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Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

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Spid:
Was soll denn bitte schwammig sein? §29e Abs. 3 TVÜ-L ist doch absolut eindeutig.

McOldie:

--- Zitat von: ReneD am 20.11.2019 10:07 ---Nochmal eine Frage an die Runde.
Meine Frau ist im Oktober 2019 in die Erfahrungsstufe 3 (in der E8) aufgestiegen.
Gemäß Überleitung wird sie ab Januar in die S8a Stufe 2 übergeleitet.
Gemäß der bisher vorliegenden Tabellen auf der Hauptseite, würde das Brutto nur von 3064€ (TV-L 2019) auf 3099€ (TV-L S 2020) steigen. Das sind ja keine ~3% Erhöhung.
Sind dafür Ausgleichsbeträge geplant und stehen diese bereits fest?

Wie lange bleibt sie dann in der S8a Stufe 2?

Vielen Dank!




--- End quote ---

Das Vergleichsentgelt ist das bisherige Entgelt zuzüglich der Tariferhöhung ab 1.1.20. Dies müsste in E 8 Stufe 3 bei Vollbeschäftigung =  3.159,79 € und ggf. zuzüglich der Entgeltgruppenzulage nach Nr.13 = 86,97 € sein.
Nach meinen Berechnungen müsste sie dann im Oktober 2020 in die Stufe 3 kommen. Hier ist das Tabellenentgelt von S8a höher als das bisherige Vergleichsentgelt, so dass sie ab diesem Zeitpunkt das höhere Entgelt nach der S-Tabelle enthält.

ReneD:
@Spid
Mit schwammig meinte ich nicht die Überleitung an sich.
Durch das überleiten in eine niedrigere Erfahrungsstufe kann ich das Gehalt, dass meine Frau ab 01.01 erhält,
nicht in der S-Tabelle ablesen. Deshalb habe ich ja gefragt.
So wie es McOldie erklärt hat, habe ich es erstmal verstanden.

Es orientiert sich dann erstmal am normalen TV-L, bis sie gemäß TV-L S die nächste Erfahrungsstufe erreicht.

Spid:
Der hat doch lediglich wiedergegeben, was in §29e Abs. 3 TVÜ-L eindeutig normiert ist.

ReneD:
@Spid
Das mag sein, jedoch ist es für einen Laien nicht immer ganz verständlich, was in den § steht.

Ich kann nirgendwo klar ablesen, welches Gehalt meine Frau nun ab dem 01.01.bekommt.
Die jetzige Entgeltgruppenzulage 13 ist im Rechner für 2020 nicht mehr enthalten.
Ohne die Zulage oder einen anderen Ausgleich wäre die Erhöhung ein Witz.
Von der S8a Stufe 3 würde meine Frau nach McOldie erst ab Oktober 2020 profitieren.
Ziemlich spät, wenn die Überleitung zum 01.01.2020 erfolgen soll.

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