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Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

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maverick:
Hallo mal wieder,

nachdem mein AG mich im Juli 2020 in die Stufe 4 (EG 11b) hochstufte (vielen Dank für die Hilfe dazu hier im Forum!), bezahlt er mir weiter das Vergleichsentgelt. Mein jetziges Brutto liegt aber überhalb des vorherigen Brutto + Vergleichsentgelt.
Ich gehe davon aus, dass mir mein AG das Vergleichsentgelt fälschlicherweise weiterzahlt, oder?

Gruß Maverick

Spid:
Ja, siehe §29e Abs. 4 Satz 2 TVÜ-L.

Sozialarbeiter:
Stand in Hamburg:
Fachkräfte im ASD wurden bis 31.12.2019 nach E 10 vergütet. Ab 01.01.2020 werden diese Fachkräfte in der Stadt Hamburg nach S 14 vergütet. Heute ging in Hamburg ein Schreiben von Verdi rum. Hier ein paar Auszüge:

[...] viel bla bla [...]
"Aufgrund der Argumentation von ver.di hat das Personalamt einen Vorschlag erarbeitet: Diejenigen Beschäftigten, die am 31.12.2019 im ASD beschäftigt waren und am 01.01.2020 weiterhin beschäftigt sind und in die Erfahrungsstufen 1 bis 4 übergeleitet wurden, können zum Ausgleich der finanziellen Einbußen eine Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L erhalten. Die FHH hat für diese Fälle fiktiv für ein Berufsleben von 30 Jahren entstehende Entgeltdifferenzen zwischen E10 und S 14 errechnet. Über die Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L (Differenz zu nächst-höherer Stufe) wird diese Differenz monatlich ausgeglichen (längste Dauer: 75 Monate). Diese Zulage soll zusätzlich zum Tabellen- oder Vergleichsentgelt gezahlt werden. Für diejenigen, die mit der Überleitung in die S 14 Erfahrungsstufe 5 übergeleitet wurden, war eine Lösung in den Durchführungshinweisen der FHH bereits so vorgesehen. Hier gibt es für längstens 60 Monate (fünf Jahre Stufenlaufzeit) diese Zulage. In Erfahrungsstufe 6 bleibt es bei der Lösung über das Vergleichsentgelt zur Entgeltgruppe 10."
[...] viel bla bla [...]
"Die FHH macht die dargestellten Zugeständnisse jedoch nur unter Auflagen: Die Zulage für den/die einzelne Beschäftigte wird nur gezahlt werden, wenn diese/r keine Eingruppierungsklage EG 10/S 15 führt"

Spid:
Also klagen.

Fleißiger Falter:
Guten Morgen, ich habe meine Überleitung als Erzieherin in Berlin bekommen. Ein Witz!
Entgeltgruppe vor der Überleitung E9A Stufe 5, nach der Überleitung S8b Fallgruppe 00 Stufenzuordnung nach §29e TVÜ-L - Stufe 4+. Das Gehalt ist das gleiche geblieben. Erwartet hatte ich Stufe 5.
Woher kommt die Stufe 4+ und wieso gab es keine höhere Einstufung? Ich kann auch das ermittelte Brutto vor und nach der Überleitung von 3868,75 EUR nicht verstehen.
Könnt Ihr helfen und mich aufklären? Vielen Dank!

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