Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Aika:
--- Zitat von: nichts_tun am 22.12.2019 13:53 ---Ich sehe nicht, dass (sämtliche) MA im ASD mind. zu einem Drittel Tätigkeiten mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung auszuüben haben.
--- End quote ---
Hast du Kenntnisse des ASD in Hamburg? Also welche Aufgaben diese Tätigkeit umfasst? Mich würde ehrlich interessieren, woher diese Einschätzung kommt.
nichts_tun:
Mir sind die auszuübenden Tätigkeiten im ASD bekannt, allerdings vor allem für den Geltungsbereich des TVöD. In dessen Geltungsbereich gibt es das Tätigkeitsmerkmal der EG S 14 seit 2009.
Daher halte ich es zwar nicht für abwegig, dass zu mind. einem Drittel die besondere Schwierigkeit und Bedeutung festgestellt wurde in FHH. Ob dies allerdings ausnahmslos für sämtliche SASP in einem ASD zu gelten hat, bezweifle ich.
Aika:
--- Zitat von: nichts_tun am 22.12.2019 21:55 ---Mir sind die auszuübenden Tätigkeiten im ASD bekannt, allerdings vor allem für den Geltungsbereich des TVöD. In dessen Geltungsbereich gibt es das Tätigkeitsmerkmal der EG S 14 seit 2009.
Daher halte ich es zwar nicht für abwegig, dass zu mind. einem Drittel die besondere Schwierigkeit und Bedeutung festgestellt wurde in FHH. Ob dies allerdings ausnahmslos für sämtliche SASP in einem ASD zu gelten hat, bezweifle ich.
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Jede Kommune definiert die Aufgaben des ASD ein Stück weit selbst. Insofern ist es schwierig zu beurteilen, was andere ASDs so machen. In Hamburg sind viele Teile inkludiert, die in anderen ausgelagert sind, dafür sind einige Teile ausgelagert, die bei anderen inkludiert sind. Und da für alle Hamburger ASD ein einheitliches QM gilt, gibt es relativ wenig Abweichungen.
nichts_tun:
Die Tätigkeiten im ASD sind ohne Zweifel anspruchsvoll und für die Beschäftigten durchaus belastend. Wie es jetzt noch im TV-L geregelt ist, ist die Tätigkeit im ASD jedenfalls als "schwierige Tätigkeit" i. S. d. EG 9b, FG 1 im Abschnit 20.4 der EGO anzusehen. Das Heraushebungsmerkmal ist dann die besondere Schwierigkeit und Bedeutung. Die "Bedeutung" der Tätigkeit im ASD würde ich im Tarifsinne bejahen, allerdings ist die besondere Schwierigkeit m. E. nicht per se bei der Tätigkeit im ASD gegeben.
Im TVöD-VkA gab es 2009 auch diese Probleme, wie die Tätigkeit im ASD bzw. im sozialpsychiatrischen Dienst am besten gewürdigt werden kann. Daher führte man die S 14 ein: gehaltsmäßig oberhalb der S 12 und unterhalb der S 15 und man vereinbarte das Tätigkeitsmerkmal.
Spid:
Aber in HH ist doch ausweislich der Durchführungshinweise der AG ebenfalls der Auffassung, die inredestehenden TB erfüllten das Tätigkeitsmerkmal der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung, schließlich geht der AG explizit von einer Eingruppierung in E10 aus. Die Einführung weiterer Tätigkeitsmerkmale ändert nichts an der Erfüllung des Tätigkeitsmerkmals, da sie nicht aufeinander aufbauen. Die vom AG angenommene Wirkung träte nur dann ein, wenn sie es täten.
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