Sie findet sich naheliegenderweise im TVÜ-L in §29e, der die recht eindeutige Überschrift „Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst am 1. Januar 2020“ trägt.
Vielen Dank dafür, hast Recht, hätte man auch selber finden können, jetzt kommt das große ABER :-)
Im Tarifvertrag steht:
bisherige Endgeldgruppe neue Endgeldgruppe
E8 S7, S8a, S8b
E9a S9, S10, S11a
E9b S11b bis S14
in dem Text zur Anlage der Überleitungen jedoch, steht
E9a S8b
und dann steht weiterhin, dass die S8b nur 4 Stufen hat, die Stufe 4 also die Endstufe ist. Im TVL unter der E9a gab es jedoch 6 Stufen, bedeutet, in der neuen S Tabelle sind alle die Kollegen, schlechter gestellt oder habe ich hier einen Denkfehler?