Autor Thema: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k  (Read 694382 times)

Andyheinz04

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1260 am: 18.09.2019 08:53 »
Hallo wie ist das jetzt mit den Techniker
Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 01,
des Teils II, Abschnitt 22.2 (Techniker) der Entgeltordnung zum TV-L eingruppiert sind.
Bin selbst Stufe 3 seit 8 Jahren.
Welche Stufe hab ich zu erwarten? Und komme ich 1.1.2020 in die 9b automatisch oder auf Antrag?



TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1261 am: 18.09.2019 09:23 »
Hallo wie ist das jetzt mit den Techniker
Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 01,
des Teils II, Abschnitt 22.2 (Techniker) der Entgeltordnung zum TV-L eingruppiert sind.
Bin selbst Stufe 3 seit 8 Jahren.
Welche Stufe hab ich zu erwarten? Und komme ich 1.1.2020 in die 9b automatisch oder auf Antrag?
Du bist zum 01.01.19 in EG9a Stufe 5 übergeleitet.
Höhergruppierung in EG9b ist zum 01.01.20 auf Antrag möglich.

Geist

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1262 am: 18.09.2019 10:54 »
Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 01,
des Teils II, Abschnitt 22.2 (Techniker) der Entgeltordnung zum TV-L eingruppiert sind.
Bin selbst Stufe 3 seit 8 Jahren.
Welche Stufe hab ich zu erwarten? Und komme ich 1.1.2020 in die 9b automatisch oder auf Antrag?

Eigentlich hat Andyheinz04 einen Vorteil durch die Regelung. Schließlich kam er nach 11 Jahren Stufe 3 direkt in die Stufe 5 und kommt auf Antrag ab 2020 in die 9b.
Ein bisschen mehr Glück hat Mr. X, der am 01.01.2015 in die Stufe 3 kam. Auch er kam seit dem 01.01.19 in die Stufe 5 und kommt auf Antrag ab 2020 in die 9b.

Sind dann beide Stufengleich oder nimmt Andyheinz04 die Jahresdifferenz zu Mr. X in die 9b mit und kommt vier Jahre vorher in die 9b Stufe 5?

Wastelandwarrior

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1263 am: 18.09.2019 11:03 »
Ja. Manchmal verliert man und manchmal gewinnen die anderen.  :D

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1264 am: 18.09.2019 11:11 »
Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 01,
des Teils II, Abschnitt 22.2 (Techniker) der Entgeltordnung zum TV-L eingruppiert sind.
Bin selbst Stufe 3 seit 8 Jahren.
Welche Stufe hab ich zu erwarten? Und komme ich 1.1.2020 in die 9b automatisch oder auf Antrag?

Eigentlich hat Andyheinz04 einen Vorteil durch die Regelung. Schließlich kam er nach 11 Jahren Stufe 3 direkt in die Stufe 5 und kommt auf Antrag ab 2020 in die 9b.
Ein bisschen mehr Glück hat Mr. X, der am 01.01.2015 in die Stufe 3 kam. Auch er kam seit dem 01.01.19 in die Stufe 5 und kommt auf Antrag ab 2020 in die 9b.

Sind dann beide Stufengleich oder nimmt Andyheinz04 die Jahresdifferenz zu Mr. X in die 9b mit und kommt vier Jahre vorher in die 9b Stufe 5?

Ersteres

umdenkN

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1265 am: 18.09.2019 16:08 »
Hallo zusammen,

ich hätte auch noch eine Frage bezüglich Überleitung in die 9a/9b – folgende Ausgangslage:

Techniker in E9 (klein), Stufe 4 seit 2008, zuletzt mit Zulage (also quasi „Stufe 5“) 
Tabellenentgelt 3.777,39€ zzgl. Besitzstand aus BAT von ca. 190,-€.
Überleitung vermutlich zunächst rückwirkend in E9a, Stufe 6 (wie werden hierbei  die Jahre in E9/4 bzw. „5“ gehandhabt?), ab 01/2020 dann vermutlich E9b auf Antrag – aber wie werden die Zeiten und Besitzstand einbezogen?

Danke im Voraus für Aufklärung!

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1266 am: 18.09.2019 16:27 »
Da es keine Stufe 5 gibt, gibt es auch keine Stufenlaufzeit in Stufe 5. Stufe 6 ist die Endstufe, so daß es in der Stufe 6 auch keine Stufenlaufzeit gibt. Mithin ist es unbeachtlich, mit wie vielen überschießenden Jahren man in Stufe 6 übergeleitet wird.

Die Höhergruppierung auf Antrag erfolgt in E9b/5, die STufenlaufzeit beginnt von vorn. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird die Besitzstandszulage gezahlt?

umdenkN

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1267 am: 18.09.2019 20:00 »
Rechtsgrundlage entzieht sich meiner Kenntnis; es handelt sich um 2 separate Positionen:

1) Ortszuschlag-Kinderbestandteil (ca.120,-€)
2) "ergänzende Leistung Kinder" (ca. 70,-€)

Wie wird dereinst das Entgelt in E9b/5 bestimmt? Wäre ~3895,- + ~190,- (sofern Anspruch fortbesteht) + 180,- Garantiebetrag (für die Stufenlaufzeit in E9b/5) korrekt?




Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1268 am: 18.09.2019 20:33 »
Die Besitzstandszulage für kinderbezogene Gehaltsbestandteile ist für die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung unbeachtlich. Der Anspruch darauf besteht unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher fort. Da der Höhergruppierungsgewinn von E9a/6 auf E9b/5 höher als der Garantiebetrag ist, steht kein Garantiebetrag zu.

umdenkN

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1269 am: 18.09.2019 20:36 »
Ok, Danke für die Info!

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1270 am: 18.09.2019 22:34 »
Hallo zusammen,

ich hätte auch noch eine Frage bezüglich Überleitung in die 9a/9b – folgende Ausgangslage:

Techniker in E9 (klein), Stufe 4 seit 2008, zuletzt mit Zulage (also quasi „Stufe 5“) 
Tabellenentgelt 3.777,39€ zzgl. Besitzstand aus BAT von ca. 190,-€.
Überleitung vermutlich zunächst rückwirkend in E9a, Stufe 6 (wie werden hierbei  die Jahre in E9/4 bzw. „5“ gehandhabt?), ab 01/2020 dann vermutlich E9b auf Antrag – aber wie werden die Zeiten und Besitzstand einbezogen?

Danke im Voraus für Aufklärung!
Was ich hier vermisse ist die Besitzstandszulage für die ehemalige Vergütungsgruppenzulage in Höhe von derzeit ca. 140€ als Indikator für die Fallgruppe 1. Ohne Fallgruppe 1 auch keine Höhergruppierung in EG9b auf Antrag zum 01.01.2020.

carlos1977

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1271 am: 19.09.2019 08:32 »
Was ich hier vermisse ist die Besitzstandszulage für die ehemalige Vergütungsgruppenzulage in Höhe von derzeit ca. 140€ als Indikator für die Fallgruppe 1. Ohne Fallgruppe 1 auch keine Höhergruppierung in EG9b auf Antrag zum 01.01.2020.
Die Höhe der Zulage für die Fallgruppe 1 liegt bei 95€ und nicht bei ca. 140€?  ???
Die 95€ bekommen die Techniker mit der Fallgruppe 1 bei uns ....

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1272 am: 19.09.2019 08:43 »
Was ich hier vermisse ist die Besitzstandszulage für die ehemalige Vergütungsgruppenzulage in Höhe von derzeit ca. 140€ als Indikator für die Fallgruppe 1. Ohne Fallgruppe 1 auch keine Höhergruppierung in EG9b auf Antrag zum 01.01.2020.
Die Höhe der Zulage für die Fallgruppe 1 liegt bei 95€ und nicht bei ca. 140€?  ???
Die 95€ bekommen die Techniker mit der Fallgruppe 1 bei uns ....
Wie es scheint, handelt es sich in diesem Fall um einen aus dem BAT übergeleiteten Beschäftigten.
Hier käme also eher eine Besitzstandszulage für die ehemalige Vergütungsgruppenzulage von derzeit ca. 140€ statt der derzeitigen Entgeltgruppenzulage in Höhe von ca. 95€ in Betracht.

umdenkN

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1273 am: 19.09.2019 22:06 »
Ups, dann war das wohl ein klassischer Fall von zu früh gefreut...

Ich hatte irgendwie fehlinterpretiert, dass der Anspruch auf die Zulage in E9/4 letztlich zur Überleitung in die E9b führen würde.

Mit anderen Worten "Raider heisst jetzt Twix sonst ändert sich nix": vorher indiv. Endstufe nach >10 Jahren in E9k/ St.4 und nach der Überleitung E9a/ St.6 genauso als indiv. Endstufe - Schade!

Vancouver2202

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« Antwort #1274 am: 26.09.2019 08:56 »
Hallo,

ich bitte einmal um eure Hilfe zur Überleitung 9k in 9a in meinem
Fall.

Seit 01.07.2017 EG 9k Stufe 2

Aktuell befinde ich mich in EG 9a Stufe 2.

Wann müsste ich jetzt durch die Tarifverhandlungen 2019 in EG 9a Stufe 3 kommen?

Über eure Antworten wäre ich dankbar!