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Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

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Spid:
Also bist Du seit Oktober 2019 in E9b/3. Vorher galt der TV-L nicht für Dich und somit konntest Du zuvor keine Stufenlaufzeit in der E9b/3 erwerben.

Isie:
Also warst du vor der Überleitung zum 01.01.2020 im ersten Jahr der Stufe 3. Oder gab es eine Regelung bei der Überleitung in den TV-L, wonach Restzeiten mitgenommen wurden?

maverick:
Ich glaube, ich habe mich missverständlich ausgedrückt:

- Juli 2018 E9 Stufe 4 (Haustarifvertrag)
- Oktober 2019 Überleitung in den TV-L in E9b Stufe 4
- seit Januar 2020 S11b Stufe 3

Edit: Über eine Regelung über die Mitnahme von Restzeiten weiß ich nichts.

Spid:
Also befandest Du Dich im ersten Jahr der E9b/4 und wurdest in S11b/3 3. Jahr mit 3 Monaten unterjähriger Restzeit übergeleitet.

maverick:
Dies bedeutet, September 2021 würde die Höherstufung erfolgen.
Sollte die Restzeit aus dem Haustarifvertrag übernommen worden sein, würde die Höherstufung Januar 2021 stattfinden, richtig?

Lt Arbeitgeber soll die Höherstufung tatsächlich im Januar 2021 erfolgen. Allerdings gab es in den letzten Monaten leider einige Falschinformationen. Daher befürchte ich, dass man dort nicht vollumfänglich weiß, was man tut.
Bspw wurde mir noch im Dezember 2019 gesagt, dass kein Vergleichsentgelt gebildet werden würde (was nicht stimmte) bzw. war dieses Wort noch nicht bekannt.

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