Sorry stimmt nicht. Du bekommst das Geld der Stufe 2 Ende August. Man bekommt das Gehalt für den Monat immer am Ende des jeweiligen Monats.
§24 Abs. 1 Satz 2: „Die Zahlung erfolgt am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf ein von der/dem Beschäftigten benanntes Konto innerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union.“ Welches ArbG sieht das anders?