Autor Thema: Tarifrunde 2019 - S-Tabelle  (Read 129716 times)

freuleinfux

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #345 am: 27.04.2020 20:16 »
Da die Entgeltgruppenzulage nach Nr. 13 der Anlage F entfallen ist, wird sie auch dann nicht mehr zustehen, wenn durch die Zahlung der Zulage ein Anspruch auf diese erwachsen ist.


ach das ist ja echt Mist :(   aber danke, dann weiß ich das jetzt wenigstens.



...aaaaahhh......und du.... noch was: werde ich dann bei zukünftigen Tarifverhandungen und sollte sich in meiner Eingruppierung dann was positiv verändern, auch mehr Lohn erhalten oder bleib ich jetzt so bei diesem Entgeld, da die zukünftig eingestellten AE's ja gleich von vornherein nur in E8 kommen und ich ja schon in E9a bin.... und es ja keinen wirklichen Tarifvertrag für diese AE's gibt? also kann der Arbeitgeber auch so entscheiden, dass er sich dann nicht an die Tarifveränderungen hält, die Verdi dann beschließt? (Bei uns erklärt mir das keiner....nicht mal der neu gewählte Personalrat  8) ....deshalb nutze ich hier mal dein tolles Wissen....hab schon einiges daraus von dir hier lernen können....also echt großes Dankeschön!!)


Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #346 am: 27.04.2020 20:26 »
Solange die Tarifvertragsparteien keine Tätigkeitsmerkmale für Arbeitserzieher mit entsprechender Tätigkeit vereinbaren, hast Du Anspruch auf das Entgelt der im Arbeitsvertrag vereinbarten Entgeltgruppe.

freuleinfux

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #347 am: 27.04.2020 20:34 »
Solange die Tarifvertragsparteien keine Tätigkeitsmerkmale für Arbeitserzieher mit entsprechender Tätigkeit vereinbaren, hast Du Anspruch auf das Entgelt der im Arbeitsvertrag vereinbarten Entgeltgruppe.

DANKESCHÖN !!

TweetyAse

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #348 am: 13.05.2020 12:06 »
Zitat
Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom
2. Mai 2019

Information zum Stand der Bearbeitung der Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zum 1. Januar 2020




Am 30.01.2020 wurden Sie über die wichtigsten Änderungen informiert und weitere Informationen zum Stand der Bearbeitung angekündigt.

Im Rahmen der andauernden Corona-Pandemie wurden im März 2020 alle Verwaltungsleistungen zur Vermeidung von Ansteckungsrisiken und zum Schutz der Beschäftigten auf einen Notbetrieb reduziert.
Aufgrund der erreichten Erfolge bei der Kontaktbeschränkung wird ab dem 04.05.2020 schrittweise der Verwaltungsbetrieb wieder hochgefahren.

Unter der Voraussetzung der weitest möglichen erfolgreich verlaufenden Wiederaufnahme des Dienst-betriebes sind prioritär nachfolgende Arbeitsschritte geplant:

Die Überleitung der Beschäftigten in die S-Entgelttabellen wird nach Beschäftigtengruppen gestaffelt vorgenommen.

In der ersten Gruppe werden die koordinierenden Erzieher/innen, die Betreuer/innen und die Sozialarbeiter/innen übergeleitet werden.
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Überleitung der Erzieher/innen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten und der Regelerzieher/innen.

Hinsichtlich der erfolgten Überleitung erhalten alle Beschäftigten ein individuelles Schreiben.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat unter Berücksichtigung der besonderen Schwierigkeiten bei der Überleitung in das neue Tarifrecht in Zeiten der Corona-Pandemie ihr Einverständnis zum begrenzten Verzicht auf die Anwendung der Ausschlussfristen  des § 37 TV-L erklärt.
Danach sollen alle Ansprüche der Beschäftigten auf Nachzahlung von Entgelt ungeachtet der Ausschlussfrist bis zum 30. September 2020 erfüllt werden.
Vom 1. Oktober 2020 an gelten die Regelungen des § 37 TV-L einschränkungslos. Die Personalstelle wird diese Regelung anwenden.
Das bedeutet für Sie, dass derzeit keine Schreiben auf Geltendmachung der rückwirkenden Zahlungen ab Januar 2020 bei der Personalstelle eingereicht werden müssen.

Sollte absehbar werden, dass die entsprechenden Zahlungen für einzelne Beschäftigungsgruppen bis zum 30. September 2020 nicht sichergestellt sind, erfolgen rechtzeitig weitere Informationen.
Bis dahin wird weiterhin um Ihre Geduld gebeten.


Ihre Personalstelle

Info der Berliner Personalstelle (gestern bekommen aber datiert vom 5.5.)

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #349 am: 13.05.2020 12:08 »
Die Unfähigkeit der Personalstelle zeigt sich schon darin, daß sie meint, die Überleitung hänge von ihrem Tätigwerden ab und sei nicht schon längst durch die tarifliche Regelung erfolgt.

Novus

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #350 am: 14.05.2020 16:56 »
Hey sie sind in Berlin weiter als beim Regierungspräsidium Stuttgart - Respekt!

Hier sind noch nicht einmal die technischen Möglichkeiten geschaffen worden die Betroffenen in die S-Tabelle überzuleiten - aber bisher hat kein Betroffener geklagt, zumindest ist mir nichts bekannt. Bald endet die tarifliche Ausschlussfrist für Rückforderungen den januar betreffend, aus nicht gezahltem Entgelt und es ist noch nicht einmal eine Lösung in Sicht :)

Grüße

Isie

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #351 am: 14.05.2020 17:05 »
Das sind doch noch ca. 2,5 Monate, bis die Ausschlussfrist endet. Also noch jede Menge Zeit für die Geltendmachung.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #352 am: 14.05.2020 17:15 »
Bei einer Klage spart man sich die vorherige Geltendmachung - und erhält sein zutreffendes Entgelt auch dann, wenn der AG die technischen Voraussetzungen nicht geschaffen hat.

Novus

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #353 am: 14.05.2020 17:17 »
Ja aber es klagt tatsächlich keiner, selbst kritische Nachfragen sind wohl ein Mangel, ich frage mich echt was das noch gibt!

Irgendwie scheint der SuE zu Sozial zum klagen sein, wir haben Berichte aus über 20 Kommunen in denen Kurzarbeit in den Kindergärten eingeführt & eine Verringerung des Entgeltes vorgenommen wurde ... niemand scheint sich zu stören.
Mich störts weil ich 80% der Gehälter dieser Kindergartenmitarbeiter aus Landesmitteln an die Kommune fließen sehe, aber klagen kann ich leider in beiden Fällen nicht.

Novum

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #354 am: 11.06.2020 08:04 »
Moin,

durch die Überleitung des TVL in die Gruppe S 12 wurde die Erfahrungsstufe von drei auf zwei zurücksgestuft.
Die Stufe drei hatte ich bereits im August 2019 erreicht. Der Personalrat empfiehlt ein Geltendmachungs- schreiben. Ist diese Rückstufung rechtens? Wenn nein, was kann ich tun und wie kann ich argumentieren?

Ich freue mich auf eure Antworten. Danke.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #355 am: 11.06.2020 08:17 »
Es handelt sich nicht um eine Rückstufung. Sofern Du im Zeitpunkt der Überleitung im ersten Jahr der Stufe 3 warst, ist die Überleitung in Stufe 2 korrekt - und zeigte mal wieder die mindere Güte von gewählten Gremien, in denen der einzige Anreiz ein erweiterter Kündigungsschutz ist.

Novum

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #356 am: 11.06.2020 12:25 »
Vielen herzlichen Dank , Spid ...
                                                                                                                                                                  für die schnelle Antwort. Über die "mindere Güte der gewählten Gremien" musste ich herzlich lachen.
Finanziell ist das bitter. Einen schönen Tag. LG Novum

Wastelandwarrior

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #357 am: 11.06.2020 13:36 »
Da kann nix "bitter" sein... die Regelung erhält immer und unter allen Umständen die lineare Erhöhung und die Restlaufzeiten... bei Stufe 2 dürfte das zu verschmerzen sein.

IchhabekeinenNamen

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #358 am: 19.06.2020 12:04 »
Hallo liebe Leute,

ich hätte mal eine dringende Frage.
Meine Berliner Bezirksbehörde für die ich als Sozialarbeiter tätig bin, hat es endlich geschafft die uns Mitarbeiter des Jugendamtes in die TVL-S Tabelle zu überführen. Ich bin jetzt von E 9b in S 14 eingruppiert. Jedoch wurde meine Erfahrungsstufe nicht beibehalten. Ich hatte vorher die Stufe 3. Jetzt bin tiefer eingruppiert in Stufe 2. Meine Personalstelle Begründung dies, dass die Laufzeiten der unteren Stufen im TVL-S länger sind und ich jetzt mit meiner Berufserfahrung nur in Stufe 2 eingruppiert werden kann.

Ist das so rechtens und korrekt? Kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen?

Isie

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #359 am: 19.06.2020 13:23 »
Maßgebend für die Stufenzuordnung ist ausschließlich die jeweilige Überleitungstabelle in § 29e TVÜ-L.