Hallo, das wird jetzt etwas ausführlicher...
ich bin wohl ein Sonderfall. Ich bin gelernte Krankenschwester und zusätzlich noch Arbeitserzieherin. Da bei uns im Maßregelvollzug bisher die AE's genauso wie alle anderen der Erziehergruppen ( also Jugend- und Heimerzieher, Erzieher, zum Teil auch Heilerziehungspfleger und eben auch die Arbeitserzieher bessser eingruppiert waren, als die Pflege (dafür gabs vor Jahren mal Gründe, weshalb das so gemacht wurde), sind wir bis letztes Jahr in TV-L 9a (voher kleine e9) eingruppiert und ich war in Stufe 6!!! (ja...ich weiß....super gut!) ich hatte mich deshalb als AE einstellen lassen, da der eben (bis letztes Jahr) mehr verdient hat, als die Krankenpfleger. Iich arbeite auf einer Station mit Altenpflegern, Heppern, Erziehern, Pflegern.... Ich arbeite im Dreischichtdienst und mache alle Tätigkeiten, auch die eines Pflegers (weil ich ja auch gelernte Krankenschwester bin und diese Arbeiten auch machen soll und auch gerne tue!).
Bis letztes Jahr gab es eine Entgeldgruppenzulage von 84,34 € ( Nr. 13 der Entgeldordnung Anlage F zum TV-L). Nun zu meinem Problem:
Uns wurde zugesagt, dass wir alle, die in die Erziehergruppe gehören ab Jan. 2020 in die S Tabelle übergeleitet werden. Daher fiel dann auch dieses Jahr die Entgeldgruppenzulage weg. ( kann man so nachlesen, die waren damals 2017 als Annäherung an die S Tabelle vereinbart worden). Ich hätte jetzt 2020 in S 8b, Stufe 5 für fünf Jahre und danach in Stufe 6 kommen sollen...da habe ich nur mündlich erklärt bekommen (leider). Nun hat es sich der Arbeitgeber aber anders überlegt und es werden nur die Erzieher, Hepper und Jugend-und Heimerzieher übergeleitet und der Arbeitserzieher bleibt wo er ist, verliert aber dennoch die Entgeldgruppenzuöage (somit stimmt die Tarifliche Erhöhung von insgesamt mind. 90 € für 2020 auch nicht)...schlimmer noch, wir werden alle heruntergruppiert, bzw. ich soll zwar Bestandsschutz behalten, aber werde die kommende Jahre nicht einen Cent mehr verdienen ( so wurde es mir erklärt, da die Neueinstellungen von AE's ja dann in TV-L E8 erfolgt und die deutlich weniger verdienen (in meiner Stufe 6 macht das knapp 300-400 € aus). Der Personalrat kann nichts machen, sagt er, da es offiziell für AE's keinen Tarifvertrag gibt, Ich bekomme nicht mal die 75 € für den Praxisanleiter, den ich auch mache und da sogar Sprecher für das ganze Haus bin. Das bekommen auch nur die Pfleger, weil auch das so nur im Tarifvertrag geschrieben steht.
Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass ich wenigstens die Entgeldgruppenzulage wieder erhalte (wenn es auch nur kanpp 86 € wären)....denn meine Kollegin, die Erzieherin ist und nicht einmal pflegerische/ medizinische Sachen macht, erhält auf einen Schlag 4132 € (S8b Stufe 5), statt bis vor kurzem 3895 € ( E9a, Stufe 6) und in vier, fünf Jahren steigt sie dann in S8b Stufe 6 und bekommt nochmal mehr, macht aber im Grunde ja eher weniger, als ich)..und wir Arbeitserzieher sind die einzigen, die nicht von einem Mehrverdienst profitieren.
Ich hoffe, das war trotz der Länge jetzt verständlich geschrieben
Wäre super, wenn es jemanden gibt, der mich hierzu beraten kann. Danke und liebe Grüße, freuleinfux