

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #156 am: 20.11.2019 21:57 »
Meine Auffassungsgabe bei § ist eher gewöhnlich, korrekt, aber mit der Hilfe von McOldie und das Wiedergeben in einfachen Worten, haben es mich verstehen lassen. Du hättest es ebenfalls versuchen können, in einfachen Worten zu erklären. Dafür ist so ein Forum doch auch da.


Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #157 am: 20.11.2019 22:08 »
Ja, bestimmt auch. Tatsache ist jedoch, daß Du einen längst absolut eindeutig geregelten Sachverhalt als „schwammig“ bezeichnet hast.

Gockel

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #158 am: 24.11.2019 17:57 »
Laut Tarifvertrag sollen Sozialpädagoge, die noch in E10 in S15 übergeleitet werden. In Hamburg ist für Mitarbeiter des ASD noch gar nicht bekannt, ob diese in S14 oder S15 kommen ab 2020. Gleiches gilt für Abteilungsleitungen im Hamburger ASD. Die Verhandlungen laufen in Hamburg noch, sollte jmd. schon mehr Wissen, dann gern posten.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #159 am: 24.11.2019 18:10 »
Da gibt es nichts zu verhandeln. Wer in E10 eingruppiert ist, wird in S15 übergeleitet.

Gockel

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #160 am: 24.11.2019 21:52 »
Na dann, weiß ich auch nicht, was da los ist...

Jürgen84

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #161 am: 25.11.2019 11:19 »
Hallo,

gibt es eigentlich für diejenigen, die aufgrund der Überleitung ab 01.01.2020 von TV-L (E10) in den TV-L S (S15) schlechter gestellt sind im Hinblick auf das monatliche Bruttoeinkommen irgendwelche Ausgleichszahlungen?
Ich beziehe mich hier auf die längeren Stufenlaufzeiten im TV-L S. Ich persönlich würde im jetzigen TV-L und meiner E10 im nächsten Jahr eine Stufe steigen. Aufgrund der Überleitung gemäß der bisher vorliegenden Tabellen muss ich jedoch ein Jahr länger warten. Mir ist bewusst, dass das Bruttogehalt in der S15 (minimal) höher ist, jedoch hätte mein Stufenaufstieg deutlich mehr Gewicht.
 

McOldie

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #162 am: 25.11.2019 15:17 »
...O.K. also scheint ihr so ratlos wie ich zu sein!?

Bei uns stellte sich heute auch die Frage wie Leitungskräfte die noch hierarchisch über mir sind bezahlt werden?
Wenn E12 = S18 sein soll.... Was ist dann mit Menschen die E13 oder E14 haben? .mmmhhh
Im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes gibt es keine Eingruppierungsmöglichkeit höher als E 12.

McOldie

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #163 am: 25.11.2019 15:23 »
Hallo,

gibt es eigentlich für diejenigen, die aufgrund der Überleitung ab 01.01.2020 von TV-L (E10) in den TV-L S (S15) schlechter gestellt sind im Hinblick auf das monatliche Bruttoeinkommen irgendwelche Ausgleichszahlungen?
Ich beziehe mich hier auf die längeren Stufenlaufzeiten im TV-L S. Ich persönlich würde im jetzigen TV-L und meiner E10 im nächsten Jahr eine Stufe steigen. Aufgrund der Überleitung gemäß der bisher vorliegenden Tabellen muss ich jedoch ein Jahr länger warten. Mir ist bewusst, dass das Bruttogehalt in der S15 (minimal) höher ist, jedoch hätte mein Stufenaufstieg deutlich mehr Gewicht.
 
Wenn das am 1.1.2020 gültige Entgelt nach "altem" Recht (hier E 10) höher ist, dann wird das alte Entgelt (man nennt es auch das Vergleichsentgelt) so lange weitergezahlt, bis das neue Entgelt der S-Tabelle gleich oder höher ist (§ 28e Abs. 4 Satz 2 TVÜ-L)

Jürgen84

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #164 am: 26.11.2019 09:05 »
 
[/quote]
Wenn das am 1.1.2020 gültige Entgelt nach "altem" Recht (hier E 10) höher ist, dann wird das alte Entgelt (man nennt es auch das Vergleichsentgelt) so lange weitergezahlt, bis das neue Entgelt der S-Tabelle gleich oder höher ist (§ 28e Abs. 4 Satz 2 TVÜ-L)
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Betrifft das auch diejenigen, die bspw. erst im Juni 2020 regulär im TV-L eine Stufe gestiegen wären, im TV-LS aber hierfür ein Jahr länger benötigen?