Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Leo113:
Vielen Dank
freuleinfux:
Hallo, das wird jetzt etwas ausführlicher...
ich bin wohl ein Sonderfall. Ich bin gelernte Krankenschwester und zusätzlich noch Arbeitserzieherin. Da bei uns im Maßregelvollzug bisher die AE's genauso wie alle anderen der Erziehergruppen ( also Jugend- und Heimerzieher, Erzieher, zum Teil auch Heilerziehungspfleger und eben auch die Arbeitserzieher bessser eingruppiert waren, als die Pflege (dafür gabs vor Jahren mal Gründe, weshalb das so gemacht wurde), sind wir bis letztes Jahr in TV-L 9a (voher kleine e9) eingruppiert und ich war in Stufe 6!!! (ja...ich weiß....super gut!) ich hatte mich deshalb als AE einstellen lassen, da der eben (bis letztes Jahr) mehr verdient hat, als die Krankenpfleger. Iich arbeite auf einer Station mit Altenpflegern, Heppern, Erziehern, Pflegern.... Ich arbeite im Dreischichtdienst und mache alle Tätigkeiten, auch die eines Pflegers (weil ich ja auch gelernte Krankenschwester bin und diese Arbeiten auch machen soll und auch gerne tue!).
Bis letztes Jahr gab es eine Entgeldgruppenzulage von 84,34 € ( Nr. 13 der Entgeldordnung Anlage F zum TV-L). Nun zu meinem Problem:
Uns wurde zugesagt, dass wir alle, die in die Erziehergruppe gehören ab Jan. 2020 in die S Tabelle übergeleitet werden. Daher fiel dann auch dieses Jahr die Entgeldgruppenzulage weg. ( kann man so nachlesen, die waren damals 2017 als Annäherung an die S Tabelle vereinbart worden). Ich hätte jetzt 2020 in S 8b, Stufe 5 für fünf Jahre und danach in Stufe 6 kommen sollen...da habe ich nur mündlich erklärt bekommen (leider). Nun hat es sich der Arbeitgeber aber anders überlegt und es werden nur die Erzieher, Hepper und Jugend-und Heimerzieher übergeleitet und der Arbeitserzieher bleibt wo er ist, verliert aber dennoch die Entgeldgruppenzuöage (somit stimmt die Tarifliche Erhöhung von insgesamt mind. 90 € für 2020 auch nicht)...schlimmer noch, wir werden alle heruntergruppiert, bzw. ich soll zwar Bestandsschutz behalten, aber werde die kommende Jahre nicht einen Cent mehr verdienen ( so wurde es mir erklärt, da die Neueinstellungen von AE's ja dann in TV-L E8 erfolgt und die deutlich weniger verdienen (in meiner Stufe 6 macht das knapp 300-400 € aus). Der Personalrat kann nichts machen, sagt er, da es offiziell für AE's keinen Tarifvertrag gibt, Ich bekomme nicht mal die 75 € für den Praxisanleiter, den ich auch mache und da sogar Sprecher für das ganze Haus bin. Das bekommen auch nur die Pfleger, weil auch das so nur im Tarifvertrag geschrieben steht.
Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass ich wenigstens die Entgeldgruppenzulage wieder erhalte (wenn es auch nur kanpp 86 € wären)....denn meine Kollegin, die Erzieherin ist und nicht einmal pflegerische/ medizinische Sachen macht, erhält auf einen Schlag 4132 € (S8b Stufe 5), statt bis vor kurzem 3895 € ( E9a, Stufe 6) und in vier, fünf Jahren steigt sie dann in S8b Stufe 6 und bekommt nochmal mehr, macht aber im Grunde ja eher weniger, als ich)..und wir Arbeitserzieher sind die einzigen, die nicht von einem Mehrverdienst profitieren.
Ich hoffe, das war trotz der Länge jetzt verständlich geschrieben ::) Wäre super, wenn es jemanden gibt, der mich hierzu beraten kann. Danke und liebe Grüße, freuleinfux :)
Spid:
So es sich um die Tätigkeit eines Arbeitserziehers handelt und der Arbeitserzieher nicht etwa die Tätigkeit eines Ergotherapeuten ausübt, besteht eine bewußte Tariflücke (BAG, Urteil v. 06.03.1996 - 4 AZR 771/94, Urteil v. 06.07.2016 - 4 AZR 91/14). Somit gibt es keine tarifliche Eingruppierung, die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag hat somit nicht nur deklaratorische, sondern konstitutive Bedeutung (BAG, Urteil v. 18.10.2018 – 6 AZR 246/17). Mithin hast Du Anspruch auf Entgelt nach der Entgeltgruppe, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Handelt es sich hingegen um einen Arbeitserzieher in der Tätigkeit eines Ergotherapeuten, bist Du in E4 eingruppiert und entsprechend zu entgelten.
freuleinfux:
--- Zitat von: Spid am 27.04.2020 19:45 ---So es sich um die Tätigkeit eines Arbeitserziehers handelt und der Arbeitserzieher nicht etwa die Tätigkeit eines Ergotherapeuten ausübt, besteht eine bewußte Tariflücke (BAG, Urteil v. 06.03.1996 - 4 AZR 771/94, Urteil v. 06.07.2016 - 4 AZR 91/14). Somit gibt es keine tarifliche Eingruppierung, die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag hat somit nicht nur deklaratorische, sondern konstitutive Bedeutung (BAG, Urteil v. 18.10.2018 – 6 AZR 246/17). Mithin hast Du Anspruch auf Entgelt nach der Entgeltgruppe, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Handelt es sich hingegen um einen Arbeitserzieher in der Tätigkeit eines Ergotherapeuten, bist Du in E4 eingruppiert und entsprechend zu entgelten.
--- End quote ---
Viiieelen lieben Dank für deine rasche und verständliche Antwort!!!! .... ich bin in E9a eingruppiert, also bleibe ich da, so wie ich dich da jetzt verstehe... und übe auch diese Tätigkeit aus (plus die einer Krankenschwester ;) )
weißt du denn, ob ich dann die Entgeldgruppenzulage, die ich bis 2019 bekommen habe (da noch 84,34 € auch wieder bekomme? Sie wird mir ja seit Anfang 2020 nicht mehr gezahlt, weil ja gesagt wurde, wir werden alle in die S Tabelle übergeleitet und würden dann ja ohnehin mehr verdienen....siehe mein Text ;-) )
Spid:
Da die Entgeltgruppenzulage nach Nr. 13 der Anlage F entfallen ist, wird sie auch dann nicht mehr zustehen, wenn durch die Zahlung der Zulage ein Anspruch auf diese erwachsen ist.
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