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Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

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Gockel:
Na dann, weiß ich auch nicht, was da los ist...

Jürgen84:
Hallo,

gibt es eigentlich für diejenigen, die aufgrund der Überleitung ab 01.01.2020 von TV-L (E10) in den TV-L S (S15) schlechter gestellt sind im Hinblick auf das monatliche Bruttoeinkommen irgendwelche Ausgleichszahlungen?
Ich beziehe mich hier auf die längeren Stufenlaufzeiten im TV-L S. Ich persönlich würde im jetzigen TV-L und meiner E10 im nächsten Jahr eine Stufe steigen. Aufgrund der Überleitung gemäß der bisher vorliegenden Tabellen muss ich jedoch ein Jahr länger warten. Mir ist bewusst, dass das Bruttogehalt in der S15 (minimal) höher ist, jedoch hätte mein Stufenaufstieg deutlich mehr Gewicht.
 

McOldie:

--- Zitat von: dingenskirchen am 12.03.2019 21:33 ---...O.K. also scheint ihr so ratlos wie ich zu sein!?

Bei uns stellte sich heute auch die Frage wie Leitungskräfte die noch hierarchisch über mir sind bezahlt werden?
Wenn E12 = S18 sein soll.... Was ist dann mit Menschen die E13 oder E14 haben? .mmmhhh

--- End quote ---
Im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes gibt es keine Eingruppierungsmöglichkeit höher als E 12.

McOldie:

--- Zitat von: Jürgen84 am 25.11.2019 11:19 ---Hallo,

gibt es eigentlich für diejenigen, die aufgrund der Überleitung ab 01.01.2020 von TV-L (E10) in den TV-L S (S15) schlechter gestellt sind im Hinblick auf das monatliche Bruttoeinkommen irgendwelche Ausgleichszahlungen?
Ich beziehe mich hier auf die längeren Stufenlaufzeiten im TV-L S. Ich persönlich würde im jetzigen TV-L und meiner E10 im nächsten Jahr eine Stufe steigen. Aufgrund der Überleitung gemäß der bisher vorliegenden Tabellen muss ich jedoch ein Jahr länger warten. Mir ist bewusst, dass das Bruttogehalt in der S15 (minimal) höher ist, jedoch hätte mein Stufenaufstieg deutlich mehr Gewicht.
 

--- End quote ---
Wenn das am 1.1.2020 gültige Entgelt nach "altem" Recht (hier E 10) höher ist, dann wird das alte Entgelt (man nennt es auch das Vergleichsentgelt) so lange weitergezahlt, bis das neue Entgelt der S-Tabelle gleich oder höher ist (§ 28e Abs. 4 Satz 2 TVÜ-L)

Jürgen84:
 
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Wenn das am 1.1.2020 gültige Entgelt nach "altem" Recht (hier E 10) höher ist, dann wird das alte Entgelt (man nennt es auch das Vergleichsentgelt) so lange weitergezahlt, bis das neue Entgelt der S-Tabelle gleich oder höher ist (§ 28e Abs. 4 Satz 2 TVÜ-L)
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Betrifft das auch diejenigen, die bspw. erst im Juni 2020 regulär im TV-L eine Stufe gestiegen wären, im TV-LS aber hierfür ein Jahr länger benötigen?

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