@ Geist. Ich kann dir nicht so ganz folgen. Ausschlaggebend für die Überleitung ist die zum 31.12.18 aktuelle Stufe in der man sich befindet und in dieser die verbrachten Jahre und Monate.
Ja. Das ist auch kompliziert.
Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler.
Die hypothetische Situationen:
Zwei Mitarbeiter sind am 01.04.2015 in der E9(k) eine Stufe höher gekommen.
A in die Stufe 3, B in die Stufe 2.
ICH bin davon ausgegangen, dass A zum 01.01.19 in die Stufe 4 und 01.04.19 in die Stufe 5 (1.Jahr) kommt.
Wieso verhält es sich bei B dann gleich, obwohl er doch weniger Jahre in Stufe 3 (nach Überleitung 01.01.19) verbringen musste, als A in Stufe 4 (nach Überleitung 01.01.19)?
Du schriebts:
Vilma: wenn seit 01.01. 15 , dann zum 01.01.19 in 3, 2 Jahr,ansonsten die Monate die du später in 9 Stufe 2 eingruppiert wurdest draufrechnen. Also z.B seit 01.04 15,dann zum 01.04.19 usw.
Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, aber irgendwie passt das für mich nicht zusammen.