Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Nussacker:
Wie werden die Erfahrungsstufen übernommen? Z.B. E11 3 —> S17 3?
Sind die Tabellen der Höhergruppierung gleich? Ich werde bald von einer E10/3 ohne Bezug zur S Tabelle in eine nun als S17 (bis 2019 E11) kategorisierte Stelle versetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Spid:
Die Stufenzuordnung bei Überleitung ergibt sich aus §29e Abs. 2 TVÜ-L. Im TV-L gibt es keine Tabellen zur Höhergruppierung. Die Höhergruppierung erfolgt auf Grundlage von §17 Abs. 4 TV-L.
McOldie:
Aus E 10 erfolgt zum 1.1.20 eine Überleitung am nach S 15. Die Stufenzuordnung richtet sich dann nach der Tabelle in § 29e TVÜ-L.
Bei einer späteren Höhergruppierung nach S 17 gilt hinsichtlich der Stufenzuordnung dann - wie von Spid gesagt - § 17 Abs. 4 TV-L
Nussacker:
Danke für die Rückmeldung.
Meine bisherige Stelle wird nicht in die S Tabelle übergeleitet. Ich werde von einer E10/3 in eine S17 wechseln. Gem. §29e TVÜ L komme ich in die neue Stufe 2 mit 3 Jahren in der Stufe? Das verstehe ich nicht, wie kann ich 3 Jahre in Stufe 2 gerechnet werden?
neue Stufe/ Jahr innerhalb der Stufe/ Restzeit
2/3/R
Spid:
Stellen werden nicht übergeleitet, TB werden übergeleitet.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version