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Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

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Isie:
Die Zuordnungstabelle bezieht sich auf den 01.01.2020. Die Stufe 3 wurde im August 2020 erreicht.

Maria Sergeeva:
Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich bin seit 8/2011 im öffentlichen Dienst als Erzieherin beschäftigt. Bis zur Überleitung in die S-Tabelle wurde ich im E8 eingruppiert. Meine Elternzeit war von 07.2016-09.2017. nach der Elternzeit bzw. Im September 2018 bekam ich ein Schreiben von der Dienststelle, dass ich E8 Stufe 4 erreicht habe.  Nun gab es 2020 die Überleitung In Tv-L S und ich wurde in die  S8a 3+ ( laut Gehaltsabrechnung) Übergeleitet.  Nun mein Problem : mein Sachbearbeiter sagt mir, dass ich Stufe 4 erst September 2021 erreichen werde, weil es so automatisch berechnet wurde. Ich habe allerdings im Oktober 2020 genau 8 Beschäftigungsjahre ( ohne Elternzeit) erreicht. Genau so viel braucht man ja um in die Stufe 4 S8a zu erreichen. Können Sie mir bitte erklären, warum ich 1 Jahr länger warten soll bis ich die Stufe 4 S8a erreiche? Ich bedanke mich bei Ihnen im Voraus! Bleiben Se gesund! Verzeihen Sie mir den zusätzlichen Stress, bin bloß etwas irritiert und bezweifelt! Mit freundlichen Grüßen! Maria

Isie:
Wenn du in EG 8 die Stufe 4 im September 2018 erreicht hast und das korrekt berechnet war, hast du in EG S 8a die Stufe 4 im September 2020 erreicht. Ein späteres Erreichen der Stufe 4 würde bedeuten, dass die Stufenlaufzeit im September 2020 noch nicht erfüllt war, z. B. durch eine weitere Elternzeit.

ReneD:

--- Zitat von: Isie am 29.10.2020 11:37 ---Die Zuordnungstabelle bezieht sich auf den 01.01.2020. Die Stufe 3 wurde im August 2020 erreicht.

--- End quote ---

Auf dem Entgeltnachweis steht folgendes:

Ihrem Entgeltnachweis können Sie Ihre Überleitung in die Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst entnehmen. Gemäß § 52 TV-L gelten für die Entgeltgruppen S 3 bis S 18 besondere (längere) Stufenlaufzeiten. (3 Jahre in Stufe 2; 4 Jahre in Stufe 3.
Übersteigt das Vergleichsentgelt das Tabellenentgelt der sich nach Absatz 2 ergebenden Stufe, erhält der/die Beschäftigte so lange das Vergleichsentgelt, bis das jeweils zustehende Tabellenentgelt das Vergleichsentgelt erreicht bzw. übersteigt. Daher erhalten Sie Entgelt nach der Stufe 2+ bis zum Erreichen der regulären Stufe 3 (bei Vorliegen der Voraussetzung: 01.05.2021 - nach EZ)

Was heißt das nun genau? Woher kommt die Abweichung zu deiner Aussage?

ReneD:
noch ein Zusatz zu meinem vorherigen Post.
Das individuelle Vergleichsentgelt liegt nun genau zwischen dem Tabellenentgelt der Stufe 2 und 3.
Wie errechnet sich das?

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