Autor Thema: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k  (Read 694399 times)

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1395 am: 23.10.2019 09:36 »
Wenn sich bei unverändert auszuübender Tätigkeit durch die Änderungen zum 01.01.20 (§29d TVÜ-L) oder 01.01.21 (§29f TVÜ-L) eine höhere Entgeltgruppe als das Überleitungsergebnis ergibt, ist man auf Antrag entsprechend eingruppiert.

Jemand

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« Antwort #1396 am: 23.10.2019 10:26 »
Wenn sich bei unverändert auszuübender Tätigkeit durch die Änderungen zum 01.01.20 (§29d TVÜ-L) oder 01.01.21 (§29f TVÜ-L) eine höhere Entgeltgruppe als das Überleitungsergebnis ergibt, ist man auf Antrag entsprechend eingruppiert.

Alles klar, danke!

BTSV1

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« Antwort #1397 am: 24.10.2019 08:09 »
Nachdem ich nun zum zweiten mal mit dem NLBV-Niedersachsen telefoniert habe, habe ich diesmal die Auskunft bekommen, das es im Jahr 2019 nicht zu einer Nachzahlung kommen wird. Sie wissen nicht, wie es technisch umgesetzt werden kann.... ??? Wie bitte......?????

Ich fühle mich so langsam richtig verarscht.....

Ich habe mal nachgerechnet wie viel mir mein Arbeitgeber Ende 2019 schuldet (zu wenig bezahltes Weihnachtsgeld einberechnet): 5044,33 Euro.

Wenn es aber mal zu einer Überbezahlung kommt, sind sie so schnell.....und man muss das Geld zurückzahlen....


Wastelandwarrior

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« Antwort #1398 am: 24.10.2019 08:42 »
Ja, wenn das jemand händisch gemacht hätte, wäre es schon lange passiert. Hoch lebe die EDV. :)

Spid

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« Antwort #1399 am: 24.10.2019 08:48 »
Die technischen Umsetzungsprobleme des AG sind nicht das Problem des AN, dem der Weg der Lohnklage offensteht. Wünschenswert wäre es wirklich mal, wenn das ein paar tausend TB auch täten.

BTSV1

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« Antwort #1400 am: 24.10.2019 09:47 »
Ja, wenn das jemand händisch gemacht hätte, wäre es schon lange passiert. Hoch lebe die EDV. :)

Ich als Laie sehe da auch kein EDV-Problem. Einmal die korrekten Beträge bei den Erfahrungsstufen einpflegen (das ist ja schon passiert), den AN zum 01.01.2019 in die richtige Erfahrungsstufe setzen und dann müsste das System den Betrag automatisch errechnen.... und schon könnte der im nächsten Monat ausgezahlt werden....

Mahlzeit

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1401 am: 24.10.2019 10:08 »
Nachdem ich nun zum zweiten mal mit dem NLBV-Niedersachsen telefoniert habe, habe ich diesmal die Auskunft bekommen, das es im Jahr 2019 nicht zu einer Nachzahlung kommen wird. Sie wissen nicht, wie es technisch umgesetzt werden kann.... ??? Wie bitte......?????

Ich fühle mich so langsam richtig verarscht.....

Ich habe mal nachgerechnet wie viel mir mein Arbeitgeber Ende 2019 schuldet (zu wenig bezahltes Weihnachtsgeld einberechnet): 5044,33 Euro.

Wenn es aber mal zu einer Überbezahlung kommt, sind sie so schnell.....und man muss das Geld zurückzahlen....


Ich rufe die auch nochmal an nachher. Mal sehen was sie mir sagen :-)

BTSV1

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« Antwort #1402 am: 24.10.2019 10:29 »

Ich rufe die auch nochmal an nachher. Mal sehen was sie mir sagen :-)
[/quote]

Ich bin gespannt.....

Mahlzeit

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« Antwort #1403 am: 24.10.2019 11:21 »
  :D :D Anruf getätigt. Auskunft bei mir : Nicht mehr im Oktober! Am liebsten im November, damit man im Dezember noch Korrekturen durchführen kann. Ansonsten gibt es wohl Problem mit VBL/Steuern etc, da es ja in den Jahresabschluss geht.

Vlt findet sich noch ein dritter Anrufer :-)

BTSV1

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« Antwort #1404 am: 24.10.2019 11:50 »
  :D :D Anruf getätigt. Auskunft bei mir : Nicht mehr im Oktober! Am liebsten im November, damit man im Dezember noch Korrekturen durchführen kann. Ansonsten gibt es wohl Problem mit VBL/Steuern etc, da es ja in den Jahresabschluss geht.

Vlt findet sich noch ein dritter Anrufer :-)

Ich denke mal jeder Mitarbeiter gibt eine andere Auskunft, weil keiner genauere Info's hat...

Das Novembergehalt wird dann fünfstellig....

dieselschweif

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« Antwort #1405 am: 24.10.2019 11:58 »
Ich habe Probleme bei der Deutung der Überleitungsmatrix E9k->E9a

http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html

Zitat
Für die Überleitungen von der sogenannten kleinen E 9 in die neue Entgeltgruppe 9a ist sowohl die Stufe als auch die angefangene Anzahl der Jahre, die bereits in der jeweiligen Stufe zurückgelegt wurden, relevant.

Laufen am 1.1.2019 die Stufenlaufzeiten also neu los oder übernimmt man Überhänge in Monaten aus der gutenAltenZeit™? Da steht ja explizit angefangene Jahre. Kann man so oder so lesen...
Und warum steht da noch "E 9a Stufe 4, 4. Jahr", man kommt doch nach 4 Jahren in Stufe 4 in die Stufe 5?

Spid

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« Antwort #1406 am: 24.10.2019 13:11 »
Die unterjährige Restzeit der Stufe wird mitgenommen.

Das vierte Jahr der Stufe 4 ist das vierte Jahr - erst wenn das vierte Jahr beendet ist, sind vier Jahre vorüber.

Mahlzeit

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« Antwort #1407 am: 24.10.2019 13:21 »
  :D :D Anruf getätigt. Auskunft bei mir : Nicht mehr im Oktober! Am liebsten im November, damit man im Dezember noch Korrekturen durchführen kann. Ansonsten gibt es wohl Problem mit VBL/Steuern etc, da es ja in den Jahresabschluss geht.

Vlt findet sich noch ein dritter Anrufer :-)

Ich denke mal jeder Mitarbeiter gibt eine andere Auskunft, weil keiner genauere Info's hat...

Das Novembergehalt wird dann fünfstellig....




Aber mal ganz ehrlich, man hat  seit Mitte März Klarheit, dass die E9 gespalten wird.  Ganz unabhängig von irgendwelchen Nachzahlungen muss man doch seinen IT Bereich damit beauftragen, sich damit zu beschäfftigen wie eine Umsetzung aussieht!

Jemand

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1408 am: 24.10.2019 13:23 »
Ich muss nochmal in die Runde fragen:

Aufgrund dieser Erklärung hier https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++co++9ed7c0c8-3f30-11e9-a52f-525400940f89 gehe ich davon aus, dass aus jemand, der in der EG 9 Fallgruppe 2 war in die EG 9b übergeleitet wird. Ist das so korrekt?

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #1409 am: 24.10.2019 13:26 »
Neben dem Umstand, daß dem verlinkten Dokument absolut keine Relevanz und kein Wert zukommt, kommt es maßgeblich darauf an, aus welcher Fallgruppe 2 der E9 die Überleitung erfolgt. Es gibt davon schließlich nicht gerade wenige und sie unterscheiden sich teils in der Wertigkeit.