Autor Thema: Tarifrunde 2019 - S-Tabelle  (Read 129658 times)

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #30 am: 31.05.2019 09:35 »
Die Anlage D zum TVÖD ist für TB im TV-L ebenso unbeachtlich wie die Berechnungsmodelle dafür, die der Seitenbetreiber daraus erstellt hat. Maßgeblich ist die - im Tabellenentgelt übereinstimmende - Entgelttabelle, auf die @TV-Ler verwiesen hat, sowie die tariflichen Regelungen des TV-L. Mithin ist jedwede Jammerei unter Referenz auf und Anlegung von TVÖD-Regelungen schlicht Unfug.

ReneD

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #31 am: 20.06.2019 09:57 »
Ich habe mal ein paar Infos zur Überleitung in die S-Tabelle zusammengefasst.

Die Überleitung in die S-Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst der Länder kommt zum 1. Januar 2020. Dabei werden die Tabellen aus dem TVöD von November 2018 als Basis genommen. Auf diese Tabelle werden die beiden jetzt für den TV-L vereinbarten Erhöhungsschritte vom 1. Januar 2019 (3,2 Prozent) und ab 1. Januar 2020 (3,2 Prozent) aufgeschlagen. In diese erhöhte „S-Tabelle TV-L“ werden die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes der Länder zum 1. Januar 2020 übergeleitet. Die Details der Überleitung müssen in den Redaktionsverhandlungen noch geklärt werden.Bis dahin profitieren die Kolleginnen und Kollegen im Sozial- und Erziehungsdienst von der Erhöhung der "E-Tabelle" zum 1. Januar 2019 mit ihrer sozialen Komponente.

Die Zulagen im Sozial- und Erziehungsdienst, die in der Tarifrunde 2017 verhandelt wurden, bleiben noch bis zur Überleitung in die S-Tabelle zum 1. Januar 2020 erhalten, sie sind an das Tätigkeitsmerkmal gebunden. Sie werden zum 1. Januar 2019 im Umfang der allgemeinen Entgelterhöhung angehoben.

Die Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes, also die Überleitung in die "S-Tabelle", kommt erst zum 1. Januar 2020. Hier müssen die Überleitungs- und Besitzstandsregelungen erst noch in den Redaktionsverhandlungen "durchbuchstabiert" werden. Und da es auch neue Eingruppierungsmerkmale gibt, ist die Überleitung für die Personalstellen aufwändig. In diesem Jahr bekommen die Kolleginnen und Kollegen im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder wie alle übrigen TV-L - Beschäftigten zum 1. Januar 2019 die vereinbarte Entgelterhöhung einschließlich des Mindestbetrags von 100 Euro.


Dazu hätte ich dann mal eine Frage in die Runde. Ich weiß auch, dass die Redaktionsverhandlungen noch nicht begonnen haben. Wenn die Beschäftigten des SuE die normale Erhöhung in 2019 bekommen und dann ab 01.01.2020 in die S-Tabelle (auf Basis TVÖD-Tabelle) übergeleitet werden, dann gibt es ja nochmal die Erhöhung von 3,2% für 2020, gleichzeitig fällt aber die Zulage weg, die ja die Lücke zum TVÖD schließen sollte. Dann kommt doch beim SuE auch nicht viel mehr als die übliche Erhöhung an oder? Zumindest ist das mein Eindruck.

Wastelandwarrior

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #32 am: 20.06.2019 11:36 »
zunächst sind die Erhöhungswerte liniear (außer Stufe1) 3,01 und 3,12 (mindestens 100€ bzw. 90€) und nicht jeweils 3,2.

Weiter kommt es durchaus auf die jeweilige Tätigkeit und das Bundesland an. Es wird Konstellationen geben, die "nur" die normale Tariferhöhung im Brutto erhalten und solche, die an die 10% mehr bekommen.

Very unfair !!! :)

ReneD

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #33 am: 20.06.2019 14:23 »
Dann warten wir es weiter ab, es bleibt spannend.
Wäre ja froh wenn die Erhöhung 2019 dann mal für Berlin mit dem Junigehalt umgesetzt wird.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #34 am: 20.06.2019 14:32 »
Bis dahin profitieren die Kolleginnen und Kollegen im Sozial- und Erziehungsdienst von der Erhöhung der "E-Tabelle" zum 1. Januar 2019 mit ihrer sozialen Komponente.

Welche „soziale Komponente“?

ReneD

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #35 am: 21.06.2019 11:58 »
Das wüßte ich auch gerne, hat die GEW so geschrieben.

Wastelandwarrior

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #36 am: 29.07.2019 14:55 »
mindestens 100€

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #37 am: 29.07.2019 14:58 »
Das ist eine sozialistische Komponente und keine "soziale".


Rattgeber

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #39 am: 03.08.2019 10:36 »
Es wird auf jeden Fall interessant was mit den "sonstigen Beschäftigten" in der Überleitung geschieht - Fälle die nun in E9 oder E10 eingruppiert sind und in diesem Entwurf" unter 20.6 nicht vorkommen hier aber sehr wohl beschäftigt sind...

Möglicherweise regelt es jedes RP wieder unter sich, oder es wird die 9a mit "Besitzstandswahrung" gezahlt, wie bei den "alten IVb´lern".

Schaun wer mal.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #40 am: 03.08.2019 10:53 »
Niemand kann nach Abschnitt 20.6 in E10 eingruppiert sein, da dafür keine Tätigkeitsmerkmale hinterlegt sind. Für TB, die nach diesem Abschnitt in E9 eingruppiert sind, bestehen doch Regelungen, völlig egal, ob sie die Voraussetzung in der Person erfüllen oder sonstiger Beschäftigter sind.

Rattgeber

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #41 am: 03.08.2019 12:07 »
Bei den Überleitungsregelungen 2004 wurde in den Durchführungshinweisen des Finanziminsteriums BW an die Regierungspräsidien eine anderweitige Rechtsauffassung vertreten.
Neueinstellungenn wurden gemäß der Fallgruppen bis E9 (hier meist E9k genannt) eingruppiert. In meinem Breich gibt es einige "reguläre" E9 und E10 Fälle welche bei einer Neueinstellung E8 oder E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten erhalten hätten (durch das Übeleitungschaos 2005).
Diese Altfälle sind dabei ca. 30% der Belegschaft, auch wenn diese in den nächsten 10 Jahren alle in Rente sein dürften müssen sie ja dennoch in die "S-Tabelle" übergeleitet werden. Und unter 20.6 mögen keine Tätigkeitsmerkmale für E9b hinterlegt sein, aber die Angestellten gibts trotzdem. In meiner Abteilung trifft das allein 7 Personen.

Selbst wenn es keinerlei Rechtsgrundlage dafür gibt ist der folgliche Umgang mit diesem Personenkreis doch Teil meines Gedankenganges und keinesfalls unerheblich. Möglicherweise ist das aber ein rein BW Problem ... wie so vieles hier bei der Überleitung .. anders gemacht wurde.



Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #42 am: 03.08.2019 12:22 »
2004 fand keine Überleitung statt. In der VergO BAT waren für Erzieherinnen ohne Leitungsfunktion (also heute Abschnitt 20.7 EGO) nur Tätigkeitsmerkmale bis Vb (Vb Fg. 1a BAT Anlage 1a Teil II) hinterlegt. Diese wurden 2006 in die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten übergeleitet.

Rattgeber

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #43 am: 03.08.2019 12:41 »
 -Mein Fehler Überleitung BAT - TV-L  fanden natürlich wie überall 2006 statt-

Dennoch:
Nein wurden sie nicht :) 
möglicherweise war das ein "Fehler" aber dennoch gab und gibt es Erzieher mit "besonderen Tätigkeiten" welche bis Heute in der regulären E9, Stufe 6 sind. Sie werden im System auch nicht unter Sozialpädagogen, Heilpädagogen und sonstige Beschäftige ..etc... also 20.4 geführt, sondern explizit unter 20.6, Erzieher, sonstige Beschäftigte.
E9 Stufe 6
E10 Stufe 6
Es handelt sich dabei um langjährige Beschäftigte - die Einstellungen erfolgten zwischen 1985 - 1990. Zulagen etc finden sich auch nicht. lediglich die Heimzulage wird gezahlt. In den Arbeitsverträgen steht lediglich: Erzieher, keine sonstigen Tätigkeitsmerkmale.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
« Antwort #44 am: 03.08.2019 12:46 »
Selbstverständlich wurden sie das. Die Eingruppierung wie die Überleitung fand durch die tariflichen Regelungen statt, die Rechtsmeinung des AG dazu war und ist unbeachtlich. Eine Eingruppierung für den genannten Bereich war nur bis Vb möglich, mithin lautet das maximale Überleitungsergebnis E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten.