Guten Morgen,
die Überleitung der TB in die S-Tabelle sollte zum 01.01.2020 umgesetzt werden. Die Einrichtung, in der ich arbeite, kündigte nun an, dass sie es nicht vor Juli 2020 schaffen würde, die Umsetzung zu vollziehen. Bis dahin bliebe man in der bisherigen Entgelttabelle, allerdings mit der entsprechenden Entgelterhöhung für 2020 wie im Tarifvertrag vorgesehen.
Nun meine Frage:
Ich würde regulär im April 2020 von der Stufe 3 in die Stufe 4 wechseln, was natürlich durch Einführung der S-Tabelle nunmehr um zwei Jahre verzögert wird. Wenn jetzt bis zur Umsetzung meines Arbeitgebers die alte Tabelle gilt, müsste ich theoretisch in die Erfahrungsstufe 4 wechseln, um dann wieder im Juli zurückgestuft zu werden. Muss der Arbeitgeber diesen Wechsel in die Stufe 4 vollziehen und dann bei der Umsetzung der S-Tabelle dafür sorgen, dass bei Einstufung in die 3 nicht weniger verdient wird? Sind diese Gedanken bullshit oder ergibt sich ich aus dieser Situation tatsächlich ein Anspruch?