Autor Thema: Tarifrunde 2019 - S-Tabelle  (Read 129644 times)

McOldie

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 651
Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #240 am: 07.01.2020 11:48 »
Mit Wirkung vom 1.1.18 wurde bei den Angestellten der Entgeltgruppen E 9 (außer kleine E9) und höher die Stufe 6 eingeführt. Angestellte, die länger als 5 Jahre in Stufe 5 eingruppiert waren, wurden dann ab 1.1.18 in Stufe 6 eingestuft.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, wie diese Personengruppe am 1.1.2020 bei der Überleitung in die S-Tabelle zu behandeln ist. Geht man vom 1.1.18 als Beginn der Stufe 6 aus, dann sind dies Personen am 31.12.2019 im 2 Jahr der Stufe 6 und wären zum 1.1.20 gem. § 29e TVÜ-L in die Stufe 5 5. Jahr einzuordnen und würden erst am 1.1.2021 Entgelt nach Stufe 6 erhalten. D.h. die über mehr als 5-jährige Zuordnung zur Stufe 5 bis zum 31.12.17 würde unter den Tisch fallen. Davon wären insbesondere die langjährigen Beschäftigten, die noch aus dem BAT in den TV-L übergeleitet worden sind, betroffen.
Um zu vermeiden, dass dieser über fünf Jahre hinausgehende Zeitraum bei der Stufenzuordnung in der S-Tabelle am 1. Januar 2020 unberücksichtigt bleibt, sollten die über fünf Jahre hinausgehenden Zeiten in der Stufe 5 bei der Zuordnung zu den Stufen der Entgeltgruppe E9 und höher zu berücksichtigt werden, da anderenfalls die Zeilen „6 / 3 / Rder Tabelle in § 29e Absatz 2 TVÜ-Länder für diese Beschäftigten leerliefen.
Für Beschäftigte der ehemals „kleinen“ E9, die am 1.1.19  nach E 9a übergeleitet worden sind, hat man dies offenbar so vorgesehen.
Ist jemand zu dieser Problematik etwas bekannt?

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #241 am: 07.01.2020 12:05 »
Ich sehe keine Problematik. Die Tarifvertragsparteien haben sich anders entschieden.

Rontonsilver

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #242 am: 07.01.2020 13:14 »
Hat denn den neue SuE jetzt verlängerte Stufenlaufzeiten oder nicht? Ich habe es so verstanden, dass die Überleitung von "kleine" und "große" 9 zum 01.01.2019 stattgefunden hat und die Stufe 6 eingeführt wurde, damit es kein "Durcheinander" mit den Stufenlaufzeiten gibt und alles gleich läuft. Hier im Haus verwirren mich jetzt die Kollegen weil sie sagen im neuen SuE ab 01.01.2020 gibt es jetzt wieder die längeren Stufenlaufzeiten und der andere Teil behauptet, dass die verlängerten Stufenlaufzeiten nur für die Betriebe gelten, die in 2019 nicht in 9a und b übergeleitet haben und für die, die das gemacht haben würden ganz normale Stufenlaufzeiten gelten.

Was stimmt denn jetzt? Wir haben von 9klein und groß in 9a und b übergeleitet. Also gelten dann jetzt im SuE normale Stufenlaufzeiten? Also 2 Jahre in 2, 3 jahre in 3 etc.?
Ich kann es nirgendwo aus den Verträgen rauslesen, weil ich es nicht verstehe. Kann es mir jemand in "einfachem Deutsch" erklären?

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #243 am: 07.01.2020 13:19 »
Die Stufenlaufzeiten in den Entgeltgruppen der Beschäftigten im SuE ergeben sich aus  §52 Nr. 3 Ziff. 3 TV-L. Das hat mit der Aufspaltung der E9 in E9a und E9b überhaupt nichts zu tun. Es handelt sich um gänzlich andere Entgeltgruppen.

Rontonsilver

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #244 am: 07.01.2020 13:44 »
Genau, und daraus verstehe ich keine verlängerten Stufenlaufzeiten in SuE, es heisst da nämlich:
Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach vier Jahren in Stufe 3,
Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4,
Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5."

Sehe ich das richtig?

Anmerkung: Bei uns gibt es nur die EG 9a und b und 2 Mitarbeiter in der EG 8. Alle anderen Gruppen kommen bei uns nicht vor.

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #245 am: 07.01.2020 14:00 »
Die Stufenlaufzeiten in Stufe 2 und 3 sind im Vergleich zu den Stufenlaufzeiten in den Entgeltgruppen der Anlage B um ein Jahr verlängert.

Rontonsilver

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #246 am: 07.01.2020 14:26 »
Die Stufenlaufzeiten in Stufe 2 und 3 sind im Vergleich zu den Stufenlaufzeiten in den Entgeltgruppen der Anlage B um ein Jahr verlängert.

ok...DU bist echt richtig fit was das Thema angeht. Ich buche dich für eine Schulung :D
Erstmal DANKE!!! für deine schnellen Antworten!

Wo kann ich das denn jetzt nachlesen? im § 52 finde ich das nirgendwo. Ergibt sich das dann aus
"§ 29e
Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst am 1. Januar 2020"
?

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TVUeLaender-29e Das wäre der Link dazu.

Ich bin ganz neu im TV-L und versuche mich durchzulesen. Es ist aber schwer für mich, da ich Quereinsteiger bin und viele, die man hier im Büro fragt auch nur gefährliches Halbwissen haben.

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #247 am: 07.01.2020 14:40 »
Du hast doch die Stufenlaufzeiten aus § 52 Nr. 3 Ziff. 3 TV-L selbst zitiert. Die Stufenlaufzeiten für die Entgeltgruppen der Anlage B ergeben sich aus §16 Abs. 3 TV-L.

Rontonsilver

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #248 am: 07.01.2020 14:54 »
Du hast doch die Stufenlaufzeiten aus § 52 Nr. 3 Ziff. 3 TV-L selbst zitiert. Die Stufenlaufzeiten für die Entgeltgruppen der Anlage B ergeben sich aus §16 Abs. 3 TV-L.

Oh leck, ich ziehe meine letzte Frage zurück und gehe mich schämen... du hast natürlich recht. Vor lauter lauter hab ich falsch gelesen.

Ich danke dir :-)

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #249 am: 07.01.2020 15:52 »
Mit Wirkung vom 1.1.18 wurde bei den Angestellten der Entgeltgruppen E 9 (außer kleine E9) und höher die Stufe 6 eingeführt. Angestellte, die länger als 5 Jahre in Stufe 5 eingruppiert waren, wurden dann ab 1.1.18 in Stufe 6 eingestuft.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, wie diese Personengruppe am 1.1.2020 bei der Überleitung in die S-Tabelle zu behandeln ist. Geht man vom 1.1.18 als Beginn der Stufe 6 aus, dann sind dies Personen am 31.12.2019 im 2 Jahr der Stufe 6 und wären zum 1.1.20 gem. § 29e TVÜ-L in die Stufe 5 5. Jahr einzuordnen und würden erst am 1.1.2021 Entgelt nach Stufe 6 erhalten. D.h. die über mehr als 5-jährige Zuordnung zur Stufe 5 bis zum 31.12.17 würde unter den Tisch fallen. Davon wären insbesondere die langjährigen Beschäftigten, die noch aus dem BAT in den TV-L übergeleitet worden sind, betroffen.
Um zu vermeiden, dass dieser über fünf Jahre hinausgehende Zeitraum bei der Stufenzuordnung in der S-Tabelle am 1. Januar 2020 unberücksichtigt bleibt, sollten die über fünf Jahre hinausgehenden Zeiten in der Stufe 5 bei der Zuordnung zu den Stufen der Entgeltgruppe E9 und höher zu berücksichtigt werden, da anderenfalls die Zeilen „6 / 3 / Rder Tabelle in § 29e Absatz 2 TVÜ-Länder für diese Beschäftigten leerliefen.
Für Beschäftigte der ehemals „kleinen“ E9, die am 1.1.19  nach E 9a übergeleitet worden sind, hat man dies offenbar so vorgesehen.
Ist jemand zu dieser Problematik etwas bekannt?
Aus den Durchführungshinweisen zum SozED:
"sind die über fünf Jahre hinausgehenden Zeiten in der Stufe 4 der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden „kleinen“ Entgeltgruppe 9 bei der Zuordnung zu den Stufen der Entgeltgruppe S 8b (bzw. S 9, S 15 oder S 17) zu berücksichtigen, da anderenfalls die Zeilen „6 / 3 / R“ usw. der Tabelle in § 29e Absatz 2 Satz 3 TVÜ-Länder leerliefen."

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #250 am: 07.01.2020 16:02 »
Das sind aber lediglich unbeachtliche Durchführungshinweise, denen tariflich keinerlei Bedeutung zukommt und die auch keinerlei Anspruch begründen.

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #251 am: 07.01.2020 16:24 »
Da sie von einem der Tarifpartner an seine Mitglieder gegeben werden, kommt ihnen höhere praktische Relevanz zu als deinen Kommentaren. Sorry. Und es geht im Leben nicht immer um "Ansprüche". In den Ländern (außer Hessen) wird das so gehandhabt werden.

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #252 am: 07.01.2020 16:40 »
Sie haben überhaupt keine Relevanz, weil sich TB nicht auf sie berufen können. Wie vom BAG festgestellt, begründen sie keinerlei Anspruch des TB gegen seinen AG, der nach Belieben davon abweichen kann - zumal die Eingruppierung, zu der auch die Stufenzuordnung gehört, schlicht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht. Die Durchführungshinweise wirken mithin also nicht auf die Stufenzuordnung bei der Überleitung, sondern bestenfalls auf das tatsächlich ausgezahlte Entgelt.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #253 am: 07.01.2020 17:14 »
sondern bestenfalls auf das tatsächlich ausgezahlte Entgelt.
Womit 99% der TB zufrieden sind und 90% noch nicht mal den Unterschied erkennen.
Und nach 6 Monaten das Geld für immer im Sack ist.

Spid

  • Gast
Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #254 am: 07.01.2020 17:19 »
Was interessiert mich die Zufriedenheit von TB?