Nun, wenn Dir morgen eine auszuübende Tätigkeit übertragen wird, die zur Eingruppierung in E9b führt, bist Du morgen in E9b eingruppiert. Sollte Deine Frage hingegen dahingehend gemeint sein, ob die anstehenden Änderungen der Entgeltordnung dazu führen, daß Du ohne Änderung der auszuübenden Tätigkeit zum genannten Datum in E9b (ggfs. auf Antrag) eingruppiert werden würdest, so fehlt es in Deiner Sachverhaltsschilderung schlicht an hinreichenden Informationen zur Beurteilung dieser Frage.