Autor Thema: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k  (Read 694376 times)

Vilma

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1275 am: 26.09.2019 09:40 »
bei mir gleicht die gleichen Situation wie bei Vancouver2202 vor, allerdings bin ich seit 2015 in EG 9k/EGa Stufe 2.

Steve 69

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1276 am: 26.09.2019 11:10 »
Vancouver: 01.07. 19
Vilma: wenn seit 01.01. 15 ,  dann zum 01.01.19 in 3, 2 Jahr,ansonsten die Monate die du später in 9 Stufe 2 eingruppiert wurdest draufrechnen. Also z.B seit 01.04 15,dann zum 01.04.19 usw.

Geist

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1277 am: 26.09.2019 15:05 »
Vancouver: 01.07. 19
Vilma: wenn seit 01.01. 15 ,  dann zum 01.01.19 in 3, 2 Jahr,ansonsten die Monate die du später in 9 Stufe 2 eingruppiert wurdest draufrechnen. Also z.B seit 01.04 15,dann zum 01.04.19 usw.

Ach so?
Ich dachte das gilt bei Stufe 3.
Das Beispiel: E9(k) Stufe 3 seit 01.04.2015, übergeleitet zu 9a Stufe 4 zum 31.08.2018, Stufe 5 dann zum 01.04.2019
Wo ist mein Denkfehler? Gilt das auch, wenn bei Stufe 2 gestartet wurde?

Steve 69

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1278 am: 26.09.2019 15:42 »
Natürlich beinhaltet die Überleitung auch die Stufe 2.  Die verbrachten Zeiten werden angerechnet.Beispiel: 01.04. 14 E9(k), zum 31.12 18 im 5. Jahr,  Überleitung in 9a , Stufe 3, 3. Jahr, ab 01.04.19 dann 9a Stufe 4, 1. Jahr.

Geist

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1279 am: 26.09.2019 15:54 »
Ja. Klar. Das gilt auch für Stufe zwei.

Mein Gedanke war, wenn das Beispiel mit der Stufe 3 ab 01.04.2015 stimmt, und zum 01.04.2019 die Stufe 5 kommt,
müsste der zweistufige Aufstieg von der Stufe 2 01.04.2015 (theoretischer Fall Vilma) viel schneller kommen, respektive mehr abgesessene Jahre beinhalten.

Oder stimmt mein Beispiel mit der Stufe 3 gar nicht und die Stufe 5 kommt erst 2020?

chicken2009

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1280 am: 26.09.2019 16:08 »
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe jetzt eine Zeitlang hier mitgelesen. In der Vergangenheit habe ich hier auch super Infos erhalten und sogar verstanden ;) Ein großes Lob an alle  :)

Da sind wir schon beim Thema: Beim dem ganzen hin und her bzgl. der Tarifrunde bzw. Überleitung der 9 in a und b, bin ich ziemlich verwirrt, wo ich denn nun wohl eingestuft werde?!
Ich bin 08/2013 in 9k Stufe 2 gestartet und bin 08/2018 in Stufe 3 gekommen (nach 5 Jahren in 2). Zählen die 5 Jahre in Stufe 2 nun auch mit, sodass ich in Stufe 4/1 eingestuft werde oder bleibe ich in Stufe 3/1. Es sind ja zwei verschiedene Tabellen in §29 (oder so ;-) )  Oder habe ich es vielleicht ganz falsch verstanden?!

Des weiteren stellt sich ja dann die Frage, wenn man in Stufe 4 eingestuft werden sollte, wie es sich mit dem eingefrorenen Betrag der Einmalzahlung Ende des Jahres verhält? Wird dieser dann angepasst? Fragen über Fragen  ::)

Vielleicht kann es mir jemand für mein Beispiel einmal erklären.
Danke im Voraus und einen schönen Tag allen  :)

nichts_tun

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« Antwort #1281 am: 26.09.2019 20:56 »
@chicken2009: EG 9a, Stufe 4, 2. Jahr (ich verweise wieder auf diese Tabelle => http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html).

Die JSZ ist auf dem materiellen Niveau von 2018 eingefroren. Die entsprechenden Prozentsätze sind auf dieser Site zu finden: http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/

Steve 69

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« Antwort #1282 am: 26.09.2019 21:13 »
@ Geist.  Ich kann dir nicht so ganz folgen.  Ausschlaggebend für die Überleitung ist die zum 31.12.18  aktuelle Stufe  in der man sich befindet und in dieser die verbrachten Jahre und Monate.

nichts_tun

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« Antwort #1283 am: 26.09.2019 21:19 »
@chicken2009: EG 9a, Stufe 4, 2. Jahr (ich verweise wieder auf diese Tabelle => http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html).

Die JSZ ist auf dem materiellen Niveau von 2018 eingefroren. Die entsprechenden Prozentsätze sind auf dieser Site zu finden: http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/

Stufe 4, 1. Jahr ist korrekt.

Geist

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« Antwort #1284 am: 27.09.2019 07:01 »
@ Geist.  Ich kann dir nicht so ganz folgen.  Ausschlaggebend für die Überleitung ist die zum 31.12.18  aktuelle Stufe  in der man sich befindet und in dieser die verbrachten Jahre und Monate.
Ja. Das ist auch kompliziert.
Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler.
Die hypothetische Situationen:
Zwei Mitarbeiter sind am 01.04.2015 in der E9(k) eine Stufe höher gekommen.
A in die Stufe 3, B in die Stufe 2.
ICH bin davon ausgegangen, dass A zum 01.01.19 in die Stufe 4 und 01.04.19 in die Stufe 5 (1.Jahr) kommt.
Wieso verhält es sich bei B dann gleich, obwohl er doch weniger Jahre in Stufe 3 (nach Überleitung 01.01.19) verbringen musste, als A in Stufe 4 (nach Überleitung 01.01.19)?

Du schriebts:
Zitat
Vilma: wenn seit 01.01. 15 ,  dann zum 01.01.19 in 3, 2 Jahr,ansonsten die Monate die du später in 9 Stufe 2 eingruppiert wurdest draufrechnen. Also z.B seit 01.04 15,dann zum 01.04.19 usw.

Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, aber irgendwie passt das für mich nicht zusammen.

chicken2009

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« Antwort #1285 am: 27.09.2019 07:29 »
@chicken2009: EG 9a, Stufe 4, 2. Jahr (ich verweise wieder auf diese Tabelle => http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html).

Die JSZ ist auf dem materiellen Niveau von 2018 eingefroren. Die entsprechenden Prozentsätze sind auf dieser Site zu finden: http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/

Guten Morgen nichts_tun,
vielen Dank für die Rückmeldung.  :)

Die Übersicht in dem Link hatte ich theoretisch ja verstanden, nur steht in der unteren Tabelle ja
"Für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 3 von 7 Jahren, dabei handelt es sich um ehemalige Arbeitertätigkeiten, besteht eine gesonderte Überleitungstabelle"

Und dort steht das ich dann in Stufe 3/1 bleibe und in  §29b vom Tarifvertrag Seite 32 und 33 sind bei der Überleitung auch zwei Tabellen angegeben. Deswegen bin ich mir unsicher wo ich dann eingestuft werde.
Wenn es dann tatsächlich die Stufe 4 wird, umso besser :)

Wünsche allen einen guten Start in den Freitag





TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1286 am: 27.09.2019 07:41 »
Die Übersicht in dem Link hatte ich theoretisch ja verstanden, nur steht in der unteren Tabelle ja
"Für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 3 von 7 Jahren, dabei handelt es sich um ehemalige Arbeitertätigkeiten, besteht eine gesonderte Überleitungstabelle"

Und dort steht das ich dann in Stufe 3/1 bleibe und in  §29b vom Tarifvertrag Seite 32 und 33 sind bei der Überleitung auch zwei Tabellen angegeben. Deswegen bin ich mir unsicher wo ich dann eingestuft werde.
Wenn es dann tatsächlich die Stufe 4 wird, umso besser :)

Wünsche allen einen guten Start in den Freitag
Zitat
Ich bin 08/2013 in 9k Stufe 2 gestartet und bin 08/2018 in Stufe 3 gekommen (nach 5 Jahren in 2).
Für dich gilt folglich die Tabelle für die ehemaligen Angestellten.
Für die Überleitung zum 01.01.2019 kommt es auf die Stufe (und die darin verbrachte Zeit) am 31.12.2018 an.

chicken2009

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1287 am: 27.09.2019 08:12 »
Die Übersicht in dem Link hatte ich theoretisch ja verstanden, nur steht in der unteren Tabelle ja
"Für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 3 von 7 Jahren, dabei handelt es sich um ehemalige Arbeitertätigkeiten, besteht eine gesonderte Überleitungstabelle"

Und dort steht das ich dann in Stufe 3/1 bleibe und in  §29b vom Tarifvertrag Seite 32 und 33 sind bei der Überleitung auch zwei Tabellen angegeben. Deswegen bin ich mir unsicher wo ich dann eingestuft werde.
Wenn es dann tatsächlich die Stufe 4 wird, umso besser :)

Wünsche allen einen guten Start in den Freitag
Zitat
Ich bin 08/2013 in 9k Stufe 2 gestartet und bin 08/2018 in Stufe 3 gekommen (nach 5 Jahren in 2).
Für dich gilt folglich die Tabelle für die ehemaligen Angestellten.
Für die Überleitung zum 01.01.2019 kommt es auf die Stufe (und die darin verbrachte Zeit) am 31.12.2018 an.

Sorry, wenn ich das nochmal hinterfrage (steh ich auf der Leitung? ist es zu früh?  ::)), aber wenn es für die Überleitung zum 1.1.19 auf die Stufe ankommt, in der man am 31.12.18 ankommt, dann war ich doch in Stufe 3.1

Spid

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« Antwort #1288 am: 27.09.2019 08:18 »
Und? TV-Ler hat lediglich darauf hingewiesen, daß Du in die falsche Tabelle geschaut hast.

Steve 69

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« Antwort #1289 am: 27.09.2019 09:32 »
@ Geist.  Ich kann dir nicht so ganz folgen.  Ausschlaggebend für die Überleitung ist die zum 31.12.18  aktuelle Stufe  in der man sich befindet und in dieser die verbrachten Jahre und Monate.
Ja. Das ist auch kompliziert.
Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler.
Die hypothetische Situationen:
Zwei Mitarbeiter sind am 01.04.2015 in der E9(k) eine Stufe höher gekommen.
A in die Stufe 3, B in die Stufe 2.
ICH bin davon ausgegangen, dass A zum 01.01.19 in die Stufe 4 und 01.04.19 in die Stufe 5 (1.Jahr) kommt.
Wieso verhält es sich bei B dann gleich, obwohl er doch weniger Jahre in Stufe 3 (nach Überleitung 01.01.19) verbringen musste, als A in Stufe 4 (nach Überleitung 01.01.19)?

Du schriebts:
Vilma: wenn seit 01.01. 15 ,  dann zum 01.01.19 in 3, 2 Jahr,ansonsten die Monate die du später in 9 Stufe 2 eingruppiert wurdest draufrechnen. Also z.B seit 01.04 15,dann zum 01.04.19 usw.

Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, aber irgendwie passt das für mich nicht zusammen.

A ist zum 31.12.18 in Stufe 3/3. Jahr und wird in 9a 4/3. Jahr übergeleitet und erreicht 2020 die Stufe 5.
B ist zum 31.12.18 in Stufe 2/3. Jahr und wird in 9a 3/1.Jahr übergeleitet und erreicht 2021 die Stufe 4 und verbleibt dort 4 Jahre bis zum erreichen der Stufe 5. Nochmals: Relevant zum 31.12.18 ist die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Stufe und die in DIESER Stufe verbrachten Jahre.