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Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

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Nussacker:
Wie werden die Erfahrungsstufen übernommen? Z.B. E11 3 —> S17 3?

Sind die Tabellen der Höhergruppierung gleich? Ich werde bald von einer E10/3 ohne Bezug zur S Tabelle in eine nun als S17 (bis 2019 E11) kategorisierte Stelle versetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Spid:
Die Stufenzuordnung bei Überleitung ergibt sich aus §29e Abs. 2 TVÜ-L. Im TV-L gibt es keine Tabellen zur Höhergruppierung. Die Höhergruppierung erfolgt auf Grundlage von §17 Abs. 4 TV-L.

McOldie:
Aus E 10 erfolgt zum 1.1.20 eine Überleitung am nach S 15. Die Stufenzuordnung richtet sich dann nach der Tabelle in § 29e TVÜ-L.
Bei einer späteren Höhergruppierung nach S 17 gilt hinsichtlich der Stufenzuordnung dann - wie von Spid gesagt -  § 17 Abs. 4 TV-L

Nussacker:
Danke für die Rückmeldung.

Meine bisherige Stelle wird nicht in die S Tabelle übergeleitet. Ich werde von einer E10/3 in eine S17 wechseln. Gem. §29e TVÜ L komme ich in die neue Stufe 2 mit 3 Jahren in der Stufe? Das verstehe ich nicht, wie kann ich 3 Jahre in Stufe 2 gerechnet werden?

neue Stufe/ Jahr innerhalb der Stufe/ Restzeit
2/3/R

Spid:
Stellen werden nicht übergeleitet, TB werden übergeleitet.

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