Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Wastelandwarrior:
Diese regelung betrifft nach
"§ 29e Absatz 2 Satz 4 TVÜ-Länder
Für Beschäftigte im Sinne von Teil II Abschnitt 20, deren Eingruppierung sich nach Entgeltgruppe S 8b des Unterabschnitts 4 richtet, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass die Stufe 4 die Endstufe ist."
ausschließlich "Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeitern"
ASDler:
Hallo Leute,
Arbeite in Hamburg im ASD und bekomme E10. Bin zum 31.12.2019 dann 3 Jahre in der Entwicklungsstufe 4. Würde nach TVL am 1.1.2021 in die Erfahrungsstufe 5 wechseln. Wenn ich jetzt am 1.1.2020 in S14 Erfahrungsstufe 4 wechsele, fängt die Laufzeit in der Erfahrungsstufe dann neu an?? Das wäre für mich auf jeden Fall eine Verschlechterung... die bisherige 10,5 beträgt fast 100 Euro mehr als die künftige S14,5... ich dachte durch die Überleitung sollen die sozialen Berufe aufgewertet werden. Ich befürchte in meinem Fall eine zweifache Verschlechterung zum Jetzt- Zustand... weiß jemand was zu meinem „Spezialfall“ der ja sicherlich ähnlich auch viele Andere betreffen könnte?!?
Spid:
Die Prämisse, Du kämest in die S14, ist falsch, sofern Du nun in E10 eingruppiert bist.
ASDler:
Sondern? Weißt Du auch was mit meinen Jahren in der Erfahrungsstufe 4 passiert?
Spid:
S15. Die Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit wird entsprechend der Tabelle in §29e Abs. 2 TVÜ-L behandelt.
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