Ich werde morgen mal den genauen Wortlaut hier zitieren.
Gibt es den Wortlaut noch?
Sorry, ich hatte dann gesehen, dass diese Regelung für Arbeiter ist, ich glaube das war die E9klein-klein,
ich bin Angestellte. Für Arbeiter stimmt das so wie folgende Antwort schön erklärt hat:
Ich habe gerade unser Personalratsinfo gelesen, dass wir von der kleinen E9 in Stufe 3 nach der Überleitung die vollen Stufenlaufzeiten beibehalten werden. Also ich bin das dritte Jahr in der Stufe 3, werde dieses Jahr das Gehalt von der jetzigen Stufe 4 bekommen und nächstes Jahr neu in Stufe 4 anfangen. Sprich am Ende bin ich die vollen sieben Jahre drin, als hätte sich gar nichts geändert. Das kann doch nicht richtig sein?!
Doch. Weil die Stufe 3 "zwischengeschoben" wurde und das bei den ehemaligen Arbeitertätigkeiten zu Verlusten geführt hätte. Daher wird prinzipiell nach "Laufzeit"stufenmäßig zugeordnet, aber das Entgelt der Stufe 4 gezahlt. Alles in allem also 7 Jahre materiell in Stufe 4. Das hatten auf anderen Wegen auch Bund und Kommunen so geregelt. Das ist auch kein Verlust, sondern eine "Besserstellung" für die Restlaufzeit der neuen Stufe 3 von ca. 95€ monatlich. Durch diese Konstruktion sollte niemand schneller in Stufe 4, 5 und 6 kommen, als dies nach den sonstigen Regeln zu erwarten gewesen wäre.
Das ist die E 9 klein klein mit 7 Jahren und das ist so richtig.
Ich bin der E9 klein mit 5/9 Jahren für Angestellte. Ab 1.1.17 in Stufe 3 jetzt 4 und dann wohl ab 1.1.21 in Stufe 5 (hoffe ich)
Vielen Dank für die Antworten.