Autor Thema: Tarifrunde 2019 - S-Tabelle  (Read 129605 times)

Isie

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #405 am: 29.10.2020 11:37 »
Die Zuordnungstabelle bezieht sich auf den 01.01.2020. Die Stufe 3 wurde im August 2020 erreicht.

Maria Sergeeva

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #406 am: 29.10.2020 13:25 »
Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich bin seit 8/2011 im öffentlichen Dienst als Erzieherin beschäftigt. Bis zur Überleitung in die S-Tabelle wurde ich im E8 eingruppiert. Meine Elternzeit war von 07.2016-09.2017. nach der Elternzeit bzw. Im September 2018 bekam ich ein Schreiben von der Dienststelle, dass ich E8 Stufe 4 erreicht habe.  Nun gab es 2020 die Überleitung In Tv-L S und ich wurde in die  S8a 3+ ( laut Gehaltsabrechnung) Übergeleitet.  Nun mein Problem : mein Sachbearbeiter sagt mir, dass ich Stufe 4 erst September 2021 erreichen werde, weil es so automatisch berechnet wurde. Ich habe allerdings im Oktober 2020 genau 8 Beschäftigungsjahre ( ohne Elternzeit) erreicht. Genau so viel braucht man ja um in die Stufe 4 S8a zu erreichen. Können Sie mir bitte erklären, warum ich 1 Jahr länger warten soll bis ich die Stufe 4 S8a erreiche? Ich bedanke mich bei Ihnen im Voraus! Bleiben Se gesund! Verzeihen Sie mir den zusätzlichen Stress, bin bloß etwas irritiert und bezweifelt! Mit freundlichen Grüßen! Maria

Isie

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #407 am: 29.10.2020 14:39 »
Wenn du in EG 8 die Stufe 4 im September 2018 erreicht hast und das korrekt berechnet war, hast du in EG S 8a die Stufe 4 im September 2020 erreicht. Ein späteres Erreichen der Stufe 4 würde bedeuten, dass die Stufenlaufzeit im September 2020 noch nicht erfüllt war, z. B. durch eine weitere Elternzeit.

ReneD

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #408 am: 29.10.2020 17:35 »
Die Zuordnungstabelle bezieht sich auf den 01.01.2020. Die Stufe 3 wurde im August 2020 erreicht.

Auf dem Entgeltnachweis steht folgendes:

Ihrem Entgeltnachweis können Sie Ihre Überleitung in die Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst entnehmen. Gemäß § 52 TV-L gelten für die Entgeltgruppen S 3 bis S 18 besondere (längere) Stufenlaufzeiten. (3 Jahre in Stufe 2; 4 Jahre in Stufe 3.
Übersteigt das Vergleichsentgelt das Tabellenentgelt der sich nach Absatz 2 ergebenden Stufe, erhält der/die Beschäftigte so lange das Vergleichsentgelt, bis das jeweils zustehende Tabellenentgelt das Vergleichsentgelt erreicht bzw. übersteigt. Daher erhalten Sie Entgelt nach der Stufe 2+ bis zum Erreichen der regulären Stufe 3 (bei Vorliegen der Voraussetzung: 01.05.2021 - nach EZ)

Was heißt das nun genau? Woher kommt die Abweichung zu deiner Aussage?

ReneD

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #409 am: 29.10.2020 17:59 »
noch ein Zusatz zu meinem vorherigen Post.
Das individuelle Vergleichsentgelt liegt nun genau zwischen dem Tabellenentgelt der Stufe 2 und 3.
Wie errechnet sich das?

Isie

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #410 am: 29.10.2020 18:16 »
Das Vergleichsentgelt besteht aus dem bisherigen Tabellenentgelt und ggf. bisher zustehenden Entgeltgruppenzulagen, beides Stand 01.01.2020 fiktiv.

Hat deine Frau seit dem Erreichen der Stufe 3 in der bisherigen Entgeltgruppe irgendwelche Zeiträume, die bei der Stufenlaufzeit nicht mitrechnen?

Isie

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #411 am: 29.10.2020 18:24 »
Welche Stufe steht aktuell in der Gehaltsmitteilung? Welches Bundesland?

ReneD

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #412 am: 29.10.2020 21:09 »
Das Vergleichsentgelt besteht aus dem bisherigen Tabellenentgelt und ggf. bisher zustehenden Entgeltgruppenzulagen, beides Stand 01.01.2020 fiktiv.

Hat deine Frau seit dem Erreichen der Stufe 3 in der bisherigen Entgeltgruppe irgendwelche Zeiträume, die bei der Stufenlaufzeit nicht mitrechnen?


Danke erstmal für deine Antworten.
Nein, seit dem Erreichen der Stufe 3 gab es keine Zeiten, die nicht mitrechnen.

In der Gehaltsmitteilung steht Stufe 2+ (erstmalig jetzt im Oktober, vorher E8 Stufe 3), Bundesland Berlin

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #413 am: 29.10.2020 21:13 »
Dann kommt die Abweichung zu der Aussage von @Isie durch Unvermögen des AG zustande. Frist zur Korrektur (2 Wochen wären angemessen) setzen, dann Eingruppierungsfeststellungsklage erheben und Strafanzeige wegen Betrugs stellen. Alternativ kann auch auf die Fristsetzung verzichtet werden.

ReneD

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #414 am: 29.10.2020 21:54 »
@ Spid

Danke für deine knallharte Antwort  ;)

Ich werde die zuständige Person der Personalbuchhaltung erstmal um Erläuterung bitten, wie sie auf das Datum kommen. Vielleicht habe ich ja auch einen Denkfehler dabei.

Je nach Antwort kann ich dann ja immer noch eine Frist zur Korrektur setzen.


Isie

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #415 am: 29.10.2020 22:57 »
@ReneD: Ich vermute, dass der Arbeitgeber deiner Frau die Regelung mit den Restmonaten völlig falsch verstanden hat. Deine Frau hatte 5 Restmonate seit dem Stufenaufstieg bis zum 31.12.2019. Deshalb steigt sie nicht nach Ablauf des fehlenden Jahres, also zum 01.01.2021, sondern bereits nach (12 - 5) = 7 Monaten, also zum 01.08.2020 in die Stufe 3. Der Arbeitgeber deiner Frau hat die Restmonate stattdessen aber anscheinend als zusätzlich zu leistende Monate angesehen und zum 01.01.2021 hinzu addiert. Allerdings wäre das dann der 1.6.2021 und nicht der 1.5.2021.

ManuelDessau

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #416 am: 30.10.2020 09:33 »
Ich verstehe das mit den Restmonaten irgendwie nicht. Wenn ich am 17.07.2017 eingestellt wurde gemäß alter Tabelle in EG 10, Stufe 1 und dann am 01.01.2020 die Überleitung in die S-Tabelle erfolgte, komme ich dann erst am 17.07.2021 in die Stufe 3, oder muss ich hier Restmonate beachten, da ich ja bereits im Juli dieses Jahres in die Stufe 3 gekommen wäre. Ich hoffe, ihr versteht mich  ;D

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #417 am: 30.10.2020 09:38 »
Die Restzeiten führen doch erst dazu, daß der individuelle unterjährige Stufenaufstiegszeitpunkt eine Rolle spielt - denn ohne Restzeiten wären alle am 01.01.20 so übergeleitet, daß das jeweilige Jahr der jeweiligen Stufe am 01.01. beginnt.

ManuelDessau

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #418 am: 30.10.2020 09:44 »
Die Restzeiten führen doch erst dazu, daß der individuelle unterjährige Stufenaufstiegszeitpunkt eine Rolle spielt - denn ohne Restzeiten wären alle am 01.01.20 so übergeleitet, daß das jeweilige Jahr der jeweiligen Stufe am 01.01. beginnt.

Danke für die schnelle Antwort. Dann erfolgt der Aufstieg also erst im Juli des nächsten Jahres.

Maria Sergeeva

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #419 am: 30.10.2020 11:44 »
Hallo!Ich bin seit 8/2011 im öffentlichen Dienst als Erzieherin ( Berlin) beschäftigt.. Bis zur Überleitung in die S-Tabelle wurde ich im E8 eingruppiert. Meine Elternzeit war von 07.2016-09.2017. nach der Elternzeit bzw. Im September 2018 bekam ich ein Schreiben von der Dienststelle, dass ich E8 Stufe 4 erreicht habe.  Nun gab es 2020 die Überleitung In Tv-L S und ich wurde in die  S8a 3+ ( laut Gehaltsabrechnung) Übergeleitet.  Nun mein Problem : mein Sachbearbeiter sagt mir, dass ich Stufe 4 erst September 2021 erreichen werde, weil es so automatisch berechnet wurde. Ich habe allerdings im Oktober 2020 genau 8 Beschäftigungsjahre ( ohne Elternzeit) erreicht. Genau so viel braucht man ja um in die Stufe 4 S8a zu erreichen. Kann man mir bitte erklären, warum ich 1 Jahr länger warten soll bis ich die Stufe 4 S8a erreiche? Mit  freundlichen Grüßen! Maria